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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

110 Erstes Buch. Die Begründer. 
vieler einzelner geradezu im Wege“ 1 ). Diese Voraussage ist, wie so viele' 
andere, durch die Tatsachen widerlegt worden. England hat im 19. Jahr 
hundert fast vollständig die „Utopie“ des absoluten Freihandels ver 
wirklicht. 
Ohne Illusionen über die Zukunft, verurteilt er ebensowenig alle 
Maßnahmen der Vergangenheit. Er rechtfertigt sogar selbst gewisse 
Akte der merkantilistischen Politik. So schreibt er, daß die Navigations 
akte 2 ) dem Handel nicht günstig gewesen sind; sie waren aber vielleicht 
die weiseste handelspolitische Verordnung Englands, denn „die nationale 
Verteidigung ist weit wichtiger als Reichtum“ 3 4 5 ). In einem anderen Falle 
tritt er für die Berechtigung der Einfuhrzölle ein, wenn nämlich die iß 1 
Lande hergestellten gleichen Waren einer Binnensteuer unterliegen 5 
in diesem Falle stellt der Zoll nur die durch die Steuer gestörten normalen 
Konkurrenzbedingungen wieder her. Auch verwirft er Vergeltungs 
zölle nicht absolut, wenn sie auf Abschaffung fremder Zölle hinzielen *)- 
Und endlich gibt er zu, daß für Industrien, die seit langem durch Zölle 
besonders geschützt waren, und die eine große Anzahl Arbeiter beschäf 
tigen, die Zollfreiheit nur allmählich eingeführt werden könne 8 ). 
Smith kommt zu folgenden praktischen Schlußfolgerungen: an 
Stelle der zahllosen Zölle, die die Einfuhr und die Produktion er 
schweren, sollte England sich mit einer gewissen Anzahl rein fiskalischer 
Zölle auf solche ausländische Waren begnügen, deren Verbrauch sehr 
allgemein ist; wie Wein, Alkohol, Zucker, Tabak, Kakao. Dieses mit 
einer weitgehenden Handelsfreiheit völlig vereinbare System würde 
der Staatskasse sehr bedeutende Einnahmen sichern und die Verluste, 
die sich für sie aus der Einführung des Freihandels ergeben, reichlich 
ersetzen 6 * ). 
England ist diesem Vorschläge gefolgt, und sein heutiges Zollsystem 
beruht auf dieser Basis. Wenige Nationalökonomen können sich einer 
so vollständigen Verwirklichung ihrer Ideen rühmen. 
1) Völkerreichtum II, S. 26, B. IV, Kap. II am Ende. 
2 ) Man nennt „Navigationsakte (Acts of navigation) eine Reihe von Gesetzen? 
deren wichtigste aus der Zeit Cromwell’s stammen. Ihr Zweck war, den englische 11 
Handel zu zwingen, sich fast ausschließlich englischer Schiffe zu bedienen, um so e* 116 
starke englische Flotte zu schaffen und die Vorherrschaft der holländischen Schif fe 
zu vernichten. Diese Gesetze scheinen auch wirklich außerordentlich zu der enorme* 1 
Entwicklung der englischen Flotte beigetragen zu haben. 
3 ) Völkerreichtum II, S. 22, B. IV, Kap. II. 
4 ) Aber „wenn keine Wahrscheinlichkeit dafür vorhanden ist, daß man solche® 
Widerruf durchsetzen könne“, so verwirft er Vergeltungsmaßregeln, „denn es sehe 111 
eine schlechte Methode zu sein, den Schaden, der gewissen Klassen unseres Volk eS 
zugefügt wird, dadurch wieder gutmachen zu wollen, daß wir selbst nicht nur dies® 11 
Klassen, sondern auch fast allen übrigen Schaden zufügen“ (II, S. 24, B. IV, Kap. D'” 
5 ) Die Besprechung dieser verschiedenen Fälle findet sich am Ende tle " 
II. Kapitels des IV. Buches. 
') Dies System wird im V. Buch, Kap. II, 2. Teil, § 5 erörtert.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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