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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

Wahrheit als Verteidiger der Menschenrechte auftrat. In jenen Zehnten 
hätten die Franzosen ein großes öffentliches Einkommen beibehalten 
können, welches den Löhnen der Arbeit oder dem Erwerbe des Kapitals 
nicht einen Lentime genommen haben würde. 
Und ebenso ist die nach der Thronbesteigung Karls II. ratifizierte 
Abschaffung der militärischen Lehen in England durch das Lange Par 
lament zwar nichts weiter als eine Aneignung öffentlicher Einkünfte 
seitens der Lehnsherren gewesen, die dadurch die Verpflichtungen, 
um derentwillen sie das Gemeingut der Nation befaßen, los wurden, 
und dieselben durch die Besteuerung aller Konsumenten dem Volke 
aufbürdeten, gleichwohl aber lange als ein Triumph des Freiheits 
sinnes angesehen worden und wird in den Rechtsbüchern noch so be 
trachtet. Aber gerade hier liegt die Tuelle der ungeheuren Staats 
schuld und schweren Besteuerung Englands, wäre die Form dieser 
Lehnsverpflichtungen einfach in eine den veränderten Zeiten an 
gemessenere Form umgewandelt worden, so hätten die englischen 
Kriege nie die Kontrahierung einer Schuld von einem einzigen Pfunde 
erfordert und die Arbeit und das Kapital Englands behufs Erhaltung 
eines Beeres nicht um einen geller besteuert zu werden brauchen. 
Alle diese Kosten würden durch die Rente gedeckt worden sein, welche 
die Grundbesitzer seit jener Zeit sich angeeignet haben — aus der Steuer, 
welche die Grundeigentümer von dem Erwerbe der Arbeit und des 
Kapitals erheben. Die Grundbesitzer Englands erhielten ihr Land 
zu Bedingungen, welche selbst bei der dünnen Bevölkerung der nor 
mannischen Zeiten ihnen die Verpflichtung auferlegten, beim ersten 
Ruf so 000 vollkommen ausgerüstete Reiter ins Feld zu stellen*), und 
zu der weiteren Bedingung verschiedener Abgaben und Leistungen, 
die sich auf einen beträchtlichen Teil der Grundrente beliefen. Niedrig 
veranschlagt würden diese verschiedenen Dienste und Abgaben die 
Hälfte des Pachtwertes der Güter ausmachen, wären die Grund 
besitzer zur Einhaltung dieser Verbindlichkeiten angehalten worden 
und hätte man sie kein Land unter anderen als solchen Bedingungen 
einhegen lassen, so würde das, der Nation heute aus dem englischen 
Boden erwachsende Einkommen um viele Millionen größer sein als die 
sämtlichen öffentlichen Einnahmen des vereinigten Königreiches. Eng 
land könnte sich heute einer absoluten Gewerbe- und Handelsfreiheit 
erfreuen. Ls brauchte keine Zölle, keine Akzise, keine Gewerbesteuer, 
keine Einkommensteuer, und man würde dennoch alle jetzigen Ausgaben 
bestreiten können und noch einen großen Überfluß behalten, um allen 
*) Andrew Bisset bestreitet in seinem werke: „The Strength of Nations“, London 
tssg, in welchem er die Aufmerksamkeit des englischen Volkes auf diese Maßregel lenkt, 
durch welche die Grundbesitzer sich die Zahlung ihrer Rente an die Natton vom Halse 
schafften, die Angabe Blackstoner, daß eines Ritters Dienst nur 40 Tage dauerte und sagt, 
er habe so lange gewährt, wie er erforderlich war.
	        

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Fortschritt Und Armut. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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