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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die Gegner
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

236 
Zweites Buch. Die Gegner. 
gemacht. Um die Folgerung, die sie daraus ziehen, — nämlich die Un 
rechtmäßigkeit des Einkommens ohne Arbeit — ablehnen zu können, 
muß man für das Einkommen unbedingt eine andere Begründung als 
die Arbeit finden und für die wesentliche Eigenschaft des Eigentums 
eine neue Rechtfertigung entdecken. 
Man versucht im Allgemeinen diese Rechtfertigung in den Not 
wendigkeiten der Produktion zu finden. Das Privateigentum mit dem 
ihm eigenen Einkommen rechtfertigt sich in den Augen einer beständig 
wachsenden Zahl von Nationalökonomen durch den Ansporn, den es 
zur Gütererzeugung und Güteransammlung bietet. Das ist der beste 
Kampfplatz, auf den man sich zu seiner Verteidigung stellen kann. Ihn 
hatten unter Anderen auch die Physiokraten gewählt 1 ). 
Die Saint-Simonisten verwerfen aber gleich von Anfang an dieses 
Argument: sie greifen das Privateigentum nicht weniger heftig im Namen 
der sozialen Nützlichkeit als in dem der Gerechtigkeit an. Nach ihrer 
Meinung muß es nicht nur im Interesse der Verteilung, sondern auch in 
dem der Erzeugung verschwinden. 
b) Wir kommen nun zu dem zweiten Gesichtspunkte, den Saint- 
Simon sich begnügt hatte, festzustellen, ohne ihn eingehender zu ent 
wickeln: die Idee, daß das Eigentum, wie die politische Ordnung, zum 
Besten des Interesses der Produktion organisiert werden muß. Gestattet 
das Privateigentum, dieses Ziel zu erreichen? 
Wie wäre das möglich, sagen die Saint-Simonisten, solange die 
heutige Art der Übertragung der Arbeitsmittel besteht? 
Die Kapitalien werden durch Erbschaft übertragen. Ihre Ver 
waltung liegt in den Händen von Individuen, die der „Zufall der Ge 
burt“ auswählt und mit der schwierigsten aller Obliegenheiten: der best 
möglichen Verwendung der Produktionsmittel, betraut. Das Interesse 
der Gesellschaft sollte fordern, daß diese Mittel in die Hände der fähigsten 
Menschen gelegt werden, und daß sie in diejenigen Orte und unter die 
jenigen Industrien verteilt werden, in denen sich das Bedürfnis am leb 
haftesten fühlbar macht, „ohne daß es jemals in irgendeinem Zweige 
Mangel oder Überfluß daran geben könne“ 2 ); und heute bezeichnet das 
blinde Schicksal die Menschen, die zu dieser außerordentlich schwierigen 
Aufgabe bestimmt sind! Die Kritik der Erbschaft wird daher derjenige 
Punkt, auf den die Saint-Simonisten alle ihre Kräfte konzentrieren. 
Die Entrüstung der Saint-Simonisten ist sehr wohl verständlich 
in der Tatsache, auf die sie hinweisen, liegt etwas durchaus Paradoxes. 
Wenn man mit A. Smith annimmt, daß „die Zivilregierung nur deshalb 
eingesetzt ist, um die, die Eigentum haben, gegen die, die keins haben, 
*) Siehe oben, S. 27 f. 
2 ) Doctrine, S. 191.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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