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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

Kapitel III. Die Solidarisier!. 
687 
Auch auf dem Lande wird die Solidarität gepredigt, und obgleich 
sie hier an dem ganz besonders individualistischen Charakter des 
Buch Cooperation von Gidb: Des transformations que la Cooperation 
estappelee nrealiserdansl’ordreeconomique. — Über die Umwandlungen, 
die die Kooperation in der wirtschaftlichen Ordnung zu verwirklichen berufen ist). 
— Es ist Sache der Verbraucher und nicht der Produzenten, die Gesellschaft zu 
reorganisieren, weil die letzteren sich nur von Berufsinteressen leiten lassen können, 
während die ersteren notwendigerweise das Allgemeininteresse im Auge haben. 
Daher haben die Verbraucher sich nur zusammenzutun, um für alle ihre Bedürfnisse 
zu sorgen: — indem sie erstens alles, was sie verbrauchen, direkt von den Produzenten 
kaufen, und indem sie es, sobald sie wohlhabend und zahlreich genug geworden 
sind, selbst in ihren Fabriken und auf ihren Ländereien herstellen. Hierdurch eignen 
sie sich zunächst den Gewinn des Kaufmanns, und dann den des Fabrikanten an, 
behalten davon aber nur das, was zur Ausdehnung der Bewegung notwendig ist 
und geben den Rest den Verbrauchern pro rata ihrer Einkäufe zurück, was auf 
die Abschaffung des Profits hinausläuft. Wir haben gesehen, daß diese Abschaffung 
des Profits schon die Gedanken Stuakt Mill’s beschäftigte und sich für ihn mit 
einer ganz neuen Entwicklungsphase verband, die er den stationären Zustand 
nannte (siehe oben S. 424); wir haben ferner gesehen, daß auch die Hedonisten zu 
demselben Ergebnis gelangten, wenn auch auf einem der Kooperation gerade entgegen 
gesetzten Wege, nämlich dem der vollkommen freien Konkurrenz. 
Es muß darauf hingewiesen werden, daß diese Revolution sich vollziehen 
würde, ohne irgendwie an dem zu rühren, was man die Grundlage der sozialen 
Ordnung nennt: Eigentum, Erbrecht, Zinsen und ohne andere Enteignung, als die, 
die sich aus dem freien Spiel der heutigen wirtschaftlichen Gesetze ergäbe. Die 
jenigen, die derart zusammen arbeiten würden, wollen die bestehenden Kapitalien unbe 
rührt lassen: sie beabsichtigen, neue zu bilden, die die anderen überflüssig machen 
werden. Warum auch nicht? Wenn die bestehenden Kapitalien nur das aufgehäufte 
Ergebnis durch die Arbeit verwirklichter Gewinne sind, warum sollte die Arbeit nicht 
imstande sein, dasselbe noch einmal zu leisten? Nur mit dem Unterschied, daß sie 
diese Kapitalien jetzt für sich behalten würde! 
Man hat diesem System vorgeworfen, daß es, auch wenn es durchgeführt wäre, 
doch nicht die Abschaffung des Lohnsystems verwirklichen würde, weil alle Arbeiter 
dann für diese Genossenschaften arbeiten würden, ebenso wie sie heute im Dienste 
von Arbeitgebern stehen. Darauf antworten wir, daß der, der im Dienste einer 
Genossenschaft arbeitet, der er selbst als Mitglied angehört, recht nahe daran 
ist, sein eigener Herr zu sein. 
Übrigens, wer hat denn das Recht, einen derartigen Einwurf zu machen? 
Sicherlich nicht die Verteidiger der heutigen wirtschaftlichen Ordnung, die erklären, 
daß der Lohnvertrag der endgiltige Typus des freien Kontraktes ist. Ebensowenig 
die Kollektivisten, da nach ihrem System alle Menschen Angestellte im Dienste der 
Nation sein würden. Daher würden die einzigen, die einen Grund hätten, diese 
Kritik zu erheben, die sein, die an die Zukunft und die Entwicklung der kleinen 
selbständigen Produktion glauben. Ihnen erwidern wir, daß die einzige Möglichkeit, 
die sie haben ihr Ideal verwirklicht zu sehen, das auch das Ideal eines Teiles der 
Kooperativsten ist, in der Organisation von Produktivgenossenschaften unter der 
Kontrolle und mit der Hilfe von Konsumgenossenschaften besteht. In der Tat ist die 
Herrschaft der Konsumgenossenschaft, auch wenn sie unter der föderalistischen Form 
verallgemeinert ist, nicht mit dem Bestände einer gewissen selbständigen Produktion 
unvereinbar, und zwar auf Grund verschiedener Möglichkeiten, deren Darlegung an 
dieser Stelle unnötig ist.
	        

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Urzeit Und Mittelalter. Heyfelder, 1904.
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