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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1029261784
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-50039
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Zweite Auflage / nach der dritten französischen Ausgabe herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 804 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Index

Full text

Kapitel I. Die Physiokraten. 
47 
Sollte man die landwirtschaftliche Klasse die Steuer tragen lassen ? 
Wir haben doch gesehen, daß der Teil, der dem in der Landwirt 
schaft Beschäftigten verbleibt, nachdem der Reinertrag abgezogen 
ist, nur genau die Rückzahlung der jährlichen und primären Vor 
schüsse ausmacht. Wenn man ihnen daher 600 Millionen Steuern 
davon wegnimmt, so würde dem Boden um so viel weniger zurück- 
gegeben werden, was den Bruttoertrag des folgenden Jahres ent 
sprechend vermindern würde 1 ). Ausgenommen es gelingt den Land 
wirten, ihre Pacht um 600 Millionen vermindert zu erhalten. In 
diesem Falle würde das Endresultat für die Großgrundbesitzer das 
selbe sein, als wenn sie die Steuern selbst bezahlt hätten, wozu aber 
Boeh die Schäden und Reibungen kommen würden, die mit jedem 
falschen Vorgänge, der von der natürlichen Ordnung abweicht, ver 
bunden sind. Soll man diese Steuern der sterilen Klasse auferlegen? 
■~ a sie aber so wie so schon, laut ihrer Definition, unproduktiv ist, 
d- h. da sie nur den Gegenwert dessen, was sie verzehrt, erzeugt, so 
eißt, ihr 600 Millionen nehmen, sie dazu zu zwingen, ihren Verbrauch 
®der ihre Rohstoffkäufe um die gleiche Summe zu verringern, und 
mfolgedessen die landwirtschaftliche Produktion in der Zukunft zu 
^mindern, — ausgenommen es gelingt den Industriellen, den Preis 
es^h ® rzen g :n ^ sse um 600 Millionen zu steigern. In diesem Falle ist 
es Wenfalls die Klasse der Grundbesitzer, die die Folgen trägt, sei 
^mittelbar für das, was sie verbraucht, oder mittelbar für das, 
as ihre Pächter verbrauchen 2 ). 
0 Eine derartige Bescheidung der produktiven Ausgaben würde unweigerlich 
einer Prodnktionfverminderung führen, denn die für die Bertdhng 
fR sind eine conditio sine qua non der Ernte. Man kann diese Ausgaben nicht 
^ f geben, ohne gleichzeitig die Ernten aufzngeben: auch kann man sie nicht 
“«dem, ohne die Ernten ebenfalls im gleichen Verhältnis zu verrinne • 
J e . Bevölkerung so gefährliche Verschlechterung wurde letzten Endes notwen g^ 
* e l?e auf die Grundbesitzer und den Herrscher zuruck fa len (Dvpoktm 
d53 )- „Die Verminderung der Vorschüsse wird in glmcher Wei e auf den Ertrag 
Rückwirken und dies wird wieder von neuem den gleichen Emfbi* "J„hierauf 
äc husse ausüben. Diese Schraube ohne Ende ist wohl geeignet l^R. der hier 
Rh nur die geringste Aufmerksamkeit verwenden will, mit Schrecken zu erfüllen 
Oüercier db I;A RrraH g. 499). 
. , 2 ) „Es ist dies ein Vorschuß, den der Grundbesitzer wohl oder üb ei ihnen ^n 
Almosen znrückerstatten muß; doch ist es em o > rec ken 
m Reichen macht, und dessen verzögerte Zurückzahlung < en sofort werden 
Elendes aussetzt. Der Staat fordert von dem, der meht ® h ^’: 
? e gen den, der nichts hat, alle Mittel der Rechtsordnung, alle Strafbestimmungen 
Anwendung gebracht“ (TimaoT, (Euvres I, 413). 
„Es liegt auf der Hand, daß es in diesem Fall den Grundbesitzern viel teurer 
^stehen kommt, als wenn sie direkt ohne Erhebungskosten dem Fiskus (len be- 
trefienden Teil ihres Einkommens überweisen“ (Düfout de Nemouks, S. 352).
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1921.
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