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Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Bibliographic data

fullscreen: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Monograph

Identifikator:
1015100317
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25989
Document type:
Monograph
Author:
Mayer, Eduard Wilhelm http://d-nb.info/gnd/117542768
Title:
Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (XIII, 124 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Kriegsschäden und Entschädigungen in den Jahren 1806-15. Das Retablissement und die Reformgesetze 1807-11
  • Erstes Kapitel. Der Retablissementsfonds in der Hand der Stände. 1816-1823
  • Zweites Kapitel. Der von Schön verwaltete Landesunterstützungsfonds 1824-1835
  • Drittes Kapitel. Schöns Bauernpolitik
  • Schluß
  • Namensregister

Full text

108 
für unbepsandbrieste Güter und für das Land überhaupt wenig übrig 
bleiben. 
Eine Unterstüzzung zum Betriebs Fonds wird nur in wenigen Fällen, 
und nur sehr beschränkt erforderlich seyn, denn an Vieh, Pferden, Saaten, 
Akkergeräthen pp. fehlt es nicht, und zu neuen Wirtschafts-Arten ist außer 
Geld, auch noch das Zusammentreffen anderer Bedingungen als Kenntniß 
der Sache, eigene Leitung der Wirtschaft pp. nothwendig, welche nicht 
immer vorausgesetzt werden können. 
Um feine Schaafe kaufen und eine feine Schäferey erhalten zu können, 
gehört Bekanntschaft mit der Sache und sehr sorgfältige Leitung derselben. 
Die Betriebs Gelder würden daher nur in einzelnen Fällen ihrer Be 
stimmung gemäß zweckmäßig angelegt werden, allgemein gegeben aber 
in der Regel nur zur Bezahlung von Schulden dienen, also den Gläubigern 
zu statten kommen, und die Wirtschafts Art in der Regel so bleiben, wie 
sie war. Ist dieß der Fall so würde 
ad 3, wenn, wie wahrscheinlich ist, sich die Getreide Preise in 10 Jahren 
wenig verändern, die Verlegenheit nach 10 Jahren wenig vermindert 
wieder stattfinden, weil dann die Amortisation der Vorschüße mit 
4 Prozent ihren Anfang nehmen soll. Ein Gutsbesitzer, welcher 
100000 rth. der Landschaft schuldig ist, würde durch Zinsen Er 
sparung während 10 Jahren 40000 rth. Retablissements Gelder 
erhalten und nach 10 Jahren nicht allein von 100000 rth., sondern 
von 140000 rth. 4 Prozent, also mehr als setzt, an Zinsen zu zahlen 
haben, und die Etablissements Gelder durch Ersparung kommen so 
allmählig in die Wirthschafts Kasse des Gutsbesitzers, daß sie von 
ihm wohl nur selten als Kapital Zahlung werden betrachtet werden 
können. 
acl 4, Der aufs Neue in Antrag gebrachte Jndult, welcher darauf ge 
gründetwird, daß es an Geld fehle und den Gutsbesitzern es unmöglich 
sey, Privat-Kapitalien anlehnsweise zu erhalten, würde vollends 
allen Kredit den Gutsbesitzern nehmen und selbst den jezt noch ver 
mögenden Mann in die Lage setzen, bei jedem bedeutenden Un 
glücks Fall sein Gut verlaßen zu müßen. Wenn in einem Lande 
das Vi8eonto 3 Prozent steht, so ist dies der beste Beweiß, daß es weder 
an Geld noch an Kapital, sondern in Beziehung auf die Guts 
besitzer nur an Vertrauen oder Kredit fehlt, und dieser mußte schwin 
den, nicht allein, weil durch Krieg das Land verheert war, sondern 
insbesondere weil, selbst bei dem Mangel unserer Gesetze in dieser 
Hinsicht, ein Jndult eintrat*), und später es auch nicht an Anträgen 
-) So!
	        

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Das Retablissement Ost- Und Westpreußens Unter Der Mitwirkung Und Leitung Theodors von Schön. Verlag von Gustav Fischer, 1916.
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