Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Wald und seine Arbeiter

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Der Wald und seine Arbeiter

Monograph

Identifikator:
1024751406
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-52899
Document type:
Monograph
Title:
Der Wald und seine Arbeiter
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Vorstand des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (71 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Arbeitszeit, Zuschläge für Ueberstunden und Sonntagsarbeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Wald und seine Arbeiter
  • Title page
  • Contents
  • Aus der Geschichte des Waldes
  • Die Bedeutung der Forsten im Wirtschaftsleben
  • Das Organisationsverhältnis vor und nach dem Kriege
  • Die Lohn- und Arbeitsbedingungen vor und nach dem Kriege
  • Die jetzigen Tariflöhne
  • Arbeitszeit, Zuschläge für Ueberstunden und Sonntagsarbeit

Full text

36 
Aehnliche Bestimmungen sind in weiteren 16 Tarifen. In 17, Tarife» ist 
eine diesbezügliche Bestimmung noch nicht enthalten. Auch hier muß bei Neu 
abschlüssen eine Aenderung eintreten. Es muß uns gelingen, für alle Forst- 
arbeiter in Deutschland eine Vergütung für die weiten Wege in den neuen 
Tarifen festzusetzen. 
Entschädigung für unverschuldetes Aussetzen. 
Bei der Waldarbeit kommt es oft vor, daß die Arbeiter wegen schlechter 
Witterung (Schneetreiben, Regenwetter) die Arbeit einstellen müssen. Der oft 
sehr weite Weg zur Arbeitsstelle ist vergeblich gemacht worden. Mit nassen 
Kleidern geht es wieder nach Hause. Der Verdienst für den betreffenden Tag 
geht verloren. Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches wäre 
es nun eigentlich die Pflicht der Waldbesttzer, den Arbeitern diese Zeit zu be 
zahlen, wo sie ohne ihr Verschulden die Arbeit versäumen müssen. In erster 
Linie hätte der Staat als Arbeitgeber die Verpflichtung hierzu, weil er doch 
den anderen Arbeitgebern mit guten Beispielen vorangehen müßte. Dies ist 
leider nicht der Fall. Nur in 4 Staatsforsten, und zwar Württemberg, 
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Weimar und Schwarzbnrg-Rudolstadt, wird eine 
Enschädigung für unverschuldetes Aussetzen infolge schlechter Witterung bei 
angefangenen Arbeitstagen bezahlt. Sachsen-Weimax allein zahlt auch bei 
längerem mehrtägigen Aussetzen 25 Prozent des Lohnes. Weiter . werden 
die Arbeiter entschädigt in der Gemeinde Dossenheim, dem Forstamt Heidel 
berg und in den Betrieben des Badischen Waldbesitzer-Berbandes. 
Der größte Arbeitgeber in der Forstwirtschaft, der preußische Staat, steht 
auch hierbei zurück. Hoffentlich gelingt es uns bei den nächsten Tarifverhand 
lungen, auch für die preußischen Forstarbeiter diese berechtigte Forderung der 
Kollegen zur Anerkennung zu bringen. Wie wir an einer anderen Stelle an 
führten, sind die Gewinne aus den Forsten derart, daß sehr wohl auch in 
Preußen die unverschuldete Arbeitseinstellung entschädigt werden kann. 
Die Werkzeugvergütnng. 
Die Forstarbeiter haben für die Beschaffung ihrer Werkzeuge selbst zu 
sorgen. Eine Entschädigung dafür gab es früher in sehr wenigen Füllen. 
In unseren Tarifen ist die Entschädigungsfrage zum großen Teil'gelöst worden. 
In 4 Tarifen werden 2 Prozent' der Lohnsumme gezahlt. In je einem 
Falle wird jährlich eine Entschädigungssumme von 84, 60 und 50 Mk. gewährt. 
Die tägliche Entschädigung für jeden Arbeitstag ist wie folgt geregelt: 60 Pf. 
in einem Tarife, 32 Pf. in einem, 40 Pf. in einem, 30 Pf. in zwei, 25 Pf. 
in drei, 20 Pf. in drei, 24 bis 40 Pf. in einem, 25 Pf. bei Tagelohnarbeiten 
und im Akkord pro Festmeter 10 Pf. in einem Falle.' In einem Falle wird 
zum Roden und Spaltei; der Stöcke Werkzeug geliefert. In einem anderen 
Falle wird bei Anschaffung von Geräten die Hälfte der Kosten vom Arbeit 
geber getragen und endlich ist in 2 Tarifen eine Entschädigung für Fraudn, 
und zwar pro Tag 10 Pf., für Werkzeuglieferung vorgesehen. In 11 Tarifen 
ist eine Entschädigung nicht angegeben. 
Es ist eine Ungerechtigkeit sondergleichen, wenn die Arbeitgeber verlangen, 
daß die Arbeiter ans eigene Kosten die Neuanschaffungen und Instand 
setzungen besorgen sollen, zumal die Preise für Werkzeuge ebenfalls ganz be 
deutend gestiegen find. Die Herren Waldbesttzer, die sich gar zu gern ein 
Beispiel an der Landwirtschaft nehmen, sollten es in diesem Falle einmal tun 
und den Arbeitern entweder das Werkzeug unentgeltlich liefern oder eine an 
gemessene Vergütung für die Benutzung des eigenen Werkzeuges an die Ar 
beiter zahlen. Auch die Keilholzfrage ist sehr wichtig. Die freie Lieferung 
des Keilholzes niuß überall dort angestrebt werden, wo mit Holzkeilen ge 
arbeitet wird. Die Abfälle könntest sehr wohl als eine Bezahlung für das
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Wald Und Seine Arbeiter. Vorstand des Deutschen Landarbeiter-Verbandes, 1920.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.