Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Wald und seine Arbeiter

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Der Wald und seine Arbeiter

Monograph

Identifikator:
1024751406
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-52899
Document type:
Monograph
Title:
Der Wald und seine Arbeiter
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Vorstand des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (71 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Der Wald und seine Arbeiter
  • Title page
  • Contents
  • Aus der Geschichte des Waldes
  • Die Bedeutung der Forsten im Wirtschaftsleben
  • Das Organisationsverhältnis vor und nach dem Kriege
  • Die Lohn- und Arbeitsbedingungen vor und nach dem Kriege
  • Die jetzigen Tariflöhne
  • Arbeitszeit, Zuschläge für Ueberstunden und Sonntagsarbeit

Full text

3u § 4 a. 0. Stücklöhne. 
Unter Wegfall des bisherigen 25prozentigen Teuerungszuschlages auf die 
verdienten Hauer- und Rückerlöhne find a) die Sätze der Hauerlohntarif-Bei 
lage zu 8 4 des jetzigen Tarifvertrages zu erhöhen um 80 Prozent beim Nadel 
holz, um 100 Prozent beim Laubholz, jedoch die Sätze des Schichtholzes 
(Derbholz und Reisig) für Laub- und Nadelholz um 170 Prozent; t>) die 
Rückerlöhne nach der Entfernung, auf die das Holz zu rücken ist, zu .staffeln. 
Es sollen gezahlt werden bis 400 m Entfernung für Nadelholz 1 bis 4 Mk., 
für Laubholz 1,50 bis 5 Mk. je Raummeter. Bei größeren Entfernungen er 
höht sich der Rückerlohn entsprechend. In Fällen besonderer Schwierigkeiten 
des Anrückens wird zwischen dem Oberförster, und den Arbeitern ein an 
gemessener Zuschlag vereinbart. 
Die Rückerlöhne sind vor Beginn der Arbeit, erforderlichenfalls unter Mit 
wirkung des Arbeiterausschusses, festzusetzen. 
Die Rückerlöhne für Rundholz und Wellenreisiig sind von Fall zu Fall 
zwischen Oberförster und Arbeitern zu vereinbaren. 
8 5a, a. O. kommt in Wegfall. 
Zu § 7 a. a. O. 
Für Ankauf und Instandhaltung eigenen vollständigen Werkzeugs erhält 
der Arbeiter 3 Prozent des verdienten Lohnes. 
Zu 8 9 a. a. fl. 
Der neue Tarifvertrag tritt am 1. Dezember 1919 in Kraft und gilt bis 
30. November 1920. Ist der Vertrag nicht bis zum 1. November 1920 von 
einem Teile gekündigt, so läuft er nach dem 30. November mit einer Kündigungs 
frist von einem Monat weiter. 
Weiter wird vereinbart. Die das ganze Jahr über arbeitenden ständigen 
Holzhauer, die einen eigenen Haushalt führen, erhalten auf ihren Antrag für 
die eigene Wirtschaft vom Oberförster jährlich 4 m Brennholz (Derbholz, 
Reisig, Stöcke). Für die Holzhauer, die auswärts, d. h. nicht in einer ihrem 
Wohnort benachbarten Oberförsterei arbeiten, erhöht sich die Abgabemenge auf 
6 m. Auf den Forsten, auf denen die Holzhauer Holzabfülle beziehen, werden 
diese auf vorgenannte Menge angerechnet. Holzhauer, die Berechtigungshölzcr 
erhalten, sind voin Btzzuge der angegebenen Holzmenge ausgeschlossen. Die 
Winterarbeiter erhalten nur 2 rin. 
Der Weiterverkauf des Holzes, auch die unentgeltliche oder tauschweise 
Ueberlassung an einen Dritten ist verboten. Wer dem entgegenhandelt, wird 
von weiterem Bezug von Brennholz auf diesem Wege ausgeschlossen. 
Als Preis wird der jeweilige für den Kommunalverband festgesetzte für 
die Staatskasse beansprucht. 
B. g. u. gez. Hugo Heß, Schnell, Oskar Krauß, Hermann Rosenbaum, 
Wilhelm Heinz, Albert Wittig, Emil Schmidt, Arao Leübe, Tellgmann, Grein er, 
Mohr, Habersang, Wenig, Leipotd, Sontag, Müller, Wetterhahn, Heß, Dorst, 
Bätsch, v. Türcke, Schmidt, Freysoldt II, Freysoldt I, v. Stein, Menzel, Grciner. 
Deutscher Landarbeiter-Verband, 
Gau 10, Erfurt, 
gez. Julius Möwes. 
Nachrichtlich 
gez. Schubert. 
Tarifvertrag für die preußischen Staatsforsten. 
Zwischen der Forstverwaltung des Preußischen Ministeriums für Landwirt 
schaft, Domänen und Forsten als Arbeitgeberin für den Bereich der Preußischen 
Staatsforsten, Berlin, deni Deutschen Landarbeiter-Verband, Berlin, und deni 
Zentralverband der Forst-, Land- und Weinbergsarbciter Deutschlands, Biele 
feld, wird für die Arbeitnehmer folgender Vertrag abgeschlossen: 
61
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Wald Und Seine Arbeiter. Vorstand des Deutschen Landarbeiter-Verbandes, 1920.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.