Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Le Pérou économique

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Le Pérou économique

Monograph

Identifikator:
1019703202
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-34598
Document type:
Monograph
Author:
Walle, Paul http://d-nb.info/gnd/1057115835
Title:
Le Pérou économique
Edition:
quatrième édition entièrement revue
Place of publication:
Paris
Publisher:
E. Guilmoto, éditeur
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 387 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

109 
: Un 8w von Fabriken, in denen wegen flauen Geschäftsganges länger als vier Wochen 
Untereinander täglich um zwei Stunden weniger als die gesetzliche Arbeitszeit gearbeitet 
ist zum Ausgleich eine tägliche einstündige Ucberarbeit, jedoch höchstens auf 
’ c Dauer von vier Wochen, gestattet. — In einzelnen Abtheilungen der Fabrik 
nrf auf vier Wochen im Jahre bis zu zwei Stunden täglich übergearbeitet werden, wenn 
tc normale Beschäftigung wenigstens der doppelten Anzahl von Arbeitern in 
andern Abtheilungen derselben Fabrik davon abhängig ist. Die Gesammtzahl dieser Ueber- 
1 unbcn darf jedoch in einem Jahre höchstens 24 betragen. — Die Ortspoli- 
ibehörde kann (außerdem noch) im Ganzen für sechs Tage, die höhere Vermal- 
nngsbehörde für achtzehn Tage je in einem Jahre Ueberarbeit bis zu zwei Stunden 
Nñlich erlauben. Diese Erlaubniß muß schriftlich, mit Angabe der Gründe, nachgesucht 
und schriftlich gegeben werden. — Fabriken, welche von den Vergünstigungen der §§ 7 bis 
^0 Gebrauch machen wollen, müssen den Grund, den Anfang und die voraussichtliche 
uer der Herabsetzung wie auch der Erhöhung der Arbeitszeit sofort im Beginn der 
^ tspolizeibehörde, sowie dem Fabrik-Juspector (§ 139 b der Gewerbe-Ordnung) mit- 
feilen und ebenso durch Anschlag in der Fabrik bekannt geben." 
In diesen Bestimmungen ist also für diejenigen Unternehmungen, 
Welche während des ganzen Jahres oder während einer längern Zeit des 
^hres hinter der gesetzlichen Arbeitszeit zurückbleiben, gesetzlich die Ver 
günstigung vorgesehen, zu anderer Zeit, wo die Aufträge sich drängen, 
^"ch in bestimmtem Umfange über die normale Zeit hinauszugehen. 
Außerdem ist auch noch der Orts- resp. höhern Aufsichtsbehörde die Be« 
lUgniß eingeräumt, Ueberarbeit zu erlauben. 
Der Verband deutscher Buchdrucker sucht den Maximal-Arbeitstag 
dadurch zu sichern, daß Ueberstunden besonders, und zwar viel höher, 
gelohnt werden müssen; allein durch eine solche gesetzliche Bestim 
mung wird nichts erreicht sein, da dann die Ueberstunden Regel werden 
önnten und die Normal-Tagesstunden einfach um so viel geringer bezahlt 
wurden, als die Ueberstunden höher bezahlt werden müßten. 
Eine Regelung der Arbeitszeit in diesem Rahmen ist recht wohl 
Möglich und durchführbar. Je mehr das Gesetz resp. die Ausführungs- 
^er ordn ungen in's Detail gehen, desto mehr kann den Bedürfnissen 
kr verschiedenen Industrien und Arbeiter Rechnung getragen werden. 
. kwiß, ein jedes solches Gesetz bleibt „schablonenhaft", aber doch nur in 
ein Sinne, daß auch im Rahmen desselben noch eine übermäßige inten 
se Anspannung der Arbeiter möglich ist; jedenfalls wird aber den 
schlimmsten Mißständen gesteuert, nud ist der Erlaß eines solchen Ge- 
iktzes schon geeignet, auch den freien Bestrebungen auf Herab- 
'^ung der Arbeitszeit wirksam Vorschub zu leisten. 
^ Freilich, der Herr Reichskanzler Fürst Bismarck hat umgekehrt 
kr Befürchtung Ausdruck gegeben, daß die Fabriken, welche bisher unter 
et gesetzlichen Obergrenze der Arbeitszeit geblieben seien, mit dem Erlaß
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.