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Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Monograph

Identifikator:
1011124114
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-51731
Document type:
Monograph
Author:
Verkauf, Leo http://d-nb.info/gnd/1147997659
Title:
Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
Place of publication:
Wien
Publisher:
Verlag des "Arbeiterschutz"
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (48 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

gelöst haben. Nur aus diesem Grunde sucht man mit einigen winzigen Pfläster- 
chcn in den Bczirksstcllen das Wirtschaften auf Regimcntsnnkosten zu erschweren. 
Vergebliche Mühe! Wenn die Arbeiten zurückbleiben werden, dann wird die 
politische Behörde genötigt sein, die von ihr genehmigten Voranschläge über die 
Zahl der Beamten zu revidieren. Und wenn die Vorstände der Bczirksstcllen 
die unzufriedenen Angestellten an die Regierung verweisen werden, dann bin ich 
dessen sicher, daß diese dem Ansturm auch bezüglich der Höhe der Bezüge nicht 
standhalten wird. Dennoch scheinen solche Zwirnsfäden dem versicherungstechnischen 
Departement geeignet, die Besorgnisse gründlich zu zerstreuen, die bezüglich der 
Oekonomie der Bezirksstellen geäußert worden sind! Ich glaube, daß die staat 
liche Bureaukratie die letzte ist, die den Beruf hat, als Wächterin einer sparsamen 
Verwaltung aufzutreten. 
Wie sich die Regicrungsfachleute die Verwaltungs 
einrichtungen der Krankenkassen vorstellen. 
Die Regierungsvorlage weiß noch etwas mehr gegen die Kritiker vorzu 
bringen. Wir erfahren, daß nach dem Koerber'schen „Programm" die Kranken 
kassen zweierlei Agenden streng von einander getrennt zu besorgen gehabt hätten: 
die vorbereitenden (Melde-, Evidenz-, Bcitragswcscn) einerseits und die Unter 
stützungsangelegenheiten andererseits. Jede geordnete Krankenkasse, so wird ver 
kündet, müßte diese Agenden in zwei Abteilungen besorgen, die strenge von ein 
ander getrennt sind und fast nichts miteinander gemeinsam haben. Bei der 
Errichtung der Bezirksstellen werde es sich nun um nichts anderes handeln, als 
daß die eine Abteilung von der andern räumlich getrennt und an die Bezirks 
stelle übertragen werde. Da müsse doch eine Verbilligung der Verwaltung bei 
den Krankenkassen eintreten, wenn sie lediglich die zweite Abteilung behalten. 
Würde man dies alles nicht in einer Regierungsvorlage gedruckt vor sich 
sehen, so würde man nicht glauben, daß es Fachmänner sind. die solche Be 
hauptungen im Ernst ausstellen. Ich muß es aber aussprechcn, daß man diese 
Art von Fachwissen nicht ernst nehmen kann. Man müßte sich eigentlich darüber 
entsetzen, daß Gegenwart und Zukunft unserer Sozialversicherung von solch pro 
fundem Wissen abhängt. Das Mindeste, was man von der amtlichen Leitung der 
Sozialversicherung verlangen kann, ist doch die Kenntnis der tatsächlichen Ver 
hältnisse. Wo in aller Welt hat die Regierung Krankenkassen mit so streng 
getrennten oder auch nur trennbaren zwei Abteilungen gefunden? Diese gediegenen 
Kenntnisse rühren offenbar von denselben ministeriellen „Fachmännern" her, die 
im § 10 des Musterstatuts für die Bczirkskrankenkassen anordneten, daß die Vor 
schreibung und Zahlung der Mitglicdsbciträge im vorhinein zu erfolgen habe. 
Auch in Zukunft soll ja nach der Regierungsvorlage die Kassenzersplitterung 
keine wesentliche Einschränkung erfahren. Die Miudestzahl der Mitglieder soll 
bei den Bczirkskrankenkassen 1000, bei den übrigen Kassenkategorien 200 be 
tragen. Die gegenwärtige Verteilung der Mitglieder auf die Kassen wird hiedurch 
keine übermäßige Verschiebung erfahren, insbesondere, wenn selbständige land 
wirtschaftliche Krankenkassen errichtet werden. 
Selbst wenig erfahrene Kenner der Arbcitervcrsicherung wissen nun, daß 
man auf 1000 Mitglieder gegenwärtig als Normalmaß einen Angestellten 
annimmt. Wir hatten nun im Jahre 1908 nach der amtlichen Statistik 
2725 Krankenkassen, das sind über 81 Prozent aller Institute, mit höchstens 
1000 Mitgliedern, bei denen also lediglich ein Angestellter in Betracht kommen 
kann, den auch das vcrsicherungstechnische Departement nicht in zwei Abteilungen 
wird auflösen können. Dazu kommen 547 Krankenkassen mit 1000 bis 5000 Mit 
gliedern und 74 Krankenkassen mit mehr als 5000 Mitgliedern. Die Fachmänner
	        

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Die Regierung Im Kampfe Gegen Die Sozialverischerung. Verlag des “Arbeiterschutz”, 1911.
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