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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

40 Erstes Buch. Die Begründer. 
tismus gleicht in allen Stücken dem der Wahrheit, die sich seihst 
durchsetzt 1 ). 
Dieser Despotismus ist daher weit von dem Grundsatz der abso 
luten Macht der alten Juristen entfernt: sicut principi placuit, legis 
habet vigorem 2 ). Sie leugnen durchaus den Gedanken, daß der Wille 
des Volkes Gesetz sei, aber es ist zu bemerken, daß sie nicht weniger 
energisch leugnen, daß der Wille des Fürsten Gesetz sei 3 ) und hierin 
sind sie ebenso weit von dem modernen Demokratismus entfernt, wie 
vom monarchischen Absolutismus. 
Selbstverständlich verkörpert sich dieser Despotismus der natür 
lichen Ordnung in einer Person, derjenigen des Herrschers, des Königs, 
aber er hat keine andere Rolle, als diesen höheren Gesetzen, die er 
nicht gemacht hat, als Ausführungsorgan zu dienen. Man muß ihn, 
in dem Gedankengang der Physiokraten, mit einem Kapellmeister 
vergleichen, der sich seines Zepters nur wie eines Taktstockes be 
dient. Allerdings ist der Despotismus eines Kapellmeisters viel wirk 
samer als der des Zaren, denn jeder der Musiker muß, auf die Sekunde 
genau, jeder Bewegung seiner Hand gehorchen. Seine Gewalt ähnelt 
aber in nichts einer Tyrannei, da jeder der Ausführenden ihr frei 
willig gehorcht, und da jeder, dem es einfallen sollte, aus Opposition 
eine fälsche Note zu spielen, nicht als ein Widerspenstiger, sondern 
einfach als ein musikalischer Dummkopf angesehen werden würde. 
Muß man eigens hervorheben, daß diese Auffassung des Staates ganz 
verschieden und sogar das gerade Gegenteil der Auffassung ist, die 
später die Interventionisten und Sozialisten verfechten werden: jene 
Auffassung, die dem Staate die Aufgabe zu weisen wird, die Un 
gerechtigkeit der Naturgesetze auszugleichen. 
Den Physiokraten erschien diese Herrschaft unter der Form 
einer erblichen Monarchie, weil nach ihrer Ansicht, worauf wir schon 
an anderer Stelle hin gewiesen haben, die Herrschaft, wie unter dem 
x ) „Der persönliche Despotismus ist nur der gesetzliche Despotismus gemäß den 
Tatsachen einer natürlichen Ordnung. — In dem gesetzlichen Despotismus schreiben 
die Befehle der Tatsachen die Anordnungen des Herrschers vor. Euklides ist ein 
wirklicher Despot, und die geometrischen Wahrheiten, die er uns überliefert hat, sind 
wahrhaft despotische Gesetze; ihr gesetzlicher Despotismus und der persönliche 
Despotismus dieses Gesetzgebers ist eins, ein Despotismus der unwiderstehlichen 
Kraft der Tatsachen“ (Meeciek de la Rivifmn, S. 460, 471). 
Zum Schluß ist dieser Despotismus derselbe, den Auguste Comte späterhin 
meinte, als er sagte: „Es gibt keine Gewissensfreiheit in der Geometrie.“ 
2 ) Quesnay schreibt in einem Brief an Mikabeau: Dieser Despotismus ist im 
Gegenteil der „Anker des Heils gegenüber dem Mißbrauch der Gewalt“. 
s ) „Es ist ein nichtswürdiger Unsinn,“ sagt Baüdeau, „denn damit kann ein 
Majoritätsbeschluß den Vatermord gesetzlich rechtfertigen.“
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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