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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

Kapitel I. Die Physiokraten. 
27 
zieht das Wasser in Eimern aus dem Brunnen. Die besitzende Klasse 
erhält es aus ihren Händen, ohne etwas dafür zu geben, da sie es 
War, die den Brunnen gegraben hat. Die sterile Klasse hält sich in 
respektvoller Entfernung und muß das Wasser des Brunnens mit ihrer 
Arbeit bezahlen. 
Nur liegt hierin ein Widerspruch, den die Physiokraten nicht 
bemerkt zu haben scheinen. Wenn das Einkommen des Besitzers 
nur ein Entgelt für seine Vorausgabe, seine Kosten vorstellt, dann 
ist es kein Geschenk der Natur! und der Reinertrag löst sich in 
nichts auf, da er ja, auf Grund der Definition selbst, nur das ist, 
Was von dem Bruttoertrag nach Rückzahlung der Kosten übrig bleibt, 
nämlich der Überschuß über die Produktionskosten. Bei dieser Er 
klärung aber bleibt kein Überschuß. Folglich beziehen die Grund 
besitzer ihr Einkommen nur als Kapitalisten und nicht als Vertreter 
Lottes! 
Wenn die Grundvorschüsse den Rechtsgrund des Besitzes bilden, 
S °H man da glauben, daß sie nicht auch sein Maß und seine Grenze 
bestimmen und daß das Einkommen aus Grundbesitz keinen not 
wendigen Zusammenhang mit ihnen hat? 
Oder soll man das Einkommen der besitzenden Klasse in zwei 
j-Gle zerlegen: einen nicht verfügbaren, der für sie in der Tat nur 
die Wiedererstattung ihrer Vorschüsse ist, ebenso wie das Einkommen 
der Pächter, und einen anderen, der als Überschuß nun den Rein 
ertrag ausmacht? Wie können sie aber dann die Aneignung dieses 
Reinertrages rechtfertigen ? 
Sehr einfach! Schon bringen sie ein anderes Argument; das der 
0 zia 1 en Nützlichkeit: die landwirtschaftliche Erschließung des 
odens würde aufhören, behaupten sie, und die einzige Quelle aller 
ater versiegen, wenn man demjenigen, der den Boden urbar gemacht 
la t, das Recht absprechen wollte, die Früchte seines Fleißes zu ernten r ). 
Es ist kaum nötig, auf den Widerspruch zwischen diesem und 
em vorigen Beweisgrund hinzuweisen. Soeben sagten sie, der Boden 
m uß Eigentum sein, weil er urbar gemacht worden ist. Jetzt 
Sa gen gie ; der Boden muß Eigentum sein, weil er sonst nicht 
rt bär gemacht würde. Dort wird die Arbeit als grundlegende 
1 Sache der Produktion, hier als ihr Endzweck angenommen. 
, W eiterhin sagen die Physiokraten, daß das Eigentum an Grund- 
e sitz sich ganz einfach aus dem, was sie persönliches Eigentum 
rtnen, als notwendige Folge ergibt, d. h. aus dem Rechte eines jeden 
j[ a . ^ »Ohne die Sicherheit des Besitzes würde das Land öde liegen“ {Qüesnay, 
^icht”' 6 ) ”Ah es wäre verloren, wenn das Eigentumsrecht auf die Erzeugnisse 
jede rf. uso s ' e her gestellt wäre, wie das auf den Grund und Boden, wie das, das 
mzelperson auf sich selbst hat“ (Düpont I, S. 26).
	        

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Citation recommendation

Versand- Und Zollvorschriften Im Verkehr Mit Dem Ausland [Im Aufl. D. Bergischen Industrie U. Handelskammer Zu Reimacheid Zusgest U. Bearb von D. Zollauskunftstelle D. Handelskammer]. Ziegler [u.a.], 1927.
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