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Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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Bibliographic data

fullscreen: Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

Monograph

Identifikator:
1023136384
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-39354
Document type:
Monograph
Author:
Neumann, Paul
Title:
Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Druck von H. Laupp jr.
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (III, 175 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Abschnitt. Allgemeine Darstellung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert
  • Title page
  • Contents
  • I. Abschnitt. Allgemeine Darstellung
  • II. Abschnitt. Die einzelnen Salinen und Salzbergwerke

Full text

64 
um nur ein Beispiel hervorzuheben, in Preußen zu 3,791 kr. und in Würt 
temberg 1,5 kr. das Zollpfund im Einzelverkauf. Schon diese Gegenüberstel 
lung der Salzpreise beider Länder zeigt, daß die wirtschaftliche Basis der in 
beiden Gebieten vorherrschenden Salzmonopole eine grundverschiedene war. Eine 
einseitige Aufhebung der Salzmonopole mußte daher für den einen oder anderen 
mit erheblichem wirtschaftlichen Schaden verknüpft sein und in diesem Fall war 
Württemberg zweifellos der Leidtragende; eine Auffassung, die denn auch in der 
politischen Oeffentlichkeit des Landes das lauteste Echo fand. Hatte doch Würt 
temberg nach dem neuen Zollvereinsvertrag allein 2,1 kr. per Pfund Steuer 
an den Zollverein zu bezahlen. Allerdings bleibt zu berücksichtigen, daß ein 
gewisser Betrag anteilmäßig nach 'der allgemeinen Zollabrechnung wieder an 
Württemberg zurückfloß. Anderseits ergab sich jetzt für die Württembergischen 
Salinen und Salzbergwerke die Möglichkeit, nachdem die Salzmonopole gefallen 
waren, den preußischen Markt konkurrierend mit Erfolg zu betreten. Allein 
hier hatte die Zukunft doch erst den Beweis der Möglichkeit zu führen und 
dieser stand man in Württemberg doch mit einer gewissen Skepsis gegenüber. 
Vorderhand empfand man die vertragliche Aufhebung der Salzmonopole in 
Süddeutschland als einen diplomatischen Erfolg Preußens, der für den Süden 
eine schwere wirtschaftliche Schädigung bedeutete. Es ist kein Zweifel, daß bei 
dieser Gestaltung einzelne süddeutsche Staaten, darunter auch Württemberg, vor 
wirtschaftlicher Schädigung nicht zu bewahren blieben, allein es ist doch zu be 
rücksichtigen und schließlich auch anzuerkennen, daß Preußen in zielbewußter Po 
litik eine tunlichste wirtschaftliche Einigung und Geschlossenheit der deutschen 
Lande anstrebte. 
Im folgenden soll nunmehr die Zeit nach der Aufhebung des staatlichen 
Salzmonopols im Jahre 1867 in Württemberg zur Darstellung kommen; ein 
Zeitabschnitt, der die Salzbesteuerung in Deutschland auf eine völlig veränderte 
Grundlage stellte. 
Die Geschichte der Aufhebung des Salzmonopols in Württemberg wird 
durch die Uebereinkunft vom 8. Mai 1867, getroffen von den Zollvereins 
regierungen, eingeleitet. Die Zollvereinsstaaten hatten sich in diesem Ueberein- 
kommen verpflichtet, ein etwa in ihrem Lande bestehendes Salzmonopol aufzu 
heben, an dessen Stelle ein in den Vertragsstaaten überall gleichlautendes Salz 
steuergesetz treten sollte und auch trat. Die Aufhebung des staatlichen Salz 
monopols in Württemberg, sowie die Einführung des neuen Salzsteuergesetzes 
erfolgte am 1. Januar 1868 und wird man diesen Tag als einen Wendepunkt 
in der Geschichte des Württembergischen Salinenwesens bezeichnen müssen. Auf 
Befehl des Königs vom 22. August 1867 wurde der Württembergischen Kam 
mer der Abgeordneten ein Gesetzentwurf übersandt, welcher die Aufhebung des 
Salzmonopols anordnete, sowie gleichzeitig eine neue Salzsteuer einführte Z. 
Die ersten wirtschaftlichen Wirkungen des neuen Salzsteuergesetzes waren 
die, daß die Konsumenten in großer Zahl vor Inkrafttreten des Gesetzes sich 
erhebliche Salzmengen auf Lager legten, da man mit Rücksicht auf die Ungewiß 
heit des künftigen Salzpreises eine Steigerung desselben befürchtete. Dieses 
Vorgehen der Salzhändler hatte anderseits zur Folge, daß der Salzverkauf der 
Salinen im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten des Steuergesetzes ein sehr ge 
1) Verhandlungen d. württ. Kammer der Abg. Jahr 1870. 11. Beil.-Band. 
Seite 339.
	        

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Der Salzhandel, Die Salinen Und Salzbergwerke Württembergs Im 19. Jahrhundert. Druck von H. Laupp jr., 1912.
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