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Die Konsumtion

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Bibliographic data

fullscreen: Die Konsumtion

Monograph

Identifikator:
1011553732
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-36206
Document type:
Monograph
Author:
Oldenberg, Karl http://d-nb.info/gnd/117116246
Title:
Die Konsumtion
Edition:
Separatabdruck aus Grundriß der Sozialökonomik Abteilung II
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
J. C. B. Mohr
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (Seiten 103-164)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
§ 6. Haushaltsrechnungen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Konsumtion
  • Title page
  • Contents
  • § 1. Die Literatur
  • § 2. Der Begriff
  • § 3. Wirtschaftlichkeit in der Konsumtion
  • § 4. Wertmaßstäbe der Konsumtion
  • § 5. Allgemeine Statistik der Konsumtion
  • § 6. Haushaltsrechnungen
  • § 7. Moderne Wandlungen der Konsumation
  • § 8. Zukunftsfragen der Konsumtion
  • § 9. Konsumtionspolitik
  • § 10. Speziell Einfluß der Steuer auf die Konsumtion
  • Index

Full text

Haushaltsrechnungen. 
131 
§ 6 
Anschreibungen, sondern Rechnungsbücher von mindestens einjähriger Dauer zu 
grunde gelegt; sie ist unter den wenigen, fast durchweg neueren und aus germani 
schen Gebieten stammenden Erhebungen auf gleicher Grundlage weitaus die größte. 
In diesem Uebergang vom vorauseilenden „Budget“ 4 * ) (Voranschlag) zur nach 
hinkenden „Rechnung“ liegt der wichtigste neuere Fortschritt der Haushaltungs 
statistik. Als eine besonders empfindliche Lücke ist die Spärlichkeit der Kenntnis 
des Haushalts bemittelter Familien geblieben 2 ). 
Bei all dieser Haushaltungsstatistik darf freilich nicht übersehen werden, daß 
sie um so weniger typische Durchschnittsverhältnisse zum Ausdruck bringt, je sorg 
fältiger die Rechnungsbücher geführt worden sind; sie repräsentiert eine Auslese 
der wirtschaftlichsten Familien. Eine andere, schwer zu überwindende Schwierig 
keit für die Vergleichung von Wirtschaftsrechnungen ergibt sich mit der fließenden 
Grenze zwischen eigen- und verkehrswirtschaftlicher Haushaltung; schon eine Familie, 
die für ihren Bedarf selbst schneidert und wäscht, kann ihre Wirtschaftsrechnung 
schwer mit der einer andern Familie vergleichen, die beide Dienstleistungen bezahlt. 
Auch die häufige Verschlingung des Familienhaushalts mit fremden Wirtschaften 
(von Kostgängern, Dienstboten, erwerbstätigen Deszendenten) erschwert die Ein 
sicht wesentlich; dieser Schwierigkeit ist bisher wenig Rechnung getragen worden. 
Das Ergebnis dieses gewaltigen Aufwands von Sammelmühe ist für die exaktere 
Kenntnis sozialer Zustände und sozialen Elends ein reiches; für die Konsumtions 
theorie ist es nur bescheiden, auch wenn man es in den Faltenwurf des „Engelschen 
Gesetzes“ und des „Schwabeschen Gesetzes“ kleidet; immerhin ist es lehrreich. Das 
Engelsche Gesetz vom Jahre 1857 besagt, daß der Arme für das Existenz 
bedürfnis an Nahrung zwar einen geringeren Geldbetrag ausgibt als der Wohl 
habende, aber eine größere Quote seines Einkommens; je höher das Einkommen, 
eine um so reichlichere Quote bleibt für minder unentbehrliche Ausgaben übrig. 
Hat man doch von der Familie Rotschild gelegentlich gesagt, daß sie ohne Extra 
vaganzen kaum imstande sein würde, mehr als 1% ihres Einkommens für unent 
behrliche und entbehrliche eigene Bedürfnisse zu verausgaben, und zur Kapitali 
sierung von 99% quasi gezwungen sei. Dieses Engelsche Gesetz hätte man zwar 
bei einiger Ueberlegung schon von vornherein vermuten können, weil der Nahrungs 
aufwand physiologisch beschränkt ist; aber doch befriedigt es, das von selbst Ein 
leuchtende auch statistisch im großen ganzen 3 ) bestätigt zu finden und sich zahlen 
mäßig veranschaulichen zu können, wie wenig Geld der kleine Mann für physiolo 
gisch entbehrliche Kulturzwecke übrig behält. 
Es muß aber gleich hinzugefügt werden, daß die Quote der Nahrungsausgabe 
nicht nur vom Einkommen, sondern auch von der Kopfzahl der Familie 
abhängt. Kopfreiche Familien müssen zwar ihre Ernährung verbilligen 4 ); aber da 
sie an anderen Ausgaben noch mehr sparen, so steigt die Quote ihrer Nahrungsaus 
gaben 6 * * * 10 ). Sind nun die ärmeren Familien kopfreich, so kommt das Engelsche Gesetz 
zu verschärftem Ausdruck; zeichnen sich dagegen die Familien der höheren Ein 
kommensstufen durch erhöhte Kopfzahl aus, so wird das Gesetz abgeschwächt. 
4 ) Der Ausdruck Familienbudgets wird übrigens vielfach sprachwidrig promiscue für Vor 
anschläge, Schätzungen und Rechnungen des Familienhaushalts gebraucht. Die Verwirrung 
wird dadurch gesteigert, daß die Quellen oft nicht erkennen lassen, ob Voranschlag, Schätzung 
oder Rechnung vorliegt. 
2 ) Eine Zusammenstellung der hauptsächlichen vorhandenen Daten über die Nahrung 
bemittelter Familien gibt Grotjahn S. 11 f. Einen kleinen Beitrag hat das Statistische Reichs 
amt 1911 durch zwei Wirtschaftsrechnungen von Familien höherer Beamter beigesteuert 
(3. Sonderheft des Reichsarbeitsblatts). 
3 ) Ueber abweichende Beobachtungen vgl. Kestner, S. 343. 
4 ) Nach der deutschen Erhebung von 1907 sinkt die absolute Nahrungsausgabe, auf den 
erwachsenen Mann als Einheit umgerechnet, mit der Kopfzahl (2—9) bei 391 Familien von 
478 auf 328 Mark. 
s ) Bei 851 Familien derselben Erhebung von 40,6% bei 2 Personen bis auf 58,2% bei 
10 Personen. 
9*
	        

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Die Konsumtion. J. C. B. Mohr, 1914.
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