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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

648 
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit. 
gewendet. In London besteht das gleiche Prinzip seit dem 17. Jahr 
hundert, war aber ebenfalls außer Gebrauch gekommen 1 ). Heute er 
freut sich der Gedanke im Gegenteil in England und Deutschland 
großer Beliebtheit. Es sind zahlreiche Vorschläge gemacht worden, 
um besonders den Mehrwert des unbebauten städtischen Geländes 
zu besteuern, und einige davon sind verwirklicht worden. In dem 
vielbesprochenen englischen Budget von 1909, das zu dem großen 
Verfassungskonflikt zwischen dem Oberhaus und der liberalen Re 
gierung Anlaß gab, war eine diesbezügliche Bestimmung einer der 
Punkte, die am meisten Widerspruch hervorriefeu! Was die Volks 
wirtschaftler anlangt, so sind sie über die Nützlichkeit dieser Steuern 
sehr geteilter Meinung. In Deutschland hat die Anwendung einer 
AVertzuwachssteuer in einigen Städten erst kürzlich in Zeit 
schriften und Büchern heftige Debatten hervorgerufen, die aber die 
kaiserliche Regierung nicht gehindert haben, das Prinzip dieser 
Steuern 1911 durch ein Reichsgesetz festzulegen. 
In Frankreich haben diese Ideen weniger Widerhall erweckt. 
Auf der einen Seite ist hier der Grundbesitz viel gleichmäßiger ge 
stückelt als in England; die Rente verteilt sich daher unter eine 
viel größere Anzahl von Personen und ruft deshalb weniger Gegner 
schaft hervor. Auf der anderen Seite hat sich das Problem dank 
des so langsamen Wachstums der französischen Bevölkerung sogar 
in den Städten, mit Ausnahme von Paris, nicht mit der gleichen 
Schärfe gestellt, wie in Deutschland, wo die Ärbeiterbevölkerung 
einen immer größeren Teil ihres Lohnes von der Miete aufgezehrt 
sieht. Jedoch in Frankreich wie in anderen Ländern steht dieser 
Punkt auf der Tagesordnung und muß früher oder später seine 
Lösung finden. 
§ 3. Systeme der Nationalisierung des Bodens. 
Die Systeme, von denen wir jetzt zu sprechen haben, begnügen 
sich nicht damit, einen Teil des Einkommens aus Bodenrente zu 
darf“. Doch sind die Anwendungen dieses Prinzips ziemlich selten gewesen. Berth^- 
lemy (Traite elementaire de Droit administratif, 1908, S. 624) zählt nur 
etwa 20 Fälle im ganzen Verlauf des 19. Jahrhunderts auf. 
*) Sbligmann (Essays on Taxation, 5. Ausg. S. 841) führt ein englisches 
Gesetz von 1662 über die Verbreiterung gewisser Straßen in Westminster an, in dem 
dieser Grundsatz klar ausgedrückt ist. Als aber 1890 ein Gesetzentwurf eingebracht 
wurde, um diesen Grundsatz bei gewissen Arbeiten in London zur Anwendung zu 
bringen, wurde er heftig bekämpft. Erst 1895 wurde er von neuem anerkannt und 
in dem Gesetz vom gleichen Jahre über den Bau der großen Towerbrücke in London 
angewendet. — In Amerika wird der Grundsatz häufig unter dem Namen „special 
assessments“ oder „betterment“ angewendet.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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