Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Monograph

Identifikator:
1013266285
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-23296
Document type:
Monograph
Author:
Lenz, Adolf http://d-nb.info/gnd/11764000X
Title:
Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Verlag von Ferdinand Enke
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 315 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Der Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus
  • Zweites Kapitel. Der Wirtschaftskrieg im engeren Sinne
  • Drittes Kapitel. Das Wesen des Wirtschaftskampfes
  • Viertes Kapitel. Die Beendigung des Wirtschaftskrieges
  • Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker

Full text

294 Die Regelung des Wettbewerbes in den Friedensschlüssen von Versailles usw. 
Wettbewerb „jede bei einem Betriebe eines geschäftlichen Unternehmens 
vorgenommene Handlung, die gegen die guten Sitten des Handels gröblich 
verstößt und geeignet ist, den geschäftlichen Absatz oder sonst den Ge 
schäftsbetrieb eines oder mehrerer Mitbewerber zu beeinträchtigen.“ Da 
neben sind besondere Arten, wie die wahrheitswidrige Anpreisung, die 
wahrheitswidrige Angabe der Herkunft aus einer Konkursmasse oder einem 
Ausverkäufe, die Nichterfüllung des Bezeichnungszwanges, das Erwirken 
einer Bevorzugung durch Bestechung von Angestellten, die Herabsetzung 
des geschäftlichen Mitbewerbers, die Herbeiführung von Verwechslungen, 
der Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen und die Verletzung 
des Vertrauens hervorgehoben. Als Schutzmaßregeln sind die Gewährung 
eines Anspruches auf Unterlassung und Schadenersatz, die gerichtliche 
Bestrafung mit öffentlicher Bekanntmachung des Urteils und Geldbuße, 
sowie einstweilige Verfügungen in Deutschland bereits zulässig, in Öster 
reich in Aussicht genommen gewesen. Bei dem unbestimmten Wortlaute 
der vorerwähnten Bestimmungen der Friedensverträge wird es Sache des 
Ermessens der einzelnen AAM sein, das zu bezeichnen, was sie als un 
lauteren Wettbewerb angesehen wissen will. Nur zwei Fälle des unlauteren 
Wettbewerbes sind näher umschrieben worden. 
Deutschland und Österreich werden verpflichtet, die wahrheits 
widrige Bezeichnung bei der Ein- und Ausfuhr, sowie im in 
ländischen Verkehre die Herstellung, den Umlauf, den Verkauf und das 
Feilbieten von Erzeugnissen oder Waren („produits ou marchandises“) 
zu unterbinden und zu verbieten, die auf sich selbst oder ihrer unmittel 
baren Aufmachung oder ihrer äußeren Verpackung irgendwelche Marken, 
Namen, Aufschriften oder Zeichen tragen, die unmittelbar oder mittelbar 
falsche Angaben über Ursprung, Gattung, Art oder spezifische Eigen 
schaften dieser Erzeugnisse oder Waren enthalten. Die Verhinderung 
soll durch Beschlagnahme und durch alle anderen geeigneten Mittel er 
folgen (D Art. 274, Abs. 2; ö Art. 226, Abs. 2). 
Dies geht über den nationalen Schutz in mehrfachen Richtungen 
hinaus. Das deutsche Gesetz und der österreichische Entwurf haben den 
Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb jedem zugebilligt, der im In 
lande eine Hauptniederlassung besitzt; andere haben nur insoweit An 
spruch, als auch deutsche bzw. österreichische Gewerbetreibende im Staate 
ihrer Hauptniederlassung des Schutzbedürftigen einen entsprechenden 
Schutz genießen (Deutsches Gesetz § 28; österr. Entwurf § 42). Der 
österreichische Entwurf hatte im Handelsverkehr mit dem Auslande ein 
Beschlagnahmeverfahren zur Beseitigung der falschen Bezeichnung und 
ein Vergeltungsrecht bei ungünstiger Behandlung der österreichischen 
Waren vorgesehen (§43,44). Unrichtige Angaben in Fabriks- oder Handels 
marken werden in beiden Staaten schon bei der Registrierung ausge 
schlossen (deutsches Warenzeichengesetz vom 12. Mai 1894, § 4, Z. 3, öster
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Wirtschaftskampf Der Völker Und Seine Internationale Regelung. Verlag von Ferdinand Enke, 1920.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.