Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

Monograph

Identifikator:
1020603151
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-62754
Document type:
Monograph
Author:
Strutz, Georg http://d-nb.info/gnd/117677558
Title:
Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
Edition:
Zweite durchgesehene und ergänzte Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Industrieverlag Spaeth & Linde, Fachbuchhandlung für Steuerliteratur
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (65 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
1. Ausgangspunkt und Kern des Problems
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz
  • Title page
  • Contents
  • 1. Ausgangspunkt und Kern des Problems
  • 2. Umgestaltung des § 13 I 1b EinkSTG. durch die Novelle vom 24. März 1921
  • 3. Der Vorgang des preußischen Einkommenssteuergesetzes im Landtag
  • 4. Die Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts
  • 5. Unklarheiten bei Beratung der Reichseinkommenssteuer in der Nationalversammlung
  • 6. Das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 19. Oktober 1922
  • 7. Wirtschaftliche Bedeutung der Absetzungen für Abnutzung
  • 8. Stehen Absetzungen vom Zeitwert nach § 13 I 1 b im Widerspruch mit § 33a, § 13 I 1 b 2 Halbsatz oder § 33 b?
  • 9. Sind die Absetzungen nach dem Jahresanfangs=, end= oder =mittelwerte zu bemessen?
  • 10. Fiskalische Erwägungen
  • 11. Benachteiligung von Land= und Forstwirtschaft und Gewerbe durch Absetzungen nach § 13 EinkSTG. nach dem Zeitwert?

Full text

Folge» der 
bisherigen 
Fassung 
12 Umgestalt, b. § 13 I 1 b EinkStG. b. b. Nov. v. 24. 3. 21. 
mehr wert sein, als er ist, wäre er int zweiten nicht abgenutzt, 
noch 9 Jahre brauchbar unb baher um 2 /t wertvoller sein, 
wenn sich ber Wert nach ber Dauer bcr Gebrauchsfähigkeit 
richtet, unb es würben für benselben Gegenstanb, toenfn er 
noch 10 Jahre brauchbar ist, 1 / 9 mehr, als wenn er nur noch 
9 Jahre gebraucht werben kann, wenn er noch 9 Jahre 
brauchbar ist, 2 / 7 mehr, als wenn er schon nach 7 Jahren un 
brauchbar wirb, gezahlt werben. Es ergibt sich also auch 
Hier als Abnutzungsquote 900 000.10: 9 — 900 000 = 100 000 
unb 700 000.9:7 — 700 000 = 200 000 M. Der Weg zu E. 
führt unter ber vorstehenb vorausgesetzten Stabilität ber Preise 
zu verschiebenen Ergebnissen, je nachbem, ob als Jahresmittel 
wert berjenige, wie er sich barstellen würbe, wenn in bem 
Jahre keine Abnutzung stattgefunben hätte, angenommen wirb 
(Annäherung an D.), ober aber berjenige, wie er sich infolge 
bieser Abnutzung barstellte. Letzternfalls ergibt sich bei Gleich 
bleiben ber Preise basselbe Ergebnis wie für C, ersterenfalls 
eine geringere Abnutzungsquote; benn unter solchen Verhält 
nissen bleibt ber Jahresmittelwert, von bem nach E. bann aus 
zugehen ist, hinter betn Jahresanfangswert zurück. Der Vor 
schlag ber Absetzung von einem Iahresmittelwert ist eben ge 
wachsen auf betn Boben ber Markentwertung unb nur auf 
bereu Folgeerscheinung, bie nominelle Steigerung aller Sach 
werte, zugeschnitten. 
2. Umgestaltung bes § 13 I 1 b EinkStG. durch die Novelle 
vom 24. März 1921. 
Gewiß richtete sich ber Wert gleichartiger Gegenstände 
auch früher nicht nur nach ihrer Gebrauchsfähigkeitsbauer unb 
unterlag derselbe Gegenstanb auch von seiner Abnutzung un 
abhängigen Wertschwankungen. Aber wo das Gesetz nur „Ab 
setzungen für Abnutzung" zuließ, hatten die nicht auf diese 
letztere zurückzuführenden Wertverminderungen außer Betracht 
zu bleiben. 
Der normale Verlauf der Dinge, daß Gebäude, Ma 
schinen und sonstige Gebrauchsgegenstände mit ihrer fortschrei 
tenden Abnutzung an Wert verlieren und dieser einen immer 
geringer werdenden Bruchteil des seinerzeit für die Anschaf 
fung oder Herstellung gemachten Aufwandes darstellt, wurde 
in sein Gegenteil verkehrt mit betn immer rapideren Sinken 
der Kaufkraft der Reichsmark, solange die letztere gleichwohl 
als Wertmesser für Gegenwart und Vergangenheit, an betn 
Grundsätze „Mark gleich Mark" festgehalten wird. Dann 
wird für ein baufälliges Haus, für eine abgenutzte, selbst für 
eine nur noch als Alteisen verwertbare Maschine unter Um 
ständen ein Vielfaches von betn in entwerteter Mark bezahlt.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.