Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Monograph

Identifikator:
1013266285
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-23296
Document type:
Monograph
Author:
Lenz, Adolf http://d-nb.info/gnd/11764000X
Title:
Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Verlag von Ferdinand Enke
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 315 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Der Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus
  • Zweites Kapitel. Der Wirtschaftskrieg im engeren Sinne
  • Drittes Kapitel. Das Wesen des Wirtschaftskampfes
  • Viertes Kapitel. Die Beendigung des Wirtschaftskrieges
  • Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker

Full text

230 Der Ausschluß der kriegerischen Methoden des wirtschaftlichen Imperialismus. 
Man hat zunächst das Wesen einer kriegerischen Zollpolitik in ihrem 
politischen Zwecke gefunden (Harms, Sicherungen 24). Man hat 
diesen Wirtschaftskrieg der Zölle dadurch zu charakterisieren versucht, 
daß man sein Wesen in der planmäßigen Differenzierung der 
einzelnen Mitbewerber aus politischen Gründen erblickte. Die Kenn 
zeichnung erschöpft jedoch nicht das Wesen des Wirtschaftskampfes. Bei 
einer internationalen Regelung der wirtschaftskriegerischen Zollmaßregeln 
wird es nur darauf ankommen, daß die politischen oder nicht politischen 
Gründen entspringende Gewalt, die den natürlichen Wettbewerb unter 
drückt oder ändert, erfaßt wird. Es reicht nicht aus, den Wirtschaftskrieg 
zu verbieten; es genügt nicht, „jede Art des Wirtschaftskrieges (any of form 
economic war)“ zu verneinen, wie es das Manifest der britischen Arbeiter 
partei vom November 1918 fordert (Holländische Nachrichten 2, 2474). 
Es wäre auch zu allgemein, ein allgemeines Verbot „der wirtschaft 
lichen Differenzierung aus politischen Gründen“ aufzustellen 
(Schücking, Rechtsgarantien 108) oder in der Verfassung des Völker 
bundes zu verbieten, daß „wirtschaftliche Verträge politischen Zwecken 
dienen und in irgendeiner Weise einen der verbündeten Staaten gegenüber 
einem anderen Staat zurücksetzen“ (Schweizerischer Vorentwurf §25). 
Es ist bereits ausgeführt worden, daß der reine Schutzzoll 
noch der protektionistischen Wirtschaftspolitik angehört, während der 
durch sein Übermaß den Verkehr geradezu sperrende K a m p f z o 11 
bereits den Übergang zur wirtschaftlichen Gewalt darstellt. Es muß 
daher ein Mittel geschaffen werden, um diesen Auswuchs der Schutzzoll 
politik auf internationalem Wege zu verhindern. Dazu wird es erforderlich 
sein, jede schutzzöllnerische Maßregel der Staaten einer Prüfung dahin 
zu unterziehen, ob sie nicht so sehr dem Schutze der einheimischen Pro 
duktion gegen jeden Wettbewerber, als vielmehr durch die Höhe der 
einzelnen Positionen im Zolltarife, die Erschwerung der Einfuhr 
bestimmter Artikel oder andere Schikanen gerade einen oder mehrere 
bestimmte Bewerber überhaupt ausschließen oder hinter die 
anderen Wettbewerber zurücksetzen will. Der Schutzzoll will in seiner 
Funktion als Erhaltungs- oder Erziehungszoll die heimische Produktion 
gegen jeden fremden Mitbewerb, gleichgültig von welcher 
Seite er auch komme, schützen. Er will nicht, wie der Kampf- 
zoll durch Schädigung oder Vernichtung einer einzelnen „feindlichen“ 
Volkswirtschaft den eigenen wirtschaftlichen Vorrang erreichen. 
Es hat sich gezeigt, daß der Schutzzoll eine derartige Kräftigung 
einzelner Produktionszweige herbeiführt, daß sie mit Hilfe der Kartel 
lierung in Stand gesetzt werden, für den Wettbewerb im Auslande 
niedrigere Preise als im Inlande anzusetzen. Diese sogenannte Schleuder 
konkurrenz bedeutet eine Verlegung des inländischen Wettbewerbes in 
das Ausland und eine künstliche Steigerung der Aussichten der in-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Le Pérou Économique. E. Guilmoto, éditeur, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.