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Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

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Bibliographic data

fullscreen: Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

Monograph

Identifikator:
1011249006
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-31942
Document type:
Monograph
Author:
Wilden, Josef http://d-nb.info/gnd/117380016
Title:
Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks
Place of publication:
Crefeld
Publisher:
Wilhelm Greven Buchdruckerei
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (67 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die Organisation des Handwerks
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks
  • Title page
  • Contents
  • Zahl der Handwerker
  • Die Bildungseinrichtungen
  • Das Prüfungswesen
  • Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten
  • Lehrstellen-Vermittlung
  • Die Organisation des Handwerks
  • Kommunale Handwerksförderung
  • Förderungen des Handwerks auf dem Lande
  • Das Verbindungswesen
  • Gemeinsame Geschäftsbetriebe und Arbeitsvereinigungen
  • Vergebung von Arbeiten an Handwerkervereinigungen
  • Preisregelung im Handwerk
  • Kapitalbeschaffung für Handwerker
  • Die Förderung des Genossenschaftswesens
  • Maschinenvermittlung
  • Werkstättenhäuser
  • Ausstellungswesen
  • Zollpolitik und Handelsverträge
  • Förderung des Bauhandwerks
  • Förderung des Elektro-Installationsgewerbes
  • Konsumvereinswesen
  • Versteigerungswesen
  • Abzahlungsgeschäfte
  • Wanderlagerwesen
  • Ausverkaufswesen
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Gefängnisarbeit
  • Wettbewerb staatlicher und städtischer Betriebe
  • Leihhäuser
  • Nahrungsmittelkontrolle
  • Offenbarungseidverfahren
  • Bekämpfung des Borgunwesens
  • Die Wohlfahrtseinrichtungen der Kammer
  • Arbeitstarifverträge
  • Arbeitslosen-Versicherung
  • Kinder- und Arbeiterschutz

Full text

den Schriftführern der Innungen und den übrigen 
Vorstandsmitgliedern eine Gelegenheit bieten, sich 
die zu einem tüchtigen Innungsleiter erforderlichen 
Kenntnisse zu verschaffen. 
Die Kurse Lauern 9 Nachmittage; unterrichtet 
wird jeweils von 2 —6 Uhr. Tagesunterricht ist 
dabei unter allen Umständen erforderlich, weil die 
Abendstunden zu kurz find, und der Unterricht in so 
schwierigen, zum Teil theoretischen Gegenständen 
abends, wenn die Teilnehmer müde und abge 
spannt sind, nicht so gute Früchte tragen kann. Um 
jedoch die Teilnehmer nicht dauernd während des 
Kursus dem Geschäfte zu entziehen, sind durch 
schnittlich in der Woche nur zwei Unterrichtstage. 
Im ganzen waren etwa 36 Unterrichtsstunden 
vorgesehen; und zwar nach folgendem Lehrplan: 
7 Stunden für Gewerbeordnung und unlautern 
Wettbewerb, 
5 „ „ Sozialversicherung, 
5 „ „ Steuerfragen, 
4 „ „ verwaltungslehre, 
3 „ „ Genossenschaftswesen, 
6 „ „ Innungsorganisation, 
4 „ „ wirtschaftliche Fragen des Hand 
werks, 
2 „ „ Gerichtsverfassung. 
36 Stunden im ganzen. 
Rlit allen Vorlesungen waren praktische 
Übungen verbunden. 
Zu den einzelnen Lehrgegenständen ist 
folgendes zu bemerken: 
1. Die Vorlesung über das Gewerbe 
recht bezweckt, die Teilnehmer mit den wichtigsten 
Bestimmungen der Gewerbeordnung vertraut zu 
machen. Ls soll dabei besonders auf die Ver 
knüpfung der einzelnen Vorschriften und auf ihren 
Zusammenhang mit der Praxis hingewiesen werden, 
jedenfalls ist der Hauptzweck nicht lediglich eine 
Vermittlung von juristischen Kenntnissen; diese 
sollen nur soweit berücksichtigt werden, als sie für 
das Verständnis der Gesetze und für die Anwen 
dung in der Praxis notwendig sind. 
Ferner werden hierbei noch behandelt der un 
lautere Wettbewerb und seine Bekämpfung, sowie 
das Kinderschutzgesetz. 
2. Die Vorlesung über die soziale Ver 
sicherungsgesetzgebung will die in den 
verschiedenen Arbeiteroersicherungsgesetzen nieder 
24 
gelegten Bestimmungen in gedrängtem Zusammen 
hange vorführen und den Hörern die Übersicht 
über das große Gebiet erleichtern. An der Hand 
von Beispielen aus dem täglichen Leben soll dann 
die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften geübt 
werden. Der Inhalt der Vorlesung soll sein: 
Allgemeine Einführung in Zweck und Wesen 
der versichernngsgesetzgebung: 
Geschichte der Arbeiterversicherung; Einführung 
in die Neichs-Versicherungsordnung; Berechnungen 
und praktische Übungen. 
3. Die Vorlesung über Steuer wesen ver 
mittelt eine für die Praxis berechnete Übersicht 
über die Regelung der Reichs-, Einzelstaats- und 
Kommunalsinanzen unter besonderer Berücksich 
tigung der Gewerbesteuern. 
4. Die Vorlesung über ausgewählte Gebiete 
aus der verwaltungslehre befaßt sich mit der 
Behördenorganisation im Reich, in den Einzel« 
staaten und in den Gemeinden, ohne jedoch auf 
Einzelheiten näher einzugehen. 
Geübt wird jedoch der schriftliche Verkehr mit 
den Behörden. 
Das Gerichtswesen behandelt den Verkehr 
der Handwerker mit dem Gericht. 
5. Die Vorlesung über die praktische In 
nungsarbeit mit schriftlichen Übungen erstreckt 
sich auf den Aufgabenkreis eines Innungsgeschäfts 
führers. Das Hauptgewicht ist darauf gelegt, 
die Teilnehmer mit den Anforderungen an eine 
gewandte und umsichtige Innungsleitung in allen 
Fragen des praktischen Lebens bekannt zu machen. 
Die Vorlesung beschäftigt sich u. a. mit: 
Vorarbeiten zur Gründung einer Innung; 
Ausarbeitung einer Satzung; 
Innungsaufgaben; 
Lehrlingsausschuß; 
Innungsschiedsgericht; 
Innungskrankenkasse; 
Abfassung von Protokollen, Entscheidungen; 
Anlegung einer Innungsregistratur und ähn 
lichem mehr. 
6. Vorlesung über das Genossenschafts 
wesen. Der Unterricht behandelt die Geschichte 
des Genossenschaftswesens und das Genoffen- 
schaftsgesetz. 
7. Die Vorlesung über die wirtschaftlichen 
Fragen des Handwerks soll die wichtigsten An
	        

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Zur Wirtschaftlichen Förderung Des Handwerks. Wilhelm Greven Buchdruckerei, 1914.
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