Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Kommunalbesteuerung in Italien

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Kommunalbesteuerung in Italien

Monograph

Identifikator:
1010948261
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20477
Document type:
Monograph
Author:
Hoffmann, Alexander http://d-nb.info/gnd/119001837
Title:
Die Kommunalbesteuerung in Italien
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1915
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 207 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Schlussbetrachtung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Kommunalbesteuerung in Italien
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung: Die Gemeindebesteuerung in Italien im allgemeinen
  • Hauptteil: Die italienische Gemeindebesteuerung in ihrer Entwicklung und in ihrer Ausgestaltung im einzelnen
  • Erstes Kapitel. Die Zuschläge zu der staatlichen Grund- und Gebäudesteuer
  • Zweites Kapitel. Der dazio di consumo (Oktroi)
  • Drittes Kapitel. Eigene direkte Steuern und andere Gemeindeabgaben
  • Schlussbetrachtung

Full text

206 
punkte aus einen Ausgleich. Daß er schon durch die übrigen Steuern 
bewirkt werde, läßt sich keineswegs behaupten. Indem ihre Anwen 
dung — wenigstens der wichtigsten — für die Gemeinden bedingt 
obligatorisch ist, d. h. erst dann gefordert ist, wenn sie ein gewisses 
Maß der Zuschläge überschreiten wollen, so verstanden sich die Ge 
meinden zu ihrer Anwendung — die nicht selten nur zum Scheine 
erfolgte J ) — vielfach nur, um den Weg für die Zuschlagsbesteuerung 
frei zu machen. So war eine Verzögerung des Tempos in der fort 
schreitenden Belastung des Grundbesitzes nur vorübergehend von einer 
kräftigeren Entwicklung der anderen Steuern begleitet. 
Immer wieder griff man auf die Zuschläge und die Oktrois 
zurück; sie liefern ja ein reiches und relativ sicheres Erträgnis, sind 
leicht und bequem zu erheben und für die Steuerpflichtigen ver 
hältnismäßig wenig lästig. Diese Vorzüge entbehren meist die anderen 
Steuern. Einige, wie die auf das Halten von Dienstboten, Wagen, 
Hunden, Zug-, Reit- und Lasttieren, Fahrrädern und Automobilen, 
auf Schilder, Photographien, auf den Besuch von Schaustellungen u. a. m., 
sind ihrer Natur nach von geringer Ergiebigkeit, da ihre tatsächliche 
Anwendungsmöglichkeit beschränkt ist. Die Viehsteuer, die, ein mittel 
alterliches Residuum, Viehzucht und Landwirtschaft vielfach schwer 
belastet, ist nicht dazu berufen, eine allgemeinere Grundlage für die 
Gemeindebesteuerung zu bilden. Eine relativ bescheidene Rolle spielt 
die Mietsteuer, die 7—8 Milk L. liefert, obwohl sie bei guter Durch 
führung in den größeren Städten reichere Erträge abzuwerfen ver 
möchte. Kein Ruhmestitel kommunaler Steuertechnik ist die Bau 
platzsteuer, die, in nur einigen Städten (Rom, Mailand, Turin, Brin 
disi) erhoben, in erster Linie einen sozialen, auf die Verbilligung der 
Wohnungen gerichteten, Zweck hat. So bleiben denn die Gewerbe- 
und die Familiensteuer, die eine allgemeinere und wichtigere Stellung 
im Gemeindeabgabensystem einzunehmen geeignet wären. Sie wollen 
die nicht aus Grund- und Gebäudebesitz fließenden Einkünfte treffen. 
Sie erreichen jedoch diesen Zweck nur unvollkommen. Hier ist wohl 
der Hauptangriffspunkt in der italienischen Gemeindebesteuerung. Die 
Gewerbesteuer erfaßt nicht ausreichend die Einkünfte aus Handel 
und Gewerbe, namentlich versagt sie gegenüber den Großbetrieben, 
und erbringt im ganzen nur rund 15 Mül. L. Auch tendiert sie in 
l ) Im Jahre 1887 hatten 650 Gemeinden die tassa di esercizio e rivendita, 
ferner 174 Gemeinden die Familiensteuer und mehrere die Mietsteuer in ihre 
Budgets eingestellt, ohne sie tatsächlich zu erheben.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Kommunalbesteuerung in Italien. Verlag von Gustav Fischer, 1915.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.