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Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Bibliographic data

fullscreen: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Monograph

Identifikator:
1015100317
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25989
Document type:
Monograph
Author:
Mayer, Eduard Wilhelm http://d-nb.info/gnd/117542768
Title:
Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (XIII, 124 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Kapitel. Der von Schön verwaltete Landesunterstützungsfonds 1824-1835
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Kriegsschäden und Entschädigungen in den Jahren 1806-15. Das Retablissement und die Reformgesetze 1807-11
  • Erstes Kapitel. Der Retablissementsfonds in der Hand der Stände. 1816-1823
  • Zweites Kapitel. Der von Schön verwaltete Landesunterstützungsfonds 1824-1835
  • Drittes Kapitel. Schöns Bauernpolitik
  • Schluß
  • Namensregister

Full text

74 
nur die Bepfandbriefung der Domänen gewesen, die dem 
Kreditverband die Durchführung der Generalgarantie er 
spart hat. 
Die Krisis der Landschaften war überstanden. Die neu bewilligten 
Summen genügten, um sie vollständig zu sanieren. Mit dem Weihnachts 
termin 1832 konnte das Spezial-Moratorium, das bis dahin noch die Land 
schaft vor Kündigung ihrer Pfandbriefe geschützt hatte, aufgehoben werdenft. 
Die Pfandbriefe stiegen alsbald über pari, und ans dem ostpreußischen 
Generallandtage von 1835 konnte Schön erklären, daß die Landschaft alle 
ihre Verbindlichkeiten erfüllt hätte. Damit war auch die Zeit gekommen, 
das ganze Institut auf neue Grundlagen zu stellen: Der Generallandtag 
von 1835 hob die Unablöslichkeit der Pfandbriefe auf und setzte zugleich 
den Zinsfuß der neu auszugebenden Pfandbriefe von 4 auf 3% % herab. 
Auf Grund dieses Beschlusses konvertierte die Landschaft 1838/39 sämtliche 
4°/oige Pfandbriefe im Werte von 11% Millionen in 3%%ige. 
Das gleiche Manöver wurde auch in Westpreußen ausgeführt. Hier 
hatten die Subhastationen noch nach drei Jahrzehnten ein Nachspiel. Land 
schaft und Fiskus prozessierten um einen Vorschuß von 25000 Tlr., den die 
Landschaft 1828 erhalten und, wie sie behauptete, zur Deckung der Ausfälle 
bei den Zwaugsverkäufen verwandt hatte. Sie berief sich immer wieder 
auf Schöns Versprechungen. Schön hat damals darauf hingewiesen, daß 
ein rechtsgültiger Anspruch der Landschaft nicht bestehe. Das war richtig, 
und die Landschaft wurde auch in allen drei Instanzen mit ihren Forderungen 
abgewiesen. Aber es kann nicht geleugnet werden, daß Schön den Land 
schaften 1824/5 mehr Hoffnungen gemacht hat, als sich rechtfertigen lief? 2 ). 
In Ostpreußen bekam er den Lorbeer eines Retters der Landschaft. 
1844 erklärte der damalige Generallandschaftsdirektor Brandt, daß es die 
Stände hauptsächlich „ihrem Schön" verdankten, wenn es seit 1829 mit 
der Landschaft bergauf gegangen sei. Trotzdem ist auch oft die Anklage 
gegen Schön erhoben worden, er habe für die Landschaft zu wenig Interesse 
gezeigt. An beiden Urteilen ist etwas Richtiges. Seinem wirtschafts- 
nicht zur Ausführung gekommen ist, daß also die Verhältnisse nicht vorhanden sind, 
welche die vorläufige Unterstützung des ostpreußischen Systems durch Vorschüsse zur 
Deckung der Ausfälle motivieren." — Nach H. Mauer (Kriegskontribution und Do 
mänenbeleihung in Preußen zu Anfang des 19. Jhdts. Bankarchiv XV Nr. 5 S. 93ff.) 
sind im Jahre 1818 Psandbriefe aus die westpreußischen Domänen ausgestellt, aber 
nicht in Kurs gesetzt worden. 
*) Allerdings mit dem Vorbehalt, daß die Landschaft nur einen solchen Betrag 
an aufgekündigten Pfandbriefen zu bezahlen verpflichtet sein sollte, als sie aus den 
laufenden Einnahmen des Tilgnngssonds bestreiten konnte. CO. v. 13. Sept. 1832. 
2 ) Akten des 1855/56 durchgeführten Prozesses: Geh. St. A. 162 Sectio III 
Pars 8 N. 1 lit. W. Beiliegend Brief Schöns an Flottwell v. 26. August 1850.
	        

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Das Retablissement Ost- Und Westpreußens Unter Der Mitwirkung Und Leitung Theodors von Schön. Verlag von Gustav Fischer, 1916.
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