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Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Bibliographic data

fullscreen: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

Monograph

Identifikator:
1024536734
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-42508
Document type:
Monograph
Author:
Jaeckel, Reinhold http://d-nb.info/gnd/117051152
Title:
Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (62 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform
  • Title page

Full text

2 
Herrschen und zwingen verträgt sich nicht mit der Wissenschaft. 
Die Wissenschaft kann also niemals dienendes Glied der Verwaltung 
sein. Bisher war sie es in besonderer Beziehung auf die Statistik. 
Daraus resultiert denn auch die ständige Beeinflussung und oft 
sogar Vergewaltigung der Statistik, die Herabwürdigung zu einem 
rein subalternen Organe des Staates und seiner Verwaltung. 
In einer Reihe von Staaten ist diese Periode der unterge 
ordneten Stellung der Statistik im Staatsorganismus zum Teil be 
reits überwunden. Die Statistik ist aber trotz alledem noch nicht 
frei und unabhängig gestellt. Es gibt mit geringer Ausnahme 
weder eine methodische Ausbildung in der Statistik auf den Uni 
versitäten und daher auch keine Lehrstühle, noch einen besonderen 
praktischen Vorbereitungsdienst in der Statistik und daher keine 
statistische Laufbahn und keine besondere Klasse statistischer Be 
amten in der Hierarchie des Beamtentums. Die geringe Ausbil 
dung und Schätzung der Statistik ist im Grunde nichts weiter als 
ein Reflex der mangelnden logischen Schulung des Einzelnen und 
der geringen Denkfähigkeit des Volkes. 
Die Wissenschaft muß dermaleinst die höhere Einheit, die 
oberste Kategorie im Staatenleben der Völker werden; denn nur die 
Wissenschaften vermögen die Grundlinien des Lebens zu geben. 
Verwaltung ist eine Kunst, keine Wissenschaft 1 ). Wenn daher die 
Statistik Wissenschaft sein will, wenn sie die Stellung im Staate haben 
will, die ihr gebührt, dann kann sie niemals Funktion der Ver 
waltung sein, wie ihr das bisher selbst von hervorragenden Stati 
stikern wie Mischler 2 ) und v. Mayr 3 ) vindiziert worden ist. 
Das ergibt aber auch schon die einfachste staatsrechtliche Über 
legung. 
Träger des Staatswillens ist stets das Staatsoberhaupt. Im 
Ministerialsystem der Staaten der Gegenwart fungieren die Minister, 
also die obersten Beamten im Staate und der Staatsbehörden, als 
im Grunde völlig vom Staatsrepräsentanten abhängige Subalterne. 
Eine Verquickung der Statistik mit der Verwaltung durch Unter 
ordnung ist einfach eine Unmöglichkeit oder eine Lüge, denn 
wissenschaftliches Forschen kann nie den Willenskundgebungen 
einer Person unterliegen, deren Interesse doch ausschließlich nur 
ein praktisches, keinenfalls aber ein wissenschaftliches ist. In 
*) Vgl. Cuno: Theorie und Praxis bei der Ausbildung der Regierungsreferendare. 
Preußisches Verwaltungsblatt. Jahrg. XXXIII, Nr. 32. 11. Mai 1912, S. 529. 
2 ) Vgl. Allgemeine Grundlagen der Verwaltungsstatistik. Stuttgart 1892, S. 21. 
3 ) Statistik und Verwaltung. Allg. Statist. Archiv, Bd. I, S. 40.
	        

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Statistik Und Verwaltung Mit Besonderer Berücksichtigung Der Preussischen Verwaltungsreform. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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