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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Abtrünnigen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

450 
Viertes Buch. Die Abtrünnigen. 
nicht anders als mit zwingender Gewalt handelt 1 ), während die Tätigkeit 
des Individuum sich im Gegenteil durch die Freiheit charakterisiert. Jeder 
Ersatz der Individuen durch den Staat ist daher ein Sieg der Gewalt über 
die Freiheit und muß infolgedessen verurteilt werden. Wieweit haben 
wir uns hier von Adam Smith entfernt, und nichts ist lehrreicher, wenn 
man den Abstand würdigen will, als die Darlegung der Funktionen des 
Staates bei diesen beiden Volkswirtschaftlern zu vergleichen. Zu seiner 
Aufgabe, die innere und äußere Sicherheit zu wahren, fügt Smith: „die 
Pflicht, gewisse öffentliche Werke und Anstalten zu errichten und zu 
unterhalten, deren Errichtung und Unterhaltung niemals im Interesse 
eines Privatmannes oder einer kleinen Zahl von Privatleuten liegen kanü, 
weil der Gewinn daran niemals einem Privatmann oder einer kleinen Zahl 
von Privatleuten Befriedigung gewähren würde, obgleich er eine große 
Nation oft mehr als schadlos hält“ 2 ). Dies ist noch ein ziemlich ausge 
dehnter Bereich. Bei Bastiat dagegen finden wir nur zwei Aufgaben 
für die Regierung: „Über die öffentliche Sicherheit zu wachen und den 
gemeinsamen Besitz zu verwalten“ 3 ). Auf diesen neuen Boden übertragen, 
wird die Frage der Einmischung der Regierung, statt rein ökonomisch 
zu bleiben, zu einem Streit politischer Metaphysik — über die Natur, die 
Aufgabe und die berechtigten Funktionen des Staates — erweitert, ein 
Streit, in dem die individuellen Temperamente und die sozialen Tradi 
tionen eine größere Rolle spielen, als die ökonomische Logik und sogar 
die Beobachtung. Noch mehr, gewissen Köpfen scheint es, als habe di® 
ganze wirtschaftliche Wissenschaft nur einem einzigen Ziele zuzustreben: 
der Verteidigung der Freiheit und der Rechte des Individuums. 
Gegen diese doktrinären Übertreibungen mußte notwendigerweise 
eine Reaktion einsetzen, und ganz natürlich wurde die Betonung der 
Rechte des Staates bei einzelnen Schriftstellern ebenso einseitig gehand- 
habt. Schon 1856 hatte in Frankreich ein vereinzelt gebliebener Schrift 
steiler, Dupont-White, in einem kleinen Werke: l’Individu et l’ßtat 
gegen diese beständige Herabsetzung des Staates Front gemacht. Sei)) 6 
Ideen stehen denen des deutschen Staatssozialismus so nahe, daß sie mit 
ihnen verschmelzen, und der Einfachheit halber werden wir sie zusammen 
darlegen. Seine Stimme fand jedoch keinen Widerhall. Die aufgeklärte 
Meinung war unter dem zweiten Kaiserreiche wenig dazu geneigt, einem 
Manne Gehör zu schenken, auch wenn er in der Politik dem Liberalismus 
*) „Gerade dieser Sondercharakter, als gezwungene Hilfskraft auf die Va 
angewiesen zu sein, muß uns ... die Ausdehnung und die Grenzen (der Eigenschai 
des Staates) enthüllen. Ich sage: die Regierung betätigt sich nur durch < 
Dazwischentroten der Gewalt; daher ist ihre Tätigkeit nur dort 
rechtfertigt, wo das Dazwischen treten der Gewalt selbst an und 
sich gerechtfertigt ist.“ Harmonies, 10. Ausg., S. 552 und 553. 
2 ) Völkerreichtum, 4. Buch, Kap. IX, vorletzter §, S. 160, Bd. II- 
3 ) Harmonies, 10. Ausg., S. 556.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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