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Fortschritt und Armut

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Bibliographic data

fullscreen: Fortschritt und Armut

Monograph

Identifikator:
1027863817
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-43741
Document type:
Monograph
Author:
George, Henry http://d-nb.info/gnd/118716948
Title:
Fortschritt und Armut
Edition:
Sechste, unveränderte Auflage
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 407 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch I. Arbeitslohn und Kapital
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Fortschritt und Armut
  • Title page
  • Contents
  • Buch I. Arbeitslohn und Kapital
  • Buch II. Bevölkerung und Unterhaltsmittel
  • Buch III. Die Gesetze der Verteilung
  • Buch IV. Die Wirkung des materiellen Fortschnitts auf die Güterverteilung
  • Buch V. Das Problem gelöst
  • Buch VI. Das Heilmittel
  • Buch VII. Die Gerechtigkeit des Heilmittels
  • Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels
  • Buch IX. Die Wirkungen des Heilmittels
  • Buch X. Das Gesetz des menschlichen Fortschrittes
  • Schluß. Das Problem des individuellen Lebens

Full text

Kap. III. 
Der Lohn wird nicht dem Kapital entnommen. 
55 
Ausführung der Arbeit, nicht von deren Ertrag ab." Dies ist jedoch 
augenscheinlich kein tatsächlicher Unterschied. Denn im Durchschnitt 
ergibt die um festen Lohn vollbrachte Arbeit nicht nur den Betrag 
des Lohns, sondern mehr; sonst könnten die Arbeitgeber keinen Gewinn 
erzielen, wenn ein Lohn festgesetzt ist, übernimmt der Arbeitgeber 
das ganze Risiko und wird für diese Assekuranz entschädigt, denn ein 
fester Lohn wird immer etwas niedriger normiert, als ein vom Ertrag 
abhängender. Dbwohl aber, wenn ein fester Lohn vereinbart ist, der 
Arbeiter, welcher seinen Teil des Kontrakts erfüllt hat, gewöhnlich 
einen gesetzlichen Anspruch an den Arbeitgeber hat, ist es doch häufig, 
wenn nicht immer der Fall, daß die Unfälle, die den Arbeitgeber ver 
hindern aus der Arbeit Nutzen zu ziehen, ihn auch verhindern, den 
Lohn zu zahlen. Und in einem bedeutenden Industriezweig ist der 
Arbeitgeber im Falle eines Unglücks vom Gesetz eximiert, obgleich feste 
und nicht kontingentierte Löhne vereinbart waren. Denn nach dem 
Grundsatz des Admiralitätsgesetzes ist „die Fracht die Mutter des Lohns" 
und wenn auch der Seemann seinen Teil vollbracht hat, so beraubt 
ihn doch der Unfall, der das Schiff hindert Fracht zu verdienen, des 
Anspruchs auf seine Löhnung. 
In diesem gesetzlichen Grundsätze ist die Wahrheit verkörpert, für 
die ich streite. Die Produktion ist stets die Mutter des Lohns. Ohne 
Produktion gibt es und kann es keine Löhne geben. Aus dem Arbeits 
erträge, nicht aus den Kapitalvorschüssen kommt der Lohn. 
wo wir auch die Tatsachen zergliedern mögen, wird sich dies als 
richtig erweisen. Denn die Arbeit geht immer dem Lohne voran. Dies 
ist ebenso allgemein richtig von dem Lohne, den der Arbeiter von einem 
Arbeitgeber erhält, wie von dem Lohne, den der Arbeiter, welcher sein 
eigner Arbeitgeber ist, direkt gewinnt. In der einen wie in der anderen 
Kategorie von Fällen ist die Anstrengung Bedingung für die Belohnung. 
Bald tageweis, öfter wöchentlich oder monatlich, zuweilen jährlich, 
und in vielen Produktionszweigen stückweise bezahlt, schließt die Zahlung 
des Lohnes seitens eines Arbeitgebers an einen Arbeiter immer die 
vorausgehende Arbeitsleistung des letzteren zugunsten des ersteren ein; 
denn die wenigen Fälle, in welchen für persönliche Dienste Voraus 
zahlungen geleistet werden, sind entweder auf Mildtätigkeit oder auf 
Garantie und Kauf zurückzuführen. Der Ausdruck „Kostenvorschuß", 
der den den Advokaten gegebenen Vorschüssen beigelegt wird, zeigt 
den wahren Lharakter dieser Transaktion, ebenso der in der Seemanns 
sprache gewöhnliche Name „Blutgeld" für eine Zahlung, die dem Namen 
nach ein den Matrosen gemachter Lohnvorschuß, in Wirklichkeit aber 
Kaufgeld ist, denn sowohl das englische als das amerikanische Gesetz 
betrachtet den Matrosen als eine bloße Handelsware. 
Ich verweile bei dieser offenbaren Tatsache, daß die Arbeit stets 
dem Lohne voraufgeht, weil es für das Verständnis der verwickelteren 
Erscheinungen des Lohns von der größten Wichtigkeit ist, daß man dies
	        

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L’ Allemagne Économique Ou Histoire Du Zollverein Allemand. Ainé, 1874.
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