Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916

Monograph

Identifikator:
1011128799
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-36278
Document type:
Monograph
Title:
Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916
Place of publication:
[Berlin]
Publisher:
[Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung]
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (23 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Hafer und Mengkorn aus Hafer und Gerste
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916
  • Title page
  • Brotgetreide, Mehl und Kleie
  • Hafer und Mengkorn aus Hafer und Gerste
  • Gerste
  • Heu und Stroh
  • Lebendes Vieh
  • Kaufmännische Abteilung
  • Schlußbemerkung

Full text

12 
Durch die Bundesratsverordnuiig vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 393), welche 
die Haferversorgung für die neue Ernte regelte, wurde die Verfügung über die Hafervorräte 
der Reichsfuttermittelstelle übertragen. Nach § 17 dieser Verordnung bedarf es nunmehr der 
Anforderung der Reichsfuttermittelstelle, damit die Kommunalverbände der Zentralstelle Hafer 
zur Verfügung stellen. 
Da schon Anfang August ein dringendes Bedürfnis der Heeresverwaltung nach neuem 
Hafer auftrat, forderte die Reichsfuttermittelstelle durch Schreiben vom 2. August 1915 sämtliche 
Kommunalverbände auf, den gesamten in ihrem Bezirk verfügbaren Hafer so schnell wie möglich 
der Zentralstelle zur Verfügung zu stellen und nach deren Anforderung abzuliefern. 
Die Zentralstelle war hierdurch in der Lage, im August und September 1915 der 
Heeresverwaltung insgesamt 256 339 Tonnen Hafer zuzuführen. Die schnelle Lieferung des 
Hafers wurde dadurch nicht unwesentlich gefördert, daß die Bundesratsverordnung vom 23. Juli 
1915 über die Höchstpreise für Hafer (Reichs-Gesetzbl. S. 464) eine Dreschprämie bewilligt hatte. 
Sie hatte nämlich die Höchstpreise für die in der Zeil bis zum 1. Oktober 1915 gelieferte Mengen 
um 5 M. für die Tonne höher festgesetzt als für die später zur Ablieferung gelangenden. 
Die Beschaffenheit des Hafers der Ernte 1915 ließ sehr viel zu wünschen übrig. Durch 
die ungünstigen Ernteverhältnisse war der Hafer vielfach ausgewachsen oder naß hereingebracht 
worden. Die Bedürfnisse der Heeresverwaltung in den ersten Monaten des Wirtschaftsjahres 
hätten daher nicht gedeckt werden können, wenn von den Proviantämtern jeder nasse Hafer 
zurückgewiesen worden wäre. Das Kriegsministerium hatte deshalb die Proviantämter angewiesen, 
allen im September angelieferten nassen Hafer ohne Preisminderung anzunehmen. Dieser Hafer 
wurde auf Kosten der Heeresvertvaltung in geeigneten Trocknungsanstalten, die den Proviant 
ämtern von der Zentralstelle bekanntgegeben wurden, getrocknet. Hierdurch wurden die Landwirte 
veranlaßt, schon im September größere Hafennengen abzuliefern, die sie unter anderen Umständen 
zurückgehalten hätten, um sie selbst zu trocknen. 
Gegen Ende des Jahres 1915 gingen die Haferlieferungen aus den Kommunalverbänden 
sehr stockend ein, so daß es erforderlich schien, Mittel zu finden, um größere Mengen für die 
Heeresverwaltung verfügbar zu machen. Zu diesein Zwecke erließ der Bundesrat die Bekannt 
machung vom 17. Januar 1916 zur Herbeiführung der beschleunigten Ablieferung von Gerste 
und Hafer (Reichs-Gesetzbl. S. 40) und die Bekanntmachung vom gleichen Tage betreffend 
Aenderung der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 
(Reichs-Gesetzbl. S. 41). 
Durch die erstgenannte Verordnung wurde bestimmt, daß für Hafer und Gerste, soweit 
die Ablieferung bei den Proviantämtern oder die Verladung auf der Bahn oder dem Schiffe 
bis zum 29. Februar 1916 einschließlich stattfand, eine besondere Vergütung von 60 M. und, 
wenn die Ablieferung oder Verladung in der Zeit vom 1. März bis 15. März 1916 erfolgte 
eine solche von 30 M. für die Tonne gezahlt werden sollte, während andererseits festgesetzt 
wurde, daß der Uebernahmepreis für Mengen, die nicht bis zum 31. März 1916 freiwillig 
angeboten und demzufolge dann enteignet wurden, um 60 M. für die Tonne gekürzt werden sollte 
Infolge dieser Verordnung sind der Heeresverwaltung sogar größere Mengen zugeführt 
worden, als ursprünglich angenommen werden konnte. Wahrscheinlich haben die Haferbesitzer 
infolge des Anreizes, den ihnen die besondere Vergütung bot, in vielen Fällen auch einen Teil 
des Hafers abgeliefert, den sie nach den gesetzlichen Vorschriften für sich hätten zurückbehalten
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Bericht Der Zentralstelle Zur Beschaffung Der Heeresverpflegung Für Die Zeit Bis Zum 30. April 1916. [Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung], 1916.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.