Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Monograph

Identifikator:
1011124114
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-51731
Document type:
Monograph
Author:
Verkauf, Leo http://d-nb.info/gnd/1147997659
Title:
Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
Place of publication:
Wien
Publisher:
Verlag des "Arbeiterschutz"
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (48 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

Das Koerber'sche „Programm" hat einen Feldzug gegen die Politik in den 
Krankenkassen mit einem großen Aufwand an Pathos und Schlagworten unter 
nommen. Es suchte Abhilfe durch die Parität bei der Vertretung und Be 
stellung der leitenden Beamten durch die Regierung. Diese Mittel sind jetzt 
aufgegeben. Das blinde Zuschlagen hat aufgehört. Jetzt verfolgen die Maßnahmen 
den einen Zweck: den Einfluß den Unternehmern zuzuwenden und trotzdem 
die Hauptlast den Arbeitern aufzubürden. Anstatt zur Parität zu greifen, ist cs 
weit einfacher, Bezirksstellen zu errichten, diese den Betriebsinhabcrn auszuliefern 
und in den Krankenkassen durch den Proporz die Verhältnisse so zu beeinflussen, 
daß künftig die Zustände in den Unsallversicherungsanstalten das Vorbild für die 
Verwaltung in den Krankenkassen bilden. 
Merkt aber die arbeitende Bevölkerung erst, daß die reformierte Sozial 
versicherung eines jeden sozialpolitischen Inhaltes bar ist, so wird kein Mittel 
unversucht bleiben, um in den Besitz der Unterstützungen und Renten zu gelangen. 
Die Hemmungen, die in der maßgebenden Teilnahme der Arbeiterschaft an der 
Verwaltung und in der Verwirklichung sozialpolitischer Einrichtungen heute vor 
handen sind, werden dann wegfallen. Die Sozialversicherung wird nicht Beiträge 
genug aufbringen, um neben der kostspieligen Verwaltung die andrängenden 
Unterstützungsansprüche zu befriedigen. 
VI. Die Uerschlechterimg der 1liifttlli»erllchrruiig. 
Die Defizitwirtschaft und ihre Ursachen. 
Seit langem steht die österreichische Unfallversicherung vor der Notwendigkeit 
einer Sanierung. Das versicherungstechnische Defizit beträgt nahe an 80 Mil 
lionen Kronen. Was sind die entscheidenden Ursachen der Defizitwirt 
schaft und wie sucht die Regierungsvorlage hier Abhilfe zu bringen und die An 
sprüche der Arbeiter zu sichern? 
Eines der wichtigsten Momente für die ungünstige Position der Unfall- 
versicherungsanstalten ist der schlechte Stand der Unfallverhütung. Es ist bekannt, 
daß die Unternehmer nur unter dem größten Drucke veranlaßt werden können, 
für die körperliche Sicherheit der Arbeiter Sorge zu tragen. Die österreichische 
Bureaukratie hat es durch ein Vicrteljahrhundert zu verhindern gewußt, 
daß der § 74 der Gewerbeordnung, der die Möglichkeit zur Erlassung von Un- 
sallverhütungsvorschriften bot, zur praktischen Anwendung kommt. Jetzt nach 
25 Jahren entdeckt unsere Bureaukratie, daß dieser Paragraph erst einer gründ 
lichen Aenderung bedarf, wenn er eine wirksame Handhabe zum Schutze des 
Lebens und der Gesundheit der Arbeiter bieten soll. Gelingt die Novellierung, 
wie viele Jahre werden dann mit Erhebungen und Untersuchungen, mit Samm 
lung von statistischem Material verstreichen? Es ist ja bekannt, daß unsere Bureau 
kratie in Sachen des Arbeiterschutzes von ungeheurer Gründlichkeit ist. 
Der gleiche Geist herrscht bei den Unfallversicherungsanstalten. Die erste 
Sorge ist hier, Konflikte mit den Industriellen zu vermeiden. Deshalb geschieht 
auch von dieser Seite auf dem Gebiete der Unfallverhütung nichts. Die Unfälle 
steigen unterdessen ununterbrochen. 
Es entfielen auf 10.000 Vollarbeiter 
in den Jahren Unfallsanzcigcn entschädigte Unfälle 
134-7 
175-0 
186-9 
448-4 
630-4 
681-7 
1895 
1905 
1908 
Nächst dem Mangel an Unfallverhütungseinrichtungen gilt als wichtige Ur 
sache der Defizitwirtschaft die Hinterziehung von Beiträgen, das Verschweigen von
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.