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Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Bibliographic data

Full text: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808

Full text

82 
bei der Bemessung des Zuckerverbrauches der Zivilbevölkerung finden 
sollte. Zu diesem Zwecke wurden den Landeszentralbehörden im 
Sommer und Herbst 1916 besondere Mengen zur Unterverteilnng zu 
gewiesen. Die Berechnung der Zuteilung für die einzelnen Gebiete 
erfolgte hierbei anfangs nach einem Schlüssel, der die Zahl der Haus 
haltungen, der Kinder unter 14 Jahren und der Obstbäume in 
gleichem Verhältnis berücksichtigte, während später die Zuweisungen 
unter Berücksichtigung der Bevölkerungszifser und der Zahl der 
Obstbäume erfolgte. Die Landeszentralbehörden hatten, auf Grund 
ihrer Erfahrungen über die Verbreitung der häuslichen Obstver 
wertung in den Kommunalverbänden, die Unterverteilung vorzu 
nehmen. Da die zu diesem Zwecke zur Verfügung stehende Zucker 
menge den Zuckerbedarf der Haushaltungen für die häusliche Obst 
verwertung nicht überall zu decken vermochte, so wurde frühzeitig 
durch Flugblätter und Veröffentlichungen auf die Möglichkeit hin 
gewiesen, Obst ohne Zuckerzusatz durch Verwendung von Chemikalien 
haltbar zu machen. Die Menge, die durchschnittlich in den einzelnen 
Bundesstaaten für die Zwecke der häuslichen Obstverwertung auf den 
Kopf der Bevölkerung entfiel, schwankte zwischen 777 Gramm und 
1330 Gramm. In dep Kommunalverbänden schwankte die durch 
schnittliche Kopsmenge zwischen 155 Gramm in einem westpreußischen 
Landkreise und 2332 Gramm in der Stadt Cassel. Die Bedarfs 
ermittlung erfolgte in den einzelnen Kommunalverbänden auf 
verschiedene Weise. Teilweise wurde die Zulage gleichmäßig auf die 
gesamte Bevölkerung verteilt; in anderen Kommunalverbänden hatten 
die Haushaltungen ihren früheren Zuckerverbrauch für Obstverwertung 
anzumelden und erhielten einen der vorhandenen Menge entsprechenden 
Anteil zugewiesen. Die Reichszuckerstelle hatte den Kommunalver 
bänden schon im Mai 1916 geraten, aus dem allgemeinen Bedarfsanteil 
besondere Rücklagen für die Zwecke der häuslichen Obstverwertung zu 
machen. Die Gesamtmenge der in den Kommunalverbänden zu 
diesem Zwecke bis zum Juli 1916 geschaffenen Rücklagen betrug mehr 
als 100 000 Doppelzentner. Außerdem wurde der in einzelnen 
Kommunalverbänden noch vorhandene Futterzuckcr zur Verarbeitung 
in Vcrbrauchszucker für die Zwecke der häuslichen Obstvcrmertung 
freigegeben. Bei der außerordentlichen Bedeutung der Haltbar 
machung von Obst in den Haushaltungen im Interesse der VolkS- 
ernährung wird auch im Jahre 1917 auf die Zuteilung größerer 
Zuckermengen für diese Zwecke besonderes Augenmerk zu richten sein. 
Hierbei werden die Kommunalverbände ans Grund der im letzten Jahre 
gewonnenen Erfahrungen vielfach auch eine den Verhältnissen besser 
entsprechende Vcrtcilungsweise in Anwendung bringen können.
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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