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Aktive Währungspolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Aktive Währungspolitik

Monograph

Identifikator:
1015587658
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-32066
Document type:
Monograph
Author:
Frankfurth, Ernst http://d-nb.info/gnd/125271093
Gesell, Silvio http://d-nb.info/gnd/118538934
Title:
Aktive Währungspolitik
Edition:
2. Auflage
Place of publication:
Erfurt
Publisher:
Freiland-Freigeld-Verlag
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (80 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Währungstechnische Vorschläge für die Sicherung der nationalen und internationalen Währung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Aktive Währungspolitik
  • Title page
  • Contents
  • Der sogenannte Wert und die Währungspolitik
  • Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Geldes
  • Der Bedarf an Geld
  • Das Maß des Geldbedarfes
  • Wie man den Geldbedarf nicht mehr messen soll
  • Der Rückfluß der Banknoten - eine Notwendigkeit der Stückelung und der industriellen Brauchbarkeit des Goldes
  • Der Goldbestand der Emissionsbanken kein Maß der Notenausgabe
  • Privat- und volkswirtschaftliche Bedeutung der Preisschwankungen
  • Währungstechnische Vorschläge für die Sicherung der nationalen und internationalen Währung
  • Internationale Währungsverständigung
  • Ausblick
  • Die Geldtheorie zur aktiven Währungspolitik

Full text

Währungstechnlsche Vorschlage für die Sicherung der Währung. 
56 
Verkehr gebracht werden, so lange die Preise fallen,- dieses alles ganz un 
abhängig von der Bedingung eines Zinses oder Gewinnes oder fiskalischer 
Bedürfnisse. 
Eine solche Aufgabe kann man keinem Privatkapital, nicht den Aktionären 
der Rcichsbank zumuten. Eine solche Aufgabe kann man schlechterdings nur 
allein einem öffentlichen Amte zumuten, wie überhaupt die Hut allgemeiner 
Volksinteressen nicht Aufgabe privater sein kann. Übrigens wollen wir von 
den Reichsbankaktionären nichts geschenkt haben, wie auch diese kaum ihr 
Kapital für solch unprofitable Geschäfte nock hergeben würden. Wird der 
Sinn des Wortes „Geldbedarf" in den Reichsbanksatzungen gesetzlich so 
ausgelegt, daß die Reichsbank Noten und Kapital einziehen und zu ver 
graben hat, so oft die Warenpreise (und in der Regel auch der Zinsfuß) 
steigen, so werden die Aktionäre die sofortige Rückzahlung ihrer Einlagen 
fordern,- denn für eine so kostspielige Hut allgemeiner Volksinteressen findet 
man kein Privatkapital. 
Damm lautet auch die Forderung: 
1. Der Reichsbank wird das Notenprivileg entzogen. 
2. Das Notenprivileg wird einem neu zu gründenden Reichsgeldamt 
übertragen. 
Das Reichsgelöamt. 
Das Reichsgeldamt soll Geld einziehen, wenn die Preise steigen,- es soll 
Geld ausgeben, wenn die preise sinken. 
Um Geld auszugeben und Geld einzuziehen, kann das Rekchsgeldamt 
auf sehr verschiedene Weisen verfahren. 
1. Das Geldamt kaust bei beobachteter Baisse Wechsel und bezahlt die 
Wechsel mit neuen Banknoten. So kommt mehr Geld in den Verkehr, und 
die Preise werden damit hoch gehalten, resp. vor Rückgang geschützt. Steigen 
die Preise über den normalen Stand, so verfährt das Geldamt umgekehrt,- 
indem es keine Wechsel mehr verkauft, die vorher gekauften bei Verfall 
einkassiert und das so eingehende Geld verbrennt. So wird der Haussebe 
wegung die Nahrung entzogen, und die Preise bleiben fest. 
Um Geld auszugeben, bedarf das Geldamt des Emissionsrechtes, und 
zwar des allein durch die Bedürfnisse der Währung, d. h. der Aufrechter 
haltung fester Preise beschränkten Emissionsrechtes. Keine feste Summe, sondern 
feste Preise bilden die Grenze der Notenausgabe für dieses Reichsgeldamt. 
Um Geld einzuziehen, bedarf das Reichsgeldamt eines Kapitales. Dies 
Kapital bildet sich wie folgt: Die liquidierende Reichsbank zieht ihre Noten 
ein. Es entsteht ein Geldmangel, den das Reichsgeldamt durch Ankauf von 
Wechseln mit Hilfe neuer Banknoten deckt. Diese gekauften Wechsel bilden 
das Betriebskapital des Reichsgeldamtes, womit etwaiger Geldüberschuß 
durch Verkauf der Wechsel dem Markte entzogen werden kann. 
Die Mittel zur Übernahme seiner Pflichten findet das Reichsgeldamt 
also schon fix und fertig in seiner Wiege, das ist das staatliche Emissionsrecht. 
Die Heranziehung des Privatkapitals, wie es bei Gründung der Reichsbank ge 
schah, ist für das Rekchsgeldamt und für die Rolle, die es zu spielen hat, überflüssig.
	        

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Aktive Währungspolitik. Freiland-Freigeld-Verlag, 1921.
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