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Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Monograph

Identifikator:
1013266285
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-23296
Document type:
Monograph
Author:
Lenz, Adolf http://d-nb.info/gnd/11764000X
Title:
Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Verlag von Ferdinand Enke
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 315 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Der Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus
  • Zweites Kapitel. Der Wirtschaftskrieg im engeren Sinne
  • Drittes Kapitel. Das Wesen des Wirtschaftskampfes
  • Viertes Kapitel. Die Beendigung des Wirtschaftskrieges
  • Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker

Full text

Die Sozialisierung des Wettbewerbes. 
223 
Dritter Abschnitt. 
Die Sozialisierung des Wettbewerbes. 
1. Das Wesen der Sozialisierung. 
Gehen wir von der gegebenen Verknüpfung der einzelnen Volks 
wirtschaften untereinander aus, so ergibt sich, daß der tatsächliche Anteil 
der einzelnen Volkswirtschaft aus dem ungeregelten Kampfe unter den 
Mitbewerbern entspringt. Jede einzelne Volkswirtschaft sucht mit ihren 
privaten und den ihr zur Verfügung gestellten öffentlichen Macht 
mitteln den größtmöglichen Anteil an der Weltwirtschaft zu 
erringen, ohne sich bewußt zu werden, daß die Erhaltung der fried 
lichen Zusammenarbeit aller auch im Interesse des einzelnen Teil 
habers liegt. Die Stellung der einzelnen Volkswirtschaft ist bisher durch 
die wirtschaftliche Macht und die errungenen individuellen Bevor 
rechtungen gegeben gewesen. Wir haben bereits ausgeführt, daß diese 
ßevorrechtungen zugunsten einer rechtlichen Gleichheit abgeschafit oder 
begrenzt werden müssen, soll nicht der Bestand der Weltwirtschaft über 
haupt in Frage gestellt sein. Dies wäre das Ziel der Internationali 
sierung des Wettbewerbes. 
■ Aber diese formale Gleichheit wäre noch keineswegs mit der materi 
ellen Gleichheit verbunden. Die rechtliche Freiheit und Gleichheit des 
Wettbewerbes würde es immer noch zulassen, daß eine einzelne Volks 
wirtschaft infolge ihrer überlegenen wirtschaftlichen Machtmittel den 
Vorrang vor den anderen erringt. Damit ist die Möglichkeit einer Unter 
jochung der einen Volkswirtschaft durch die andere und der offene 
oder verschleierte Wirtschaftskampf gegeben; infolge der wechselseitigen 
Verflechtung leiden aber alle Wirtschaften an dem Kampfe mehrerer von 
ihnen. Bisher hat das Kapital, insbesondere in seinen Erscheinungs 
formen des Großgrundbesitzes, der Schwerindustrie und der Hochfinanz, 
den internationalen Wirtschaftskampf beherrscht; der einzelne Staat hat 
seine Machtmittel diesen Trägern des wirtschaftlichen Imperialismus zur 
Verfügung “gestellt. Die Betätigung der wirtschaftlichen Expansion in 
der bisher üblichen, gewalttätigen Form hat nicht nur zu periodischen 
Wirtschaftskrisen, sondern auch schließlich zum Wirtschaftskriege ge 
führt. Die Zusammenhänge zwischen der nationalen Wirtschaftspolitik 
und dem Weltfrieden sind noch viel zu wenig erkannt. Es muß erst die 
Erkenntnis durchdringen, daß der wirtschaftliche Imperialismus einen 
überaus wichtigen Teil der auswärtigen Politik überhaupt bildet und eine 
ständige Friedensgefahr darstellt. Die erforderlichen Einschränkungen’der 
nationalen Ausdehnung können nicht auf dem Wege der Gewalt, sondern 
nur auf dem der Vereinbarung erfolgen. Die Abhilfe gegen die Anarchie 
in den wirtschaftlichen Beziehungen der Staaten liegt nicht in den über
	        

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Banking Standards under the Federal Reserve System. A. W. Shaw Company, 1928.
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