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Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Bibliographic data

fullscreen: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

Monograph

Identifikator:
1014334349
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-41140
Document type:
Monograph
Author:
Piechottka, Erwin
Title:
Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Hans Robert Engelmann
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (64 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Der Sozialindividualismus in der Wirtschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
  • Title page
  • Die deutsche Wirtschaft am Scheidewege
  • Die Arbeit als Werteinlage
  • Der Sozialindividualismus in der Wirtschaft
  • Die Kapitalisierung der Arbeit
  • Die Arbeitsaktie
  • Der Arbeiter als Mitunternehmer
  • Ausführungsmöglichkeiten
  • Die Beteiligungssysteme
  • Unter dem Druck der Reparationen
  • Die Steueraktie
  • Entstaatlichung von Post und Eisenbahn
  • Ausblick

Full text

15 
Dauer seiner Tätigkeit begrenzt wird. Dieser Teilbetrag seiner 
Arbeitskraft, den der arbeitende Mensch einem Betriebe zur Ver 
fügung stellt, ist sein im Betriebe wirkendes Kapital. Es wird 
seinem Werte nach ausgedrückt in der Entlohnung, die zwar in 
der gegenwärtigen Geldentwertung nicht mehr so vollkommen 
ein Äquivalent der Arbeit darstellt als früher — und nach unten 
begrenzt wird durch ein gewisses Existenzminimum. Ist die Ent 
lohnung einer Tätigkeit aber auch nicht der vollkommene Aus 
druck ihres Wertes, so ist sie doch, das steht unbedingt fest, der 
Wert der Arbeit, den sogar der Unternehmer anerkennt. Es wird 
also von Unternehmerseite nicht angefochten werden können, wenn 
man den Arbeitsbetrag, der in einem Betrieb eingesetzt wird, als 
im Entgelt dafür ausgedrückten Kapitalbetrag in die Wirtschaft 
einsetzt. Da die Bilanz immer für ein Jahr aufgestellt wird, so kann 
man auch den Arbeitsbetrag in Höhe eines Jahreslohnes für jedes 
Jahr normieren. Dieser Betrag ist der Gradmesser für die Beteiligung 
des arbeitenden Menschen am Betriebe. Hierdurch ändert sich der 
volkswirtschaftliche Begriff „Betrieb“. Während bisher als Betrieb 
die Summe des Kapitals und die materiellen Werte, Grundstücke 
und Maschinen, galten, umfaßt der neue Begriff „Betrieb“ zu 
den bisherigen Grundlagen noch den Wert der Arbeitskräfte, die 
in dem Betrieb wirken. Das gilt ebenso für die Arbeitskraft des 
Unternehmers wie jedes bisherigen Angestellten, der künftig ja 
nicht mehr Angestellter, sondern nach seinem Arbeitswerte 
Teilhaber ist. Der Begriff Betrieb ist dadurch wesentlich er 
weitert. Es ist dabei von untergeordneter Bedeutung, wie dieser 
Betrieb bisher gegliedert war, ob er ein persönliches Unternehmen, 
eine Aktiengesellschaft oder eine G. m. b. H. war. Alle diese 
Formen der Unternehmungen haben das eine gemeinsam, daß die 
kapitalistische Einlage, der bisherige kapitalistische Wert des Be 
triebes feststeht. Ob dieser sich nun in einer oder in mehreren 
Händen oder in Aktien geteilt in vielen Händen befindet, ist gleich 
gültig für die Neugliederung der Wirtschaft. Die Gesellschafts 
form, auf deren Grundlage der Arbeitnehmer sich mit 
dem Arbeitgeber assoziiert, wird immer eine Art Aktien 
gesellschaft sein. In dieser würde der Einzelunternehmer, wenn 
er seinen Betrieb allein besitzt, mit der Summe der durch den 
Betrieb vertretenen Aktienwerte und seiner Arbeitsaktie figurieren, 
in der G. m. b. H. wären es einzelne'Gesellschafter je nach ihrer 
Kapitaleinlage, in der Aktiengesellschaft die Gesamtheit der Aktio 
näre mit ihrem Kapital, während auf der anderen Seite die Arbeits-
	        

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Gleichberechtigung von Kapital Und Arbeit. Verlag von Hans Robert Engelmann, 1921.
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