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Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Monograph

Identifikator:
1013266285
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-23296
Document type:
Monograph
Author:
Lenz, Adolf http://d-nb.info/gnd/11764000X
Title:
Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Verlag von Ferdinand Enke
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 315 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Kapitel. Der Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Der Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus
  • Zweites Kapitel. Der Wirtschaftskrieg im engeren Sinne
  • Drittes Kapitel. Das Wesen des Wirtschaftskampfes
  • Viertes Kapitel. Die Beendigung des Wirtschaftskrieges
  • Fünftes Kapitel. Die internationale Regelung des Wettbewerbes der Völker

Full text

Die Kampfmittel des wirtschaftlichen Imperialismus. 
41 
einheimischen Verbrauchern bot, selbst vom nationalen Standpunkte aus als 
vaterlandsfeindlich zu betrachten (P. Schmidt, Wirtschaftskrieg 71). 
Die aggressive Tendenz erhält aber der wirtschaftliche Imperialismus 
hauptsächlich durch das im Wege der Kartelle, Truste, Fusionen oder 
Interessengemeinschaften geeinigte Großkapital einer bestimmten 
Warengattung. Es ist nicht mit Unrecht als die „fünft e“ Waffe der 
kriegerischen Expansion bezeichnet worden (K j eilen, Großmächte 98). 
Die Kartelle sind nicht nur die Träger des Protektionismus, sie haben 
durch die Ausschaltung des Wettbewerbes im Inlande die wirtschaftliche 
Ausdehnung gewaltsam über die Staatsgrenzen hinausgedrängt. Die 
aggressive Kolonialpolitik ist mit Recht als die „Flucht des Kapitals vor 
seinem eigenen Schutzzoll“ bezeichnet worden. Die Kartellierung steigert 
die Ausfuhr, mitunter selbst zu Verlustpreisen, damit die Betriebe voll 
ausgenutzt und die Betriebskosten verringert werden. Da die Kartelle 
im Inlande die Gütererzeugung durch Ausschaltung jedes Wettbewerbes 
beschränken, erreichen sie, daß der höchste Kostenpreis unter den Kar 
tellmitgliedern den inländischen Marktpreis bestimmt. Die sich daraus 
ergebenden Gewinne der unter günstigeren Bedingungen arbeitenden 
Kartellmitglieder (die sogenannte Kartellrente) führt zu Kapitalan- 
käufungen gerade bei den größten Unternehmen. So kommt es, daß die 
Länder des Schutzzolles und der Kartelle durch einen stets anlage- 
bedürftigen Großkapitalismus belastet sind, der Gütererzeugung 
und Güterverwertung in wenigen Betrieben zusammenfaßt (S z a b o, 
Freihandel 12). Mittels der im Inlande künstlich hinaufgeschraubten 
Monopolpreise von unentbehrlichen Rohstoffen wie Eisen, Kohle, Erz 
und Getreide, wird im Auslande der Schleuderexport mit Preisen selbst 
unter den inländischen Gestehungskosten betrieben. Diese Gewalt der 
deutschen Kartelle hat besonders die englische Eisenindustrie stark emp 
funden. Kommt noch hinzu, daß die Ausfuhr eines Kartells, wie beim 
deutschen Stahlwerkverband 25—46 % des Gesamtabsatzes ausmacht, 
so wird die kartellierte Industrie zur Haupttriebkraft für eine Politik der 
Sicherung ausländischer Absatzmärkte. Wenn auch der Kapitalismus in 
folge der Absorption aller Energien für die Konkurrenzwirtsohaft und 
aus anderen Gründen an sich antiimperialistisch sein mag (Schum 
peter, Soziologie der Imperialismen 53—56), so muß doch seine Ver 
bindung mit dem Schutzzoll die Kartell- und Trustbildung erleichtern 
und es tritt ein „Punktionswandel“ des Schutzzolls (Hilf erd in g) zum 
aggressiven Waren- und Kapitalexport ein. 
Zur Beherrschung des ausländischen Marktes durch das Industrie 
kapital kommt die erobernde Kraft des Leihkapitals. Hierbei ist 
us gleich, ob die Anleihegewährung durch den Staat selbst oder die unter 
seiner Patronanz arbeitenden Großbanken erfolgt. Die Anleihegewährung 
stellt zwischen dem kreditgebenden und dem kreditnehmenden Staat alle
	        

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Der Wirtschaftskampf Der Völker Und Seine Internationale Regelung. Verlag von Ferdinand Enke, 1920.
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