Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

Monograph

Identifikator:
1028803753
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-47137
Document type:
Monograph
Title:
Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa
Place of publication:
Dresden
Publisher:
[Verlag nicht ermittelbar]
Year of publication:
1911
Scope:
1 Online-Ressource (IV, 232 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
10. Apotheker- und Arzneimittelwesen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

7. Kapitel. Errichtung- und Grundlage des ArbeitsVerhältnisses. 159 
Schon die verschiedene Haltung der Gesetzgebung zur Frage der 
Arbeitsbücher läßt vermuten, daß über deren Wert sehr verschiedene 
und wechselnde Auffassungen bestehen. An sich müßte dem Arbeit 
geber das Arbeitsbuch als Mittel, sich über das Vorleben des Arbeiters 
zu unterrichten, und dem Arbeiter als Ausweis über seine bisherige 
Berufsarbeit willkommen sein. In Wirklichkeit stehen aber — ab 
gesehen von den Handwerksmeistern — die Arbeitgeber wie Arbeit 
nehmer überwiegend der Einrichtung ablehnend gegenüber, und ihre 
Verallgemeinerung wird jedenfalls von beiden Teilen nicht gewünscht. 
Bei den Arbeitgebern erklärt sich das aus der großen Belästigung, 
die ihnen daraus bei ausgedehntem Betriebe erwächst. Der gegenüber 
stehende Vorteil tritt dem gegenüber zurück, da das Arbeitsbuch zwar 
die Tatsache der Beschäftigung, aber nicht die Leistungsfähigkeit und 
die Eigenschaften des Arbeiters erkennen läßt. In Zeiten größeren Be 
darfs an Arbeitskräften würden dem Arbeitgeber aus einer Verall 
gemeinerung der Einrichtung unter Umständen ernste Verlegenheiten 
erwachsen können, da das Gesetz ihn zwingen würde, Arbeitskräfte, 
die das Arbeitsbuch nicht vorzeigen können, abzulehnen, ohne daß er 
Ersatz zu beschaffen vermöchte. Die Arbeiter verhalten sich ablehnend, 
weil sich ihr Interesse gegen den Zeitverlust kehrt, der durch die notwen 
digen amtlichen Beglaubigungen und sonstigen behördlichenBestätigungen 
erwächst, weil ihrem Standesbewußtsein die Belastung mit derartigen, 
bei anderen Klassen nicht üblichen Kontrollmaßregeln zuwiderläuft, 
und vor allem, weil sie Mißbräuche seitens der Arbeitgeber fürchten. 
In Wirklichkeit ist schon die Durchführung der jetzigen be 
schränkten Bestimmungen in Deutschland beiden Teilen unbequem ge 
wesen, wenn man sich auch schließlich in der Hauptsache daran gewöhnt 
hat. Es kam früher sehr häufig vor, daß die minderjährigen Arbeiter 
beim Austritt das Buch liegen ließen, um sich dann, wenn sie wieder 
eine Arbeitsstelle annehmen wollten, von der Behörde ein neues aus 
stellen zu lassen, was ja leicht zu erreichen war. Nach den Berichten 
der preußischen Gewerberäte für 1902 sind solche Fälle im Bezirk 
Merseburg seltener geworden; im Keg.-Bez. Oppeln sind dagegen in 
einer Fabrik 10 minderjährige Arbeiter unter Zurücklassung ihrer 
Arbeitsbücher vertragsbrüchig geworden und haben sich leicht neue 
Bücher verschaffen können. Auch im Magdeburger Bezirk wird ge 
rade über letzteren Punkt geklagt. Im Königreich Sachsen sind der 
gleichen Mißstände ebenfalls noch wiederholt vorgekommen. Die 
Arbeitgeber ihrerseits lassen sich Verstöße gegen die materiellen Vor 
schriften sehr selten zu schulden kommen; die formellen Vorschriften 
werden aber häufig nicht beachtet, wenn auch nicht mehr in 
demselben Umfange, wie in der ersten Zeit nach ihrem Erlaß. Im 
ganzen haben 1902 die preußischen Gewerbe- und Bergaufsichts-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.