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Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Monograph

Identifikator:
1013266285
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-23296
Document type:
Monograph
Author:
Lenz, Adolf http://d-nb.info/gnd/11764000X
Title:
Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Verlag von Ferdinand Enke
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 315 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Der Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus
  • Zweites Kapitel. Der Wirtschaftskrieg im engeren Sinne
  • Drittes Kapitel. Das Wesen des Wirtschaftskampfes
  • Viertes Kapitel. Die Beendigung des Wirtschaftskrieges
  • Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker

Full text

226 
Die Sozialisierung des Wettbewerbes. 
Selbstversorgung, sondern der möglichst vorteilhafte Anteil an 
der Weltwirtschaft als Ziel der Wirtschaftspolitik zu erkennen. Es kann 
davon ausgegangen werden, daß jedes Volk, das bereits die Reife zur 
politischen Selbständigkeit erwiesen und darum seine internationale Aner 
kennung durchgesetzt hat, Anspruch darauf besitzt, daß seine wirtschaft 
liche Lebensfähigkeit international geschützt werde. Die Anerkennung 
bedeutet, daß der wirtschaftliche Bestand, soweit er infolge der Boden 
beschaffenheit, nach der Anlage und Ausbildung des Volkscharakters, nach 
der geographischen Lage oder aus anderen Gründen nicht aus eigener 
Kraft gewahrt werden kann, international gesichert werde. 
Darin liegt bereits der Ausschluß der Methoden, welche die wirtschaftliche 
Abhängigkeit zur politischen und wirtschaftlichen Verknechtung miß 
brauchen. Darin liegt die Notwendigkeit, jeder einzelnen Volkswirtschaft 
im wirtschaftlichen Notstände, mag er auch ein durch den Krieg her 
vorgerufener sein oder nicht, durch internationale Mittel beizuspringen. 
Die materielle Begründung des Anspruches auf Sicherung 
der Lebensfähigkeit liegt in der ungleichen Verteilung der wirtschaftlichen 
Macht unter die einzelnen Mitglieder der Völkergemeinden nach der gegen 
wärtigen politischen Machtverteilung. Es hat England durch seine Herr 
schaft über die Tropen, dem größten Rohwarenmagazin der Welt, und 
durch seine Vorherrschaft zur See, aber auch Frankreich durch seinen 
großen afrikanischen Kolonialbesitz die Pflicht, den Bestand der in der 
Lebensmittel- und Rohstoffversorgung von ihnen abhängigen Länder zu 
gewährleisten. Die wirtschaftliche Verkehrsfreiheit reicht nicht aus, weil 
der Wettbewerb die kapitalschwächeren Staaten in den Hintergrund 
drängt und bei der Möglichkeit eines Wirtschaftskrieges diese beiden 
Kolonialmächte es jederzeit in der Hand hätten, druch wirtschaftliche 
Bedrohung ihre imperialistischen Pläne auch weiterhin durchzuführen. 
Der Anspruch sollte zunächst nur auf Gewährleistung der Lebens 
fähigkeit als den ersten Schritt zu einer Ausgleichung der materiellen 
wirtschaftlichen Ungleichheit gerichtet sein. Der Gedanke 
ist bereits in mehreren politischen Kundgebungen zum Ausdrucke ge 
langt. Die belgische Regierung forderte in ihrer Antwort vom 24. De 
zember 1917 auf die päpstliche Botschaft vom 1. August 1917 neben 
der politischen und militärischen auch die wirtschaftliche Un- 
a b h än g i gk e i t. Sie hielt dies für nötig zu betonen, weil nach der 
damaligen Erklärung der deutschen Regierung Belgien ein Faustpfand 
dafür bieten sollte, daß es nicht für die Feinde Deutschlands zu einem 
Vormarschgebiete im wirtschaftlichen Sinne werde (Holländische 
Nachrichten 2, 1421); ebenso forderte die Erklärung der österreichischen 
Abgeordneten S e i t z und Ellenbogen vom 21. Juni 1918 an Troelstra 
die gleiche Freiheit der wirtschaftlichen Entwicklung für alle 
Völker (Holländische Nachrichten 2, 1310).
	        

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Der Wirtschaftskampf Der Völker Und Seine Internationale Regelung. Verlag von Ferdinand Enke, 1920.
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