Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

Monograph

Identifikator:
1014334349
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-41140
Document type:
Monograph
Author:
Piechottka, Erwin
Title:
Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Hans Robert Engelmann
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (64 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Ausführungsmöglichkeiten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
  • Title page
  • Die deutsche Wirtschaft am Scheidewege
  • Die Arbeit als Werteinlage
  • Der Sozialindividualismus in der Wirtschaft
  • Die Kapitalisierung der Arbeit
  • Die Arbeitsaktie
  • Der Arbeiter als Mitunternehmer
  • Ausführungsmöglichkeiten
  • Die Beteiligungssysteme
  • Unter dem Druck der Reparationen
  • Die Steueraktie
  • Entstaatlichung von Post und Eisenbahn
  • Ausblick

Full text

38 
dieses Argument enthält mein System der Gleichberechtigung von 
Kapital und Arbeit und Kapitalisierung der Arbeitskraft durch die 
Arbeitsaktie seine Begründung in der gleichen Weise, wie alle bis 
herigen Gewinnbeteiligungssysteme ihr Urteil. Auch ein Vor 
schlag des Landrats v. Dewitz in den Preußischen Jahrbüchern 
vom Juli 1919, der darauf ausgeht, die Aufzugskosten des arbeiten 
den Menschen bis zum 15. Lebensjahre mit einem festen Satze von 
4000 Mk. als Beteiligungsfaktor einzuführen, hat nur in der Ten 
denz eine gewisse Berechtigung, insofern, als auch er darauf aus 
geht, dem Arbeiter ein gewisses Unternehmerrecht zuzuerkennen. 
Aber mit einem vor allen Dingen schematisch festgesetzten Be 
trage wird er in keiner Weise dem Werte der Arbeit gerecht, der 
tatsächlich in den Betrieb eingelegt wird und hier Werte schafft. 
Wenn auch von Erziehung und damit von den Aufzugskosten im 
gewissen Sinne der Wert der Arbeit des erwachsenen Menschen 
hergeleitet werden kann, so enthält diese Lösung keinen gerechten 
Wertmesser dafür, was die persönliche Initiative in der Zeit der 
Auswirkung der Kräfte bei den einzelnen Individuen leistet. Der 
arbeitende Mensch darf aber füglich beanspruchen, daß er 
nicht mit allen über einen Kamm geschoren wird. Dazu 
sind die Tätigkeit, der Kräfteverbrauch und die Fähigkeit des 
einzelnen viel zu stark differenziert, um sich mit einem 4000 Mk.- 
Anteil am Betriebe abfinden zu lassen. Die tatsächlich geleistete 
Arbeit und ihr Wert muß die Grundlage für die Beteiligung des 
arbeitenden Menschen nicht nur am Ertrage, sondern auch an der 
administrativen Mitwirkung im Produktionsprozeß bilden. Durch 
das Genossenschaftsverhältnis wird der Arbeiter zum gleichberech 
tigten Faktor der Wirtschaft neben dem Unternehmer. Mit 
besitz, Mitverantwortung, Mitleitung und Mitnutz 
nießung werden je nach dem Anteil, den der Betrieb von dem 
einzelnen erhält, erworben; und hier liegt der Schwerpunkt des 
Problems, der auch in den bisherigen Systemen der konstitutionellen 
Fabrik nicht entsprechend berücksichtigt ist. Die Begründung, 
mit der Fabrikant Heinrich Freese der Arbeiterschaft die Gewinn 
beteiligung freiwillig einräumte, ist durchaus ein Argument, auf 
das ich mein System der neuen Wirtschaft stützen kann. Es ist 
ein Trugschluß der Berliner Handelskammer, wenn sie glaubt, daß 
jährliche Gewinnanteile von im Frieden durchschnittlich 200 Mk. 
zu gering wären, um eine nachhaltige moralische Wirkung auf die 
Arbeitnehmer auszuüben, denn es ist falsch, mit irgendwelchem 
Kapitalbetrage das Interesse der Arbeiterschaft am Betriebe er
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Gleichberechtigung von Kapital Und Arbeit. Verlag von Hans Robert Engelmann, 1921.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.