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Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

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Bibliographic data

fullscreen: Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

Monograph

Identifikator:
1011249006
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-31942
Document type:
Monograph
Author:
Wilden, Josef http://d-nb.info/gnd/117380016
Title:
Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks
Place of publication:
Crefeld
Publisher:
Wilhelm Greven Buchdruckerei
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (67 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Konsumvereinswesen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks
  • Title page
  • Contents
  • Zahl der Handwerker
  • Die Bildungseinrichtungen
  • Das Prüfungswesen
  • Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten
  • Lehrstellen-Vermittlung
  • Die Organisation des Handwerks
  • Kommunale Handwerksförderung
  • Förderungen des Handwerks auf dem Lande
  • Das Verbindungswesen
  • Gemeinsame Geschäftsbetriebe und Arbeitsvereinigungen
  • Vergebung von Arbeiten an Handwerkervereinigungen
  • Preisregelung im Handwerk
  • Kapitalbeschaffung für Handwerker
  • Die Förderung des Genossenschaftswesens
  • Maschinenvermittlung
  • Werkstättenhäuser
  • Ausstellungswesen
  • Zollpolitik und Handelsverträge
  • Förderung des Bauhandwerks
  • Förderung des Elektro-Installationsgewerbes
  • Konsumvereinswesen
  • Versteigerungswesen
  • Abzahlungsgeschäfte
  • Wanderlagerwesen
  • Ausverkaufswesen
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Gefängnisarbeit
  • Wettbewerb staatlicher und städtischer Betriebe
  • Leihhäuser
  • Nahrungsmittelkontrolle
  • Offenbarungseidverfahren
  • Bekämpfung des Borgunwesens
  • Die Wohlfahrtseinrichtungen der Kammer
  • Arbeitstarifverträge
  • Arbeitslosen-Versicherung
  • Kinder- und Arbeiterschutz

Full text

49 
Diese Zahlen zeigen die große Bedeutung der 
E i g e n e r z e u g u n g der Konsumvereine, die vor allem 
dem selbständigen Bäckergewerbe gefährlich wird. 
Die hohen Gewinne sind natürlich ein großes 
Lockmittel für die Verbraucher. Die Konsumvereine 
verfügen über Angestelltenheere. Neuerdings wen 
den sie ihre Aufmerksamkeit besonders auch dem 
Sparkassenwesen und der Sterbeunterstützung zu, 
wodurch begreiflicherweise die Versuchung, einem 
Konsumverein beizutreten, noch größer wird. Die 
pandwerker und Kleingewerbetreibenden sind in 
unserm Bezirk in den Konsumvereinen erfreulicher 
weise nicht so zahlreich vertreten, wie das angeb 
lich anderwärts der Fall ist. Zn manchen Gebieten 
sind in den letzten Zähren sogar viele pandwerker 
aus den Konsumvereinen ausgetreten. Das ist nicht 
zuletzt auf die Erstarkung des Znnungsgedankens 
zurückzuführen. Es ist gar nicht zu leugnen, daß 
die Pflege des Gemeinschaftsgeistes und des Standes 
bewußtseins durch die Znnungen auch in dieser 
Pinsicht gute Früchte gezeitigt hat. 
Über die Beamtenkonsumvereine ist nicht viel 
zu sagen, lvir verweisen auf den Beamtenkonsum 
verein zu Düsseldorf, der aber keine allzugroße 
Bedeutung hat. Er hat heute eine Mitgliederzahl 
von 411 Personen und im letzten Berichtsjahre 
86 000 Mk. Umsatz erzielt. Der Reingewinn war 
etwas über 4000 Mark. 
Gegen die zunehmende Schädigung der Klein 
gewerbetreibenden durch die Ausbreitung der Kon 
sumvereine hat man sich vielfach durch Maßnahmen 
der Selbsthilfe zu wehren gesucht. Zn den Städten 
und teilweise auf dem Lande schließen sich die 
Gewerbetreibenden zu sogenannten Rabattspar 
vereinen zusammen, um die Abnehmer durch die 
Gewährung von Rabattmarken festzuhalten. Sie 
sagen sich, die Rückvergütungen der Konsumvereine 
locken die Abnehmer am meisten; ohne sie sind die 
Konsumvereine nicht lebensfähig. Die waren und 
Erzeugnisse verkaufen sie nämlich nicht billiger und 
sehr oft auch nicht besser als die Kleinhändler und 
pandwerker. Zudem haben die Konsumgenossen 
schaften auch ziemlich große verwaltungskosten zu 
bestreiten, die auf den Warenpreis geschlagen 
werden müssen. Zedoch haben sich die Rabatt 
sparvereine noch kaum besonders stark ausgebreitet. 
Es sind jedenfalls große Schwierigkeiten zu über 
winden. Da, wo die Rabattsparvereine gegründet 
worden sind, will man Erfolge festgestellt haben; 
wenigstens soll die Bewegung der Konsumgenossen 
schaften in etwa hierdurch aufgehalten worden sein. 
Zn den größeren Städten vermag man der Rabatt 
sparvereinsbewegung noch keinen großen wert 
beizumessen; das Vorurteil des Publikums zieht 
die Konsumvereinsdividende der Rabattmarke ent 
schieden vor. Diese Erfahrungen haben auch 
manchen pandwerker bestimmt, gegen jedweden 
Rabatt Stellung zu nehmen. Sie fordern sogar 
gesetzliches verbot der Rabatte, damit sich zeigt, 
daß jedes reelle Geschäft gute waren zu gleich 
billigen preisen verkaufen kann wie die Konsum- 
vereine. Um das Lieferantengeschäft zu bekämpfen, 
hat man mancherseits empfohlen, die Lieferanten 
der Konsumgenossenschaften zu boykottieren, von 
anderer Seite wird bezweifelt, ob ein solches vor 
gehen die Kleingewerbetreibenden voran bringt. 
Aus einer ländlichen Gemeinde sind dazu folgende 
Vorschläge gekommen: Ausräumen mit dem Borg 
unwesen, Führen von guten und billigen waren, 
Rabattgewährung, Pflege des Gemeinschaftsgeistes, 
Errichtung von Einkaufsgenossenschaften, pervor- 
ragende Kenner des Konsumvereinswesens haben 
diesen weg schon des öfteren empfohlen, weil er 
nach ihrer Ansicht am ehesten Erfolg verheißt. 
Die Einkaufsgenossenschaften spielen nun aller 
dings beim gewerblichen Mittelstand noch eine sehr 
unbedeutende Rolle. 
Das Ergebnis ihrer Beobachtungen hat die 
Kammer zu einer Denkschrift zusammengefaßt, 
die der Regierung und den Parlamenten vorgelegt 
wurde. Sie gipfelt in folgenden Leitsätzen, die 
die wichtigsten Forderungen an Gesetzgebung und 
Verwaltung enthalten: 
1. Die Konsumvereine müssen den gewerblichen 
Unternehmungen in steuerpolitischer pinsicht 
gleichgestellt werden. Namentlich ist sicher 
zustellen, daß die von den Konsumvereinen 
verteilte Dividende (Rabattvergütung, Spar- 
einlage usw.) in vollem Umfange zur Ein 
kommensteuer herangezogen wird. 
2. Die Pergabe von Räumlichkeiten an Be 
amtenkonsumvereine durch staatliche oder kom 
munale Behörden, ebenso die Begünstigung 
dies er vereine in anderer weise, ist zu verbieten.
	        

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Zur Wirtschaftlichen Förderung Des Handwerks. Wilhelm Greven Buchdruckerei, 1914.
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