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Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Monograph

Identifikator:
1011124114
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-51731
Document type:
Monograph
Author:
Verkauf, Leo http://d-nb.info/gnd/1147997659
Title:
Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
Place of publication:
Wien
Publisher:
Verlag des "Arbeiterschutz"
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (48 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

-28 
heilen der Sozialversicherung. Ucberdies können den Bczirksstellen nach Verein 
barung mit den Krankenkassen deren Kanzleigeschäfte zugewiesen werden. 
Die Bezirksstelle wird von einem Vorstände verwaltet, dessen Vorsitzender 
vom Chef der politischen Landesbehörde ernannt wird. Die Zusammensetzung des 
Vorstandes ist so gedacht, daß je ein Drittel aus gewählten Vertretern der 
Dicnstgeber und Unselbständigen, das letzte Drittel aus Personen, die vom Chef 
per politischen Landesbehörde berufen werden, besteht. 
Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist nach dem Grundsätze der Verhältnis 
mäßigkeit einzurichten (Proportionalwahl). Sie erfolgt aus Grund eingereichter 
Wahlvorschlagslisten. 
Der leitende Beamte wird von der politischen Landesbehörde ernannt. 
Seine Bezüge fallen der Jnvalidenrentenkasse zur Last. Die übrigen Beamten 
der Bezirksstelle bestellt der Vorstand auf Grund eines von der politischen 
-Landesbehörde genehmigten Voranschlages. 
Die Kanzleilokalitäten hat die Gemeinde, in welcher die Bezirksstelle ihren 
Sitz hat, beizustellen. Im übrigen werden die Vcrwaltungskostcn gemeinsam von 
den beteiligten Krankenkassen, von der Unfallversicherungsanstalt und der 
Invaliden- und Altersrentenkasse getragen. Der Aufleilungsschlüsscl wird nach 
den vom Minister des Innern zu erlassenden Vorschriften festgesetzt. 
Aus der Begründung der Regierungsvorlage geht ganz klar hervor, daß 
die Regierung selbst das Gefühl nicht los werden kann, daß die Bezirksstellen 
ein recht bedenkliches Experiment darstellen. Die Verfasser des Entwurfes suchen 
sich denn auch durch mannigfache Redensarten darüber zu beruhigen. So wird 
uns versichert, die Vorlage verbleibe im wesentlichen bei der bisherigen Krankcn- 
kassenorganisation. Die Bezirksstellen würden alle die unleugbaren Vorteile 
haben, die man den Einheitskassen zuschreibe. Uebrigcns sei man zur Errichtung 
der Bezirksstellen genötigt gewesen, weil die organisierte Arbeiterschaft sich nicht 
nur gegen die Ernennung des leitenden Beamten durch die Regierung und gegen 
die Parität, sondern überhaupt gegen jede Unterordnung und für den über 
wiegenden Einfluß der Arbeiter ans die Gesamtversicherung eingesetzt habe. 
Andere Vorschlüge seien auch gar nicht gemacht worden. So habe man denn von 
der Mitwirkung der Krankenkassen beim lokalen Dienst Umgang nehmen 
müssen. 
Ich lasse diese sehr sonderbare Begründung vorerst unerörtcrt und werde 
prüfen, wohin die Bczirksstellen vom Standpunkte der Verwaltung, insbesondere 
aber einer einfachen und billigen Verwaltung, uns führen müssen. 
Die Verwaltungskostcn der Bezirksstellen. 
Die Bezirksstellen werden nach meiner Ueberzeugung ein Zentrum zur 
Erzeugung von Vcrwaltungskosteu sein, für deren Tragung das Gesetz, wie wir 
gesehen haben, die Krankenkassen, Unfallvcrsichcrungsanstaltcn und die Jnvalidcn- 
rentenkassc in Aussicht nimnit. Sicherlich ist es eine Uebertreibung, wenn 
behauptet wird, die Krankenkassen würden nur in geringem Maße für -die Aus 
bringung der Verwaltungskostcn in Betracht kommen. Unzweifelhaft ist jedoch, 
daß die Hauptlast auf die Invaliden- und Altersrcntenkasse fallen wird. 
Es ist natürlich bequem und verlockend, wenn die Bezirksstellen des 
ganzen Reiches aus einer großen Kasse und noch dazu einer in Wien zu 
schöpfen in der Lage sein werden. Wer wird da ein Interesse an Ein 
schränkungen und an Sparsamkeit haben? Bald werden die sparsamen Vor 
stünde herausgefunden haben, daß sic mit ihrer Zurückhaltung ihren Ruf bei der 
Beamtenschaft gefährden, das Schicksal der Jnvalidenrentenkasse aber nicht auf 
halten können.
	        

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Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
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