Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Monograph

Identifikator:
1013266285
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-23296
Document type:
Monograph
Author:
Lenz, Adolf http://d-nb.info/gnd/11764000X
Title:
Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Verlag von Ferdinand Enke
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 315 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Kapitel. Die Beendigung des Wirtschaftskrieges
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Der Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus
  • Zweites Kapitel. Der Wirtschaftskrieg im engeren Sinne
  • Drittes Kapitel. Das Wesen des Wirtschaftskampfes
  • Viertes Kapitel. Die Beendigung des Wirtschaftskrieges
  • Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker

Full text

146 
Ausgangspunkte. 
Damit war ausgesprochen, daß Zahlungen und andere Leistungen den 
Schuldner befreien. 
Die Herausgabe sollte unter Aufrechterhaltung der privatrechtlichen 
Verfügungen mit Wirkung für beide Teile erfolgen; die damit entstandenen 
Rechte galten somit als wohlerworbene, sowohl dem Berechtigten wie dem 
Verpflichteten gegenüber. Über die Tätigkeit aller Stellen, insbesondere 
über die Einnahmen und Ausgaben war dem Berechtigten auf Verlangen 
unverzüglich Auskunft zu erteilen. 
In allen Verträgen, mit Ausnahme der mit der Ukraine abgeschlossenen, 
wurde die Ersatzpflicht wegen der Tätigkeit der Verwaltungsstellen oder 
wegen der auf ihre Veranlassung vorgenommenen Handlungen nach den 
noch zu besprechenden Grundsätzen über den Ersatz von Zivil 
schäden ausdrücklich anerkannt. 
Die Wiederherstellung bei Enteignungen. 
Die Friedensverträge haben ein Sonderrecht für diejenigen Eingriffe 
aufgestellt, die eine Enteignung von feindlichen Privatrechten in 
genereller Art gebracht haben. 
„Grundstücke, Rechte an einem Grundstück, Bergwerks 
gerechtsame, sowie Rechte auf Benutzung oder Ausbeutung von 
Grundstücken, Unternehmen oder Beteiligungen an einem Unter 
nehmen, insbesondere Aktien, die infolge von Kriegsgesetzen veräußert 
oder sonst dem Berechtigten durch Zwang entzogen worden sind, sollten den 
früher Berechtigten auf einen innerhalb eines Jahres nach der Ratifikation zu 
stellenden Antrag gegen Rückgewährung der ihm aus der Veräußerung 
oder Entziehung etwa erwachsenden Vorteile frei von allen inzwi 
schen begründeten Rechten Dritter wieder übertragen werden“ (Ukr.-D.Z. 
Art. 12, Abs. 1; Ukr.-Ö.-U. Z. Art. 4, Z. 7, Abs. 1; Russ.-D. Z. Art. 12, 
Abs. 1, Russ.-Ö.-U. Z. Art. 4, Z. 7, Abs. 1; Finn.-D.Fr. Art. 13, Finn.-Ö.-U. R. 
Art. 5, Z. 7; Rum.-D. R. Art. 19; Rum.-Ö.-U. R. Art. 6, Z. 7). 
Die Besonderheit lag hier in der vollständigen Wieder 
herstellung ohne Anerkennung der sonst bei Einzelliquidationen von Ver 
mögenswerten aufrechterhaltenen Rechte Dritter. 
Es bedeutete aber wieder ein Zugeständnis an die kommunistischen 
Staatseinrichtungen der ukrainischen und der russischen 
Volksrepublik, wenn die volle Wiederherstellung nicht eintreten sollte, 
soweit die veräußerten Vermögensgegenstände auf Grund einer für alle 
Landeseinwohner und für alle Gegenstände der gleichen 
Art geltenden Gesetzgebung inzwischen vom Staate oder von Gemeinden 
übernommen worden sind und in deren Besitze verbleiben. In diesen 
Fällen war die E n t s c h ä d i g u n g des Berechtigten nur in den Friedens 
schlüssen mit Rußland nach den allgemeinen Bestimmungen über den
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Wirtschaftskampf Der Völker Und Seine Internationale Regelung. Verlag von Ferdinand Enke, 1920.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.