Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Monograph

Identifikator:
1027649297
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-54366
Document type:
Monograph
Author:
Onciul, Aurel von http://d-nb.info/gnd/122595335
Title:
Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien
Place of publication:
Gotha
Publisher:
Friedrich Andreas Perthes
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 133 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Öffentliche Verhältnisse
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien
  • Title page
  • Contents
  • Land und Leute
  • Öffentliche Verhältnisse

Full text

122 
Soziale Verhältnisse 
In dieser Verfassung erwiesen sich die Donaufürstentümer als 
überaus kräftige Staatengebilde. In zahllosen Kriegen behaupteten 
sie sich gegen ihre Nachbarn, die Ungarn und die Polen, und lei 
steten durch geraume Zeit selbst der gewaltigen Übermacht der 
Osmanen heroischen und erfolgreichen Widerstand. Doch lag schon 
in diesen Kriegen und namentlich in der eigenartigen Erbfolge in 
die Fürstenwürde der Keim des Verfalles. 
Anerkannter und durch das Herkommen geheiligter Grundsatz 
in den Donaufürstentümern war nämlich, daß zur Herrschaft nur 
ein „kiu de dornn“, ein Fürstensohn, berufen sei. Als Fürstensöhne 
jedoch wurden nicht bloß die legitimen, sondern auch die natürlichen 
Söhne aller gewesenen Fürsten betrachtet; es genügte, daß sechs Bo 
jaren — und solcher fanden sich stets genug — mit ihrem Eide die 
Abkunft des Prätendenten von einem Fürsten bekräftigten, um 
ihn sukzessionsfähig zu machen. Unter mehreren Fürstensöhnen 
aber stand die Wahl frei, die anfangs vom ganzen Volke, später 
aber von den Eroßbojaren allein ohne irgend ein geregeltes Ver 
fahren durch bloße Akklamation vorgenommen wurde. Da eine 
Einstimmigkeit niemals zu erzielen war, jeder Prätendent stets 
einen gewissen Anhang besäst, und das Resultat daher immer an 
fechtbar war, erstand jedem gewählten Fürsten regelmäßig ein 
Gegenfürst, und über die Frage, wer von ihnen die Herrschaft aus 
zuüben habe, entschied in der überwiegenden Mehrzahl der Fülle 
nicht die Wahl, sondern die Gewalt der Waffen. Gegen den im 
Besitze der Macht befindlichen Herrscher rief sein Gegner die Unter 
stützung der Nachbarn, der Ungarn, Polen, Kosaken und später der 
Türken an, und stets waren sowohl Ungarn und Polen, die seit der 
Errichtung der Donaufürstentümer lehnsherrliche Rechte über sie 
in Anspruch nahmen, als auch die allzeit beutegierigen Kosaken und 
die auf die Ausdehnung ihres Reiches bedachten Türken bereit, sich 
in die inneren Angelegenheiten der Fürstentümer zu mengen und 
unternehmenden Prätendenten Hilfe zu leisten. Die Türkei hielt 
sich sogar in den Schlössern Syriens und auf den griechischen Inseln 
rumänische Fürstensöhne — und ihrer gab es immer eine ganze 
Auswahl — geradezu auf Lager, um bei jedem sich bietenden Anlasse 
— und zu einem solchen genügte das Verlangen einiger Bojaren — 
ihren Schützling mit Waffengewalt auf den Thron zu erheben. Nach 
der Unterwerfung Ungarns im Jahre 1626 und dem Niedergangs 
Polens wurde die Einsetzung der walachischen und moldauischen 
Fürsten sogar zu einem ausschließlichen Rechte der übermächtigen 
Türkei. Sie liest keinen gelten, der nicht den „Sandschak", eine 
große breite Fahne, das Zeichen der Herrschberechtigung, vom Sultan 
empfangen hatte. Der Weg zur kaiserlichen Fahne aber mußte
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien. Friedrich Andreas Perthes, 1917.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.