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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Viertes Buch. Die Abtrünnigen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

482 
Viertes Buch. Die Abtrünnigen. 
steilem „Smithianismus“ und „Manchestertum“ gleichbedeutend. Dies 
sind jedoch Auswüchse der Polemik, denen man keine zu große Bedeutung 
beilegen darf. Der Liberalismus war nirgends in seiner doktrinären Un 
duldsamkeit so weit gegangen, wie gerade in Deutschland. Prince Smith, 
sein charakteristischer Vertreter, war im Anschluß an Dunoyer dazu ge- 
langt, dem Staat jede andere Rolle, als die eines „Sicherheitsproduzenten 1 
abzusprechen, und jede andere Solidarität zwischen den wirtschaftlichen 
Kräften als die, die sich aus ihren Beziehungen zu dem gemeinsamen 
Markt ergaben, zu leugnen. „Die volkswirtschaftliche Gemeinde als 
solche“, sagte er, „ist nur Marktgenossenschaft; sie besitzt, wie besagt, 
weiter kein gemeinsames Institut als eben den Markt, und sie hat auch 
weiter nichts zu gewähren, als freien Zutritt zu dem Markte“ 1 ). 
Für die Staatssozialisten besteht im Gegenteil zwischen den Indi 
viduen und den Klassen der gleichen Nation eine moralische Solidarität, 
die viel tiefer geht als diese wirtschaftliche: sie beruht auf der Gemein 
schaft der Sprache, der Sitten und der politischen Einrichtungen. Der 
Staat ist das Organ dieser moralischen Solidarität, und aus diesem Grunde 
hat er nicht das Recht, dem materiellen Elend eines Teiles des Volkes 
gleichgültig gegenüber zu stehen. Er hat daher mehr als nur eine einfache 
Schutzpflicht gegen äußere oder innere Gewalttätigkeit zu erfüllen, es 
liegt ihm eine wirkliche Aufgabe ob: nämlich, „für Kultur und Wohl- 
faJhrtszweck zu sorgen“ 2 ). Hier stellt sich der Staatssozialismus auf den 
philosophischen Boden, den Lassalle erwählt hatte. Er schließt sich seiner 
Auffassung von der Aufgabe und historischen Rolle der Regierungen an- 
Und er tritt, indem er sich mit Entschiedenheit auf den nationalen Stand 
punkt stellt, in enge Beziehung zu Friedrich List. 
Man wird sich nun fragen, ist der Staat überhaupt imstande, diese 
Aufgabe, die man ihm zuweist, zu erfüllen? Wenn er sie nicht mit Nutzen 
erfüllen kann, so hat es gar keine Bedeutung, daß man sie ihm zuspricht- 
Ist die völlige Unfähigkeit des Staates als wirtschaftliche Kraft nicht 
schon längst nachgewiesen ? — Adolf Wagner und seine Freunde haben 
sich bemüht, gerade gegen diese Idee anzukämpfen. Der selbständigst® 
Teil ihrer Lehre besteht in einem Versuch, den Staat zu rehabilitieren- 
Den Optimisten der Schule Bastiat’s erschien die Regierung als die ver 
körperte Unfähigkeit. Den Staatssozialisten ist im Gegenteil die Regierung 
eine wirtschaftliche Kraft, gerade wie jede andere und sogar sympathischer 
*) An anderer Stelle schrieb er: „Aber dem Staat erkennt der Freihandel k e ’ n 
andere Aufgabe zu, als eben die eine: die Produktion von Sicherheit.“ Von Schönbeb 
im Handbuch der politischen Ökonomie angeführt, 2. Aufl. Tübingen ’ 
S. 59, § 34, Reihe 53. Die Zitierung ist dem Handwörterbuch der Volkswirtscha ^ 
lehre von Rentzsch, Aufsätze über Freihandel, und über Handelsfreiheit entlehn > 
Bpg. 1866 (Verlag Gustav Meyer), S. 440, Reihe 1. 
2 ) (Wagner, Grundlegung, S. 885.)
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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