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Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Monograph

Identifikator:
1013266285
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-23296
Document type:
Monograph
Author:
Lenz, Adolf http://d-nb.info/gnd/11764000X
Title:
Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Verlag von Ferdinand Enke
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 315 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Der Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus
  • Zweites Kapitel. Der Wirtschaftskrieg im engeren Sinne
  • Drittes Kapitel. Das Wesen des Wirtschaftskampfes
  • Viertes Kapitel. Die Beendigung des Wirtschaftskrieges
  • Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker

Full text

256 
Der Völkerbund als internationales Wirtschaftsorgan. 
auch den Ausschluß des Wirtschaftskrieges gefordert. Unter den Grund 
lagen des Völkerbundes, die Wilson in seiner Rede vom 27. September 1917 
in Newyork entwickelte, bezog sich eine auf das Verbot „selbstsüch 
tiger wirtschaftlicher Kombinationen und des wirtschaftlichen Boykotts 
in irgend einer Form oder Ausschließung“. Der Vorentwurf des Schwei 
zer Komitees für eine Verfassung des Weltvölkerbundes enthält 
ein Verbot hinsichtlich der wirtschaftlichen Verträge (§ 25). 
„Sie sollen nicht politischen Zwecken dienen und dürfen in keiner 
Weise einen der verbündeten Staaten gegenüber einem anderen Staat 
zurücksetzen“. Die Angehörigen eines verbündeten Staates dürfen in 
der Zuwanderung, im Aufenthalt und in der Niederlassung nicht un 
günstiger gestellt werden als die Angehörigen irgend eines anderen ver 
bündeten Staates (§ 16). Alle Land- und Seewege müssen allen verbün 
deten Staaten jederzeit offen stehen (§ 27). Die Leitung der als Kolonien 
aufgenommenen Völker soll unter Wahrung der freien Selbstbestimmung 
mit der Sorgfalt eines Vormundes durch ein Kolonialamt erfolgen (§28). 
Die Bundesstaaten sollen in allen Kolonien grundsätzlich gleiche Rechte 
des Handelsverkehrs und der Niederlassung besitzen (29). 
In ähnlicher Weise will Erzberger in seinem Entwürfe der Ver 
fassung eines Völkerbundes ihm die Durchführung der wirtschaftlichen 
Gleichberechtigung und der offenen Tür (Art. 21—23), der Freiheit des 
Weltverkehres (Art. 24—30) und der Kolonialverwaltung als sittlicher 
und wirtschaftlicher Erziehung der Eingeborenen mit ewiger Neutrali 
tät (Art. 31, 32) auferlegen. 
Lammasch (Europas elfte Stunde) fordert die Einigung der 
Staaten zu einer Wirtschaftspolitik, die der individuellen Tätigkeit überall 
die Türen öffnen, der monopolitischen Ausbeutung aber verschließen 
würde (103); der dauernde Friede kann nach ihm nicht auf ein dauerndes 
defensives oder gar offensives Wirtschaftsbündnis mehrerer Staaten 
aufgebaut werden (67). Er fordert die Stärkung des Bewußtseins von der 
wechselseitigen wirtschaftlichen Interdependenz der Staaten und hält 
eine volle wirtschaftliche Autarkie der einzelnen Staaten nicht für mög 
lich (65). 
Als eine das Zustandekommen des Völkerbundes als Organes des Wirt 
schaftsfriedens fördernde Strömung ist der internationale So 
zialismus tätig. Trotzdem in seinem Wesen wie in seinem Programm 
die Internationalität der Interessen der arbeitenden Klassen gelegen ist, 
ist die Organisation der „Internationale“ infolge des Weltkrieges zerfallen 
und seitdem nicht wieder aufgerichtet worden. Der internationale Sozialis 
mus fördert die Aufhebung der wirtschaftlichen Schranken durch seine 
Propaganda für die demokratischeRegierungsform, durch 
die der Einfluß des Großkapitalismus auf die auswärtige Politik zurück 
gedrängt werden soll. Der agrarische und industrielle Schutzzoll, die
	        

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L’ Allemagne Économique Ou Histoire Du Zollverein Allemand. Ainé, 1874.
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