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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

638 
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten /eit. 
hängern der Nationalisierung des Bodens, Stuaet Mill, Wallace, 
Heney Geoege und Waleas 1 ) wieder. Hierdurch stehen sie in enger 
Verbindung mit den Schriftstellern, von denen wir eben gesprochen 
haben. Nur einer, Gossen, macht eine Ausnahme. 
Doch es führt nicht sehr weit, die Unrechtmäßigkeit des Grund 
besitzes nur zu behaupten. Denn wenn die Aneignung des Bodens 
eine Ungerechtigkeit vorstellt, so liegt diese Ungerechtigkeit so weit 
zurück, daß ihre Urheber seit langem durch Verjährung gedeckt sind. 
Die meisten der jetzigen Grundbesitzer, wenn nicht alle, haben den 
Boden nicht mit Gewalt usurpiert, sondern durch die Früchte ihrer 
Arbeit und ihrer Ersparnisse regelrecht erworben. In ihren Händen 
ist der Boden ein ebenso rechtmäßig besessenes Produktionsmittel, 
wie irgendein Kapital, eine Maschine zum Beispiel. Es ihnen ohne 
Entschädigung nehmen, würde das alte Unrecht nicht wieder gut 
machen, sondern es nur mit einem neuen Unrecht krönen. Daher 
hatte die Theorie des Rechtes der Gemeinschaft am Boden ein nur 
platonisches Interesse bis zu dem Tage, an dem sie durch eine neue 
Theorie: die der Rente, verstärkt wurde. 
Was beweist Ricabdo nämlich ? Daß das Privilegium des Grund 
besitzes sich sozusagen unter unseren Augen verewigt. Der Boden 
genießt einen Vorteil, den kein anderes Kapital genießt. Selbsttätig, 
automatisch, außerhalb jeder Betätigung des Besitzers, wächst sein 
Einkommen. Die Erstreckung der Bewirtschaftung auf neue Felder, 
das Wachstum der Bevölkerung, die sich hieraus ergebende Nach 
frage nach Nahrungsmitteln sichern der Erde einen ins Endlose 
wachsenden Wert. Der Wille, die Intelligenz oder die Initiative des 
Besitzers haben damit nichts zu schaffen. Die Umstände, das soziale 
Milieu sind seine einzige Quelle. Dieser Wert, der aus der Gemein 
schaft erwächst, gehört ihr; und trotzdem usurpiert ihn der Grund 
besitzer heute geradeso, wie er im Anfang den Boden selbst usurpierte. 
Warum soll er nicht daran gehindert werden? 
l ) Stuart Mill: „Die Erde ist das ursprüngliche Erbe der gesamten Mensch 
heit 11 . (Dissertations and Discnssions, Bd. IV, S. 243; vgl. anoh S. 256). 
In seinen Principles of Political Economy (Bd. II, Kap. II, § ö) drückt er 
sich wie folgt aus: „Da das wesentliche Prinzip des Eigentums darin besteht, einem 
jeden das, was er durch seine Arbeit erzeugt und durch seine Enthaltsamkeit ange 
sammelt hat, zu sichern, so kann sich dieses Prinzip nicht auf das beziehen, was 
kein Arbeitserzeugnis ist: das Rohmaterial der Erde.“ — Waleas (Theorie de la 
propriete in den Etudes d’economie sociale, S. 218) schreibt: „Auf Grund 
des natürlichen Rechtes ist der Boden das Eigentum des Staates.“ — Henry George 
(Progress and Poverty, Buch VII, Kap. I; S. 297 der deutschen Übers, von 
F. Dobeert „Fortschritt nnd Armut“, Halle/S. Verlg. 0. Hendel) sagt: „Das gleiche 
Recht aller Menschen auf die Nutznießung von Grund und Boden ist ebenso klar 
wie das gleiche Recht auf die Luft, die wir einatmen — es ist ein Recht, verbürgt 
durch die Tatsache ihrer Existenz.“
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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