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Aktive Währungspolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Aktive Währungspolitik

Monograph

Identifikator:
1015587658
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-32066
Document type:
Monograph
Author:
Frankfurth, Ernst http://d-nb.info/gnd/125271093
Gesell, Silvio http://d-nb.info/gnd/118538934
Title:
Aktive Währungspolitik
Edition:
2. Auflage
Place of publication:
Erfurt
Publisher:
Freiland-Freigeld-Verlag
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (80 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Währungstechnische Vorschläge für die Sicherung der nationalen und internationalen Währung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Aktive Währungspolitik
  • Title page
  • Contents
  • Der sogenannte Wert und die Währungspolitik
  • Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Geldes
  • Der Bedarf an Geld
  • Das Maß des Geldbedarfes
  • Wie man den Geldbedarf nicht mehr messen soll
  • Der Rückfluß der Banknoten - eine Notwendigkeit der Stückelung und der industriellen Brauchbarkeit des Goldes
  • Der Goldbestand der Emissionsbanken kein Maß der Notenausgabe
  • Privat- und volkswirtschaftliche Bedeutung der Preisschwankungen
  • Währungstechnische Vorschläge für die Sicherung der nationalen und internationalen Währung
  • Internationale Währungsverständigung
  • Ausblick
  • Die Geldtheorie zur aktiven Währungspolitik

Full text

57 
Das Reichsgeldamk. 
Kauft das Geldamt auch fremde Wechsel oder Titel fremder Staats 
schulden (englischer, französischer Konsols), so kann es gleichzeitig auf den 
Wechselkurs regulierend wirken. (Hieraus kommen wir noch zurück). 
Dieses System wird sich in ruhigen Zeiten bewähren. Es kann aber 
vorkommen, daß nicht genügend Wechsel zum Diskont angeboten werden, 
z. B. bei Kriegsgerüchten. In unruhigen Zeiten riskieren zahlungsfähige 
Bürger nicht gerne Kapital,- sie ziehen sich möglichst vom Markte zurück und 
brauchen dann keine Wechsel zu diskontieren. 
2n solchen Fällen, die regelmäßig von einem scharfen Rückgang der 
Preise begleitet sind, würde es dem Geldamt unmöglich werden, die Wechsel 
in der nötigen Menge auszutreiben, um den Preisrückgang aufzuhalten. Das 
Geldamt könnte in solchen Fällen den Diskont für Z-Monatswechsel auf 
V 2 oder 0°/p setzen,- es würde das Geld bei zahlungsfähigen Leuten nicht 
unterbringen können. (So steht z. B. heute der privatdiskont kn Parks aus 1°/o-) 
Der Wechseldiskont als Mittel für die Regulierung der Währung im 
aktiven Sinne würde also für alle Fälle nicht genügen. Das Gcldamt muß 
aber so bewaffnet sein, daß es unter allen Umständen, in allen nur erdenklichen 
Fällen Sieger bleibt. Darüber darf es im Handel kein Zweifel herrschen, denn 
der Zweifel, ob das Geldamt in allen Fällen befähigt sei, den Markt vor 
einer Baisse zu schützen, genügt an sich schon, um den gesamten Geldumlauf 
zu unterbrechen und so diese Baisse zu erzeugen. Wir erinnern hier an den 
bekannten Fall kn der englischen Bankgeschichte. Der Bank ist die Emission 
auf einen bestimmten Betrag limitiert, und es war bekannt geworden, daß 
die Bank diese Grenze erreicht hatte. Eine allgemeine Unsicherheit und 
Nervosität bemächtigte sich daraus des Handels. Die Depotbankcn und 
Sparkassen wurden gestürmt,- ein kolossaler Krach stand bevor. Da erhielt 
die Bank in letzter Stunde die Erlaubnis zu einer neuen Emission, und das 
genügte, um das Vertrauen wieder herzustellen. 5 Minuten nach Er 
teilung der Emissionserlaubnis war die Spannung und Panik verschwunden. 
Das Geld, das vom Publikum aus Furcht vor Geldknappheit zurückgehalten 
worden war (die Furcht vor Geldknappheit erzeugt Geldknappheit), floß zur 
Bank zurück, und die Bank hatte überhaupt nicht nötig, von der ihr erteilten 
Erlaubnis Gebrauch zu machen. 
Solchen Geschichten muß vorgebeugt werden. Der Handel muß vor 
einer Baisse sicherer geschützt werden als vor dem Einsturz des Himmels. 
Der Handel muß unbedingtes Vertrauen in die Währung haben. Darum 
lautet die zweite währungstechnische Forderung: 2. Das Reichsgeldamt wird 
befugt, für währungstcchnische Zwecke Titel der Reichsanleihen in der Summe 
nach unbeschränkter und nur durch den Zweck beschränkter Menge auszu 
geben, und umgekehrt Titel der Reichsanleihen zu kaufen. 
Durch den Verkauf von Titeln und Einzug des Erlöses (Geld) nimmt 
der Geldumlauf ab und der Hausse wird vorgebeugt. Durch den Ankauf der 
selben Titel wird Geld in den Verkehr gebracht, und die Baisse wird verhindert. 
Der Vorzug dieser Methode liegt in ihrer Einfachheit. Die materielle 
Arbeit, die damit verbunden ist, kann durch einen billigen Schreiber besorgt 
werden. Die Kontrolle ist überaus einfach — soviel Noten sind ausgegeben,
	        

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Aktive Währungspolitik. Freiland-Freigeld-Verlag, 1921.
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