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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

Kapitel II. Die Theorie der Bodenrente und ihre Anwendungen. 633 
sondern nur die, die man nicht vermehren kann“ Gewinn haben. Wenn 
nns die Rente oft unter einem Differentialcharakter erscheint, so 
beruht dies einfach darauf, daß die Seltenheit oft relativ ist und 
vermindert werden kann, indem man an Stelle des Seltenheitsfaktors 
der Produktion andere setzt, die einen geringeren Ertrag geben 1 ). 
Ebenso weist Schäfflb 1867 in einem teilweise der Rente gewidmeten 
Werke * 2 ) mit Nachdruck auf den Gedanken hin, daß der Boden eine 
Rente abwirft, nicht weil er ein Geschenk der Natur ist, sondern 
einfach deshalb, weil der Boden unbeweglich ist und infolgedessen 
keine Ortsveränderung oder Vermehrung gestattet, wie die anderen 
Kapitalien. — Als endlich Kahl Mengee 1872 in seinen Grund 
sätzen der Volkswirtschaftslehre den Grund der modernen 
Wertlehre legte, beeilte er sich, die Theorie der Rente in die 
allgemeine Preistheorie einzubeziehen, indem er kathegorisch be 
hauptete: „Die Bodenbenutzungen stehen demnach rücksichtlich ihres 
Wertes unter keinen anderen allgemeinen Gesetzen als z. B. die 
Nutzungen von Maschinen, Werkzeugen, Wohnhäusern, Fabriken, ja 
als alle übrigen ökonomischen Güter, welcher Art sie auch immer 
sein mögen“ 3 ). 
Den einzigen Unterschied, den die heutigen Nationalökonomen 
zwischen den so verstandenen Renten anerkennen, ist ihre mehr oder 
weniger lange Dauer. Die einen, wie die von einer Maschine höherer 
Qualität gelieferten, verschwinden sehr schnell, da man mit Leichtig 
keit neue, konkurrierende Maschinen herstellen kann; andere bleiben 
im Gegenteil während einer langen Zeit an das gleiche produktive 
Element gebunden: es sind dies alle die, die auf natürliche Qualitäten, 
sei es des Boden, sei es des Menschen beruhen. Um die Ausdrucks- 
*) Mangoldt , Die Lehre vom Unternehmergewinu (Leipzig 1855) 
S. 109 ff. 
2 ) , Schaufele, Die nationalökonomische Theorie der ausschließen 
den. Absatz Verhältnisse, Tübingen, 1867. In diesem Werk bemüht sich 
Schaufele eine Rechtfertigung der Renten im allgemeinen und der Bodenrente im 
besonderen zu erbringen. Er sieht in den Renten Prämien, die der erhält, der 
seine persönlichen Fähigkeiten oder seine Kapitalien oder seinen Boden in einer 
besonders nutzbringenden Art und Weise zu verwenden weiß. Die Rente ist ein 
Lockbissen, die Quelle allen Fortschrittes und aller wirtschaftlichen Tätigkeit, eine 
Art natürliches Urheberrecht, das die Gesellschaft ganz spontan denen zuerkenut, die 
es verstehen, ihr zu dienen, das aber die Konkurrenz dann wieder zur rechten Zeit 
beseitigt. Auch die Bodenrente wird durch diesen Charakterzug gerechtfertigt, 
ausgenommen, wo sie durch die Gesetzgebung verfälscht oder zu einem Mißbrauch 
verkehrt worden ist. — Diese Verteidigungsrede zugunsten der Rente ist sehr 
Interessant und die, die in der Bodenrente nur ein „unearned in crem ent“ 
sehen, würden gut tun, über diese wirtschaftliche Funktion des nicht erworbenen 
Einkommens naohzudenken. 
3 ) Mengeh, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, S. 148.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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