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Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

Monograph

Identifikator:
1014959020
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-24331
Document type:
Monograph
Author:
Krüger, Hans
Title:
Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag der Beiträge zur Kriegswirtschaft Reimar Hobbing (Sonder-Konto)
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (133 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Die Bewirtschaftung und Verbrauchsregelung für Vieh und Fleisch im Kommunalverbande / von Stadtrat Dr. Hans Krüger, Dresden, Mitglied des Vorstandes des Kriegsernährungsamtes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Entwicklung der Viehbestände während des Krieges und die hierauf bezüglichen behördlichen Maßnahmen / von Kgl. Bayerischem Tierzuchtinspektor Dr. Niklas
  • II. Gründung und Organisation der Reichsfleischstelle / von Geh. Regierungsrat von Schlieben
  • III. Die Bewirtschaftung von Vieh und Fleisch durch die Reichsfleischstelle / von Geh. Regierungsrat Prof. Dr. von Ostertag, Kgl. Württembergischem Oberamtmann Scholl, Kgl. Bayerischem Tierzuchtinspektor Dr. Niklas
  • IV. Die Bewirtschaftung und Verbrauchsregelung für Vieh und Fleisch im Kommunalverbande / von Stadtrat Dr. Hans Krüger, Dresden, Mitglied des Vorstandes des Kriegsernährungsamtes
  • V. Schlachtvieh- und Fleischpreise. Feststellung des angemessenen Spannungsverhältnisses zwischen Vieh- und Fleischpreis / von Oberamtstierarzt Dr. Mayer

Full text

Die Kommunalbehörden, haben an der Hand dieser reichlich 
schwierigen Rechtslage ihrer Bevölkerung die Abgrenzung des Be 
griffes der „Selbstversorgung" deutlich zu machen gehabt. Dies 
später in wesentlichen Begriffsmerkmalen wieder zu ändern hätte 
bedeutet, alle Schwierigkeiten nochmals aufzurollen. Die Haus 
schlachtungsnovelle vom 2. Mai 1917 hat das deshalb unterlassen 
und sich darauf beschränkt, die Mindestfrist für Mästung in der eigenen 
Wirtschaft vom 1. Oktober 1917 ab wegen der oben geschilderten 
Mißstände von 6 Wochen auf 3 Monate zu verlängern. 
Die Kommunalverbände haben die Selbstversorgung ständig zu 
überwachen, um den Ausschluß vom Fleischkartenbezuge durchzuführen. 
Deshalb ist jede H a u s s ch l a ch t u n g von Rindern und Schweinen 
genehmigungspflichtig. Die nur anzeigepflichtige Hausschlachtung 
von Kälbern bis zu 6 Wochen und Schafen ist meistens landesrechtlich 
aus Gründen der Vorsicht ebenfalls genehinigungspflichtig gemacht 
worden. Die Verwendung von Wild und Hühnern zur Selbst 
versorgung ist nur anzeigepflichtig. 
Neben der Prüfung der Gesuche um Hausschlachtungserlaubnis 
auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen tritt die genaue 
Ermittelung des S ch l a ch t g e w i ch t S durch zuverlässige 
Vertrauenspersonen, worüber, weil hierbei eine wenig tatkräftige 
Durchführung früher Mißbräuche offen ließ, die Verordnung vom 
2. Mai 1917 den Landeszentralbehordcn schärfere Handhaben bietet. 
Die Kommunalbehörden haben selbst das größte Interesse daran, alles 
Schlachtfleisch aus Hausschlachtungen den Selbstversorgern richtig an 
zurechnen, um so die Versorgung der übrigen Einwohner leichter zu 
gestalten. Über die Höhe der Anrechnung soll unter c) gesprochen 
werden. 
Es ist nach alledem die Aufgabe der Kommunalverbünde ge 
worden, den Kreis der Fleischkartenempfänger gegen die Militär- und 
sonstigen Personen, die aus der Versorgung herausfallen, abzugrenzen 
und die Selbstversorgerfrage zu regeln. Hierzu gehört die gewissen 
hafte Auszeichnung der Selbstversorger, der ihnen erteilten Schlacht 
genehmigungen, der angezeigten Schlachtgewichte und der Ver 
rechnung der Fleischkarten, je nach Zahl und Zeit, auf die sie den 
Versorgten wegen der Hausschlachtungsvorräte zu entziehen find. 
Die Nichtselb st versorger sind sodann ebenfalls für die 
K a r t e n a u s g a b e zu registrieren, was genau wie bei der 
Ausgabe sonstiger Lebensmittelkarten in besonderen Kommissionen 
oder Karteien vor sich geht und deshalb für die vorliegende Betrachtung
	        

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Vieh Und Fleisch in Der Deutschen Kriegswirtschaft. Verlag der Beiträge zur Kriegswirtschaft Reimar Hobbing (Sonder-Konto), 1917.
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