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Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Monograph

Identifikator:
1011124114
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-51731
Document type:
Monograph
Author:
Verkauf, Leo http://d-nb.info/gnd/1147997659
Title:
Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
Place of publication:
Wien
Publisher:
Verlag des "Arbeiterschutz"
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (48 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

30 
Auch die Übertragung der Evidenzführung an die Bezirksstellen wird 
schädliche Wirkungen, besonders bei der Krankenversicherung im Gefolge haben. 
Bei den Krankenkassen muß die Anspruchsbercchtigung rasch, zuweilen schon 
wenige Stunden nach Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung, fest 
gestellt werden können. Spätestens zum Wochenschluß muß der Anspruch sicher 
gestellt sein, weil ja das Krankengeld wochenweise im Nachhinein ausgezahlt wird. 
Aerztliche Hilfe, Medikamente und Behelfe, von denen manche recht kostspielig 
sind, müssen meist gleich bei Eintritt des Bedarfes gewährt werden. Schaltet 
man nun bei Erstattung der Meldungen zwischen Krankenkasse und Dienstgeber 
ein Zwischenglied — die Bezirksstelle — ein, so muß dadurch eine Behinderung 
und Verzögerung des Geschäftsganges bewirkt werden. 
Sollen die Krankenkassen ihre Funktionen rasch und prompt erfüllen, so 
müssen sie demnach das Meldewesen unmittelbar in ihrer Hand haben. Viele 
Krankenkassen in der Provinz haben das System der Krankenscheine, die vom 
Mitglied in der Krankenkasse abgeholt werden und dem Arzte die Berechtigung 
für freie Behandlung nachweisen. Wie soll künftig diese Legitimation ausgestellt 
werden, wenn die Meldung bei der Bezirksstelle noch unerledigt erliegt und die 
direkte Verständigung mit dem Unternehmer aufhört? 
Am bedenklichsten wird die Situation bei den Krankenkassen werden, die 
nicht am Standorte der Bezirksstelle ihren Sitz haben. Da die Unternehmer nicht 
mehr verpflichtet sein sollen, Auskünfte zu erteilen, so wird man sich an die 
Bezirksstelle in einem anderen Orte wenden müssen und so wird die Auskunft 
auf Umwegen wieder an die Krankenkasse gelangen. Die geniale Vereinfachung 
des Geschäftsganges ist hier einleuchtend. Die Krankenkassen in A wenden sich an 
die Bezirksstellc in B. Die Bezirksstelle B erhält die schriftliche Auskunft vom 
Unternehmer in A, die dann wieder von 6 nach A zurückwandert. Der Kranke, 
um dessen Anspruchsbercchtigung es sich handelt, muß warten bis der bureau- 
kratische Schimmel auf Umwegen das Ziel erreicht. 
Die Evidenzführung. 
Wie die Evidenzführung bei den Krankenkassen aussehen soll, darüber 
schweigt sich der Entwurf vollkommen aus. Das ist mir ganz erklärlich. Die 
Verfasser der Vorlage haben sich über die praktische Gestaltung der Evidenzführung 
bei den Krankenkassen überhaupt keine Rechenschaft gegeben. Sie wären sonst darauf 
gekommen, daß dieselben Betriebs listen, welche die Bezirksstcllen zum Zwecke der 
Beitragsvorschreibung und Beitragseinhebung anlegen, auch die Krankenkasse wird 
führen müssen, nicht nur um die Richtigkeit der Beitragsberechnung zu kontrollieren, 
sondern vor allem um den Anspruch der Versicherten jeweils feststellen zu können. 
Die Geschäftsvereinfachung, welche uns die Regierung durch Errichtung der 
Bezirksstellen in Aussicht stellt, bedeutet also in Wirklichkeit gesteigerte Arbeits 
leistung und vermehrten Aufwand. Die Bezirksstellcn bedeuten eine Zentralisation 
verknüpft mit einer Verlangsamung und Verteuerung des Betriebes, der seiner 
Natur nach eine Behandlung der Agenden durch seine eigenen Organe fordert 
und die Betrauung einer anderen Instanz mit ihnen nicht verträgt. 
Die Bezirks stellen und ihr Einfluß auf die Geschäfts 
führung der Unfall- und Invalidenversicherung. 
Für die Unfall- und Invalidenversicherung bewirkt die Bezirksstelle eine 
Dezentralisation der Verwaltung. Hier gerade, bei der langfristigen Versicherung 
ist aber eine solche nicht notwendig, weil es sich zumeist um Ansprüche handelt, 
die erst in einem späteren Zeitpunkte Erfüllung finden, während bei den Kranken
	        

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Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
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