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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

102 
Erstes Buch. Die Begründer. 
sich mit solcher Notwendigkeit aus Allem, was wir soeben gesagt haben, 
daß der Leser ganz darauf vorbereitet ist, wenn er am Ende des vierten 
Buches, nachdem Smith das merkantilistische System und das der Phy- 
siokraten untersucht hat, den folgenden berühmten Satz findet: 
„Bäumt man also alle Begünstigungs- oder Beschränkungssysteme 
völlig aus dem Wege, so stellt sich das klare und einfache System der 
natürlichen Freiheit von selbst her. Jeder Mensch hat, solange er nicht 
die Gesetze der Gerechtigkeit Übertritt, vollkommene Freiheit, sein 
Interesse auf seine eigene Weise zu verfolgen und seine Industrie sowohl 
als sein Kapital mit der Industrie und den Kapitalien anderer Menschen 
oder anderer Klassen von Leuten in Konkurrenz zu bringen.“ Was die 
Begierung, oder wie Smith sagt, das „Staatsoberhaupt“ anlangt, „so 
wird es' dadurch gänzlich einer Pflicht entbunden, bei deren Ausübung 
es immer unzähligen Täuschungen ausgesetzt sein muß, und zu deren 
richtiger Erfüllung keine menschliche Weisheit und Kenntnis hinreicht, 
der Pflicht nämlich, die Industrie der Privatleute zu überwachen und 
sie auf die dem Interesse der Gesellschaft zuträglichsten Gewerbe hinzu 
leiten“ 1 ). 
Die Nichteinmischung des Staates in das Wirtschaftsleben: das 
ist daher der Grundsatz, zu dem Smith, nach den Physiokraten, aber 
auf einem umfassenderen und wissenschaftlicheren Wege gelangt. 
Aber hier wie in seinem ganzen Buche, wird Smith vom dem Be 
wußtsein des Positiven und des Konkreten, das bei ihm so ausgeprägt 
ist, daran gehindert, sich mit einer allgemeinen Beweisführung zu be 
gnügen. Es genügt ihm nicht, das Nutzlose der Einmischung des Staates 
gegenüber der von der Gesellschaft spontan geschaffenen Einrichtungen 
zu beweisen. Es liegt ihm vielmehr daran, nachzuweisen, daß der Staat 
infolge seiner ganzen Natur ungeeignet ist, sich wirtschaftlich zu be 
tätigen. Seine Gründe füllen die Büstkammer, der seit ihm alle Gegner 
des Staatssozialismus (etatisme) ihre Waffen entnommen haben. Wir 
führen sie kurz an. 
„Es gibt“, sagt er, „keine zwei Charaktere, die sich weniger mit 
einander zu vertragen scheinen (die so „inkonsistent“ sind), als der Cha 
rakter eines Kaufmanns und der eines Fürsten“ 2 ). Die Begierungen 
„sind selbst immer und ohne alle Ausnahme die größten Verschwender 
in der Gesellschaft“ 3 ). Die Gründe hierfür sind zahlreich. Erstens ver 
wenden sie das Geld der Anderen, und man geht stets mit dem Geld 
Anderer verschwenderischer um, als mit seinem eigenen. Und. weiter 
l ) Völkerreichtum II, S. 160, B. IV, Kap. IX, am Ende. 
*) Völkerreichtum II, S. 239, B. V, Kap. II, Teil 1. Er nimmt nur die Post 
aus — „vielleicht das einzige kaufmännische Unternehmen, welches, glaube ich, von 
jeder Regierung mit gutem Erfolge betrieben worden ist“. 
*) Völkerreichtum I, S. 204, B. II, Kap. III.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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