Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

662 
Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit. 
beigelegt worden ist, eine Bezeichnung, die allerdings nicht ganz klar 
scheint. Die Juristen, die sich bemühen, das bestehende Recht auf Grund 
dieses Prinzips zu erneuern, nehmen keineswegs den Quasi-Kontrakt als 
Grundlage ihrer juristischen Rekonstruktionen an, wie es die Solidaristen 
tun, sondern sie erkennen das Eigentumsrecht in seinem absoluten Sinne 
nicht mehr- an, auf Grund dessen es für den Eigentümer keine Verant 
wortlichkeit mit sich bringt, solange er innerhalb seines Rechtes als 
Eigentümer handelt (qui suo jure utitur neminem laedere vi- 
detur). — Sie ordnen es im Gegenteil dem Rechte der Gemeinschaft 
unter, indem sie sich auf die neue Theorie des sogenannten „Rechts 
mißbrauches“ stützen. In geistreicher Weise suchen und finden sie tausend 
Fälle, in denen der Eigentümer verantwortlich gemacht werden muß, 
auch wenn keine Schuld von seiner Seite vorliegt. Diese Verantwortlich 
keit besteht einfach in den Lasten und Aufgaben, die seiner wirtschaft 
lichen Funktion inhärent sind 1 ). Auch leugnen sie die Existenz aller 
„erworbenen Rechte“, die der Schaffung eines neuen Rechtes hinderlich 
sein könnten, selbst wenn man sie nur indirekt unter der Form eines 
Entschädigungsanspruches aufrecht erhalten wollte * 2 ). 
§ 4. Die Kritik des Solidarismus. 
Trotz der Gunst, deren sich das Wort „Solidarität“ und die von 
uns dargestellten Versuche ihrer Verwirklichung erfreuen, haben dennoch 
q So wird schon heute die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber, im Falle ihre 
Arbeiter das Opfer eines Unglücksfalles sind, zugegeben, was sich zweifellos bald auch 
auf Krankheitsfälle erstrecken wird. Sie können auch schon heute zur Zahlung von 
Entschädigungen bei ungerechtfertigter Entlassung herangezogen werden. Ebenso 
können heute die städtischen Grundbesitzer nicht mehr nach ihrem Gutdünken bauen 
und sind von der Enteignung ohne Entschädigung bedroht, wenn es sich um die öffent 
liche Gesundheit handelt usw. Man braucht diese Beispiele nur fortzusetzen, um zum 
juristischen Sozialismus zu gelangen. — Siehe: Les transformations du droit civil 
von Charmont und Le Droit social et le Droit individuel Von Duguit. 
2 ) Der Wiener Professor Anton Menger ist der hauptsächlichste Verbreiter dieses 
juristischen Solidarismus gewesen. Siehe besonders sein Buch: Das bürgerliche 
Recht und die besitzlosen Volksklassen (1890). Ein anderes seiner Bücher: 
Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag ist mit einem interessanten Vorwort 
Von Andler ins Französische übersetzt worden. Menger erklärt, daß es in der Wirt 
schaftsordnung drei grundlegende Rechtsbegriffe gibt (wie in der politischen Ordnung 
die Düclaration des Droits de l’Homme) nämlich: 1. das Recht des Arbeite lS 
auf den vollen Ertrag seiner Arbeit; 2. das Recht auf Dasein; 3. das Recht auf Arbeit- 
Alles dies findet sich schon in den Forderungen der französischen Sozialisten aus der 
Zeit von 1848, Considerant, Louis Blanc und Proudhon. 
Siehe auch das Buch Lassalle’s: System der erworbenen Rechte, das m>t 
einer Einführung von Andler ins Französische übersetzt worden ist. In Frankreich 
muß noch angeführt werden: Emmanuel Levy, Lyon, der verschiedene Aufsätze m 
diesem Sinn veröffentlicht hat, z. B. die Broschüre: Capital et Travail.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.