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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

658 
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit. 
gegenüber der Herrschaft der freien Konkurrenz anerkennen, aber sie 
halten sie trotzdem für moralisch geringerwertig gegenüber der ersterem 
Hier müssen jedoch recht heterogene Elemente unterschieden werden. 
Zunächst die Syndikalisten, die nichts außerhalb der berufsmäßigen 
Genossenschaft anerkennen wollen, und aus ihr, wie wir gesehen haben, 
die Basis nicht nur einer neuen wirtschaftlichen Organisation, sondern 
sogar einer neuen Moral machen wollen (siehe S. 527). Hier lodert die 
Flamme der Solidarität am heftigsten, weil das Syndikat sich zum Feind 
der bürgerlichen Klasse erklärt, und weil zu jeder Zeit der Kampf das 
Gefühl der Solidarität am festesten geschmiedet hat. Der Kampf allein 
gibt ihm die wirklich disziplinierte Form. Die Anstrengungen, die die 
Syndikate machen, um diese Solidarität nicht nur ihren Mitgliedern,, 
sondern auch den Arbeitern, die sich nicht bei ihnen einreihen lassen 
.wollen, aufzuzwingen, die Verfolgung der „Gelben“, die Entwicklung 
jener Streiks, die man bezeichnend „Solidaritäts-Streiks“ und in England 
„Sympathie-Streiks“ nennt, bilden eine der interessantesten Seiten der 
gewerkschaftlichen Bewegung. 
Und dann die Mutualisten! Sie berufen sich am häufigsten und 
lautesten auf die Solidarität 1 ). Dies ist auch verständlich, denn ihre 
Aufgabe ist der Kampf gegen das Übel in allen seinen Formen, Krank 
heit, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit und Tod: gerade im Unglück 
empfinden die Menschen am lebhaftesten das Bedürfnis, sich Einer auf 
den Anderen zu stützen. Trotzdem ist aber die Solidarität, die die Mu 
tualisten vereinigt, nicht sehr fest, genügt keinesfalls um sie dazu zu 
bewegen, beträchtliche Opfer zu bringen. Sie benutzen die Solidarität 
hauptsächlich dazu, um den Staat, die Gemeinden oder die Ehrenmitglieder 
aufzufordern, für sie zu bezahlen * 2 ), ihnen die Verwaltung der Arbeiter 
versicherung zu übertragen, und ihnen die Aufgabe der Verteilung d ßr 
>) Bei Gelegenheit eines Festmahles von 30000 Mutualisten war die erste Seite 
einer Pariser Morgenzeitung in riesigen Buchstaben überschrieben: Die Apotheose der 
Solidarität! 
2 ) Die Mutualisten sind so von der Solidarität eingenommen, daß sie entrüstet 
dagegen protestieren, wenn sie zufällig bei sich das Wort Wohltätigkeit oder Nächsten 
liebe hören. Ein jeder, so sagen sie, verlangt nur, was rechtens sein ist; es ist das gena' 1 
die These Leon Bourgeois’. Trotzdem aber verlangte die Zeitung: L’Avenir de l a 
Mutualitß (Februar 1909) für die Gesellschaften gegenseitiger Hilfe (Societös de secours 
mutuels) das Recht, Lotterien und Tombolas zu veranstalten, indem sie sich auf deü 
Text des Gesetzes vom 21. Mai 1836 stützte, das Lotterien „Werken vorbehält, die sie* 1 
ausschließlich mit der Wohltätigkeit befassen“. Und die Zeitung L ! Avenir de 
Mutualitö zögerte zur Rechtfertigung ihrer Forderung nicht mit dem Zugeständn )S ’ 
daß die Gesellschaften gegenseitiger Hilfe „einen nicht auf Gegenseitigkeit beruhende* 1 
Einschlag von Wohltätigkeit zulassen . . ., den man ganz mit Recht mit dem höheie 11 
modernen Prinzip der sozialen Solidarität in Verbindung bringt, der aber nichtsdesto 
weniger die Anwendung der im Gesetz von 1836 angeführten Vergünstigung r eCl1 
fertigt 1 *.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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