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Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Bibliographic data

fullscreen: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Monograph

Identifikator:
1031122125
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63440
Document type:
Monograph
Author:
Bernstein, Eduard http://d-nb.info/gnd/118509993
Title:
Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
Place of publication:
Berlin
Publisher:
J.H.W. Dietz Nachfolger
Year of publication:
1924
Scope:
1 Online-Ressource (439 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Kapitel. Die Parteiorganisationen unter dem gemeinen Recht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Die Entwicklung der inneren Politik Deutschlands seit 1890
  • Zweites Kapitel. Die soziale Entwicklung Berlins von 1890 - 1905
  • Drittes Kapitel. Die Parteiorganisationen unter dem gemeinen Recht
  • Viertes Kapitel. Bemerkenswerte Konferenzen und beschließende Versammlungen der Sozialdemokratie Berlins
  • Fünftes Kapitel. Die bedeutsamsten Demonstrationsversammlungen der Berliner Arbeiterschaft
  • Sechstes Kapitel. Die Wahlen zum Deutschen Reichstag in Berlin und den Vororten
  • Siebentes Kapitel. Die Vertretung der Sozialdemokratie Groß-Berlins in den Kommunalverwaltungen
  • Achtes Kapitel. Die Sozialdemokratie in den Gewerbegerichten und den Kaufmannsgerichten Groß-Berlins
  • Neuntes Kapitel. Die Gewerkschaftsbewegung Berlins
  • Zehntes Kapitel. Die bedeutsamsten gewerkschaftlichen Kämpfe Berlins
  • Elftes Kapitel. Der große Bierboykott von 1894
  • Zwölftes Kapitel. Die gewerkschaftliche Bewegung der Handlungsgehilfen Berlins
  • Dreizehntes Kapitel. Die sozialdemokratische Frauenbewegung Berlins
  • Vierzehntes Kapitel. Die Berliner Arbeiter-Sanitätskommission und der Boykott der Charité
  • Fünfzehntes Kapitel. Die Schöpfungen der Berliner Sozialdemokratie für Bildung und Kunst
  • Sechzehntes Kapitel. Die Entwicklung der sozialdemokratischen Presse Berlins
  • Siebzehtes Kapitel. Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus
  • Achtzehntes Kapitel. Die Entwicklung der Maifeier in Berlin
  • Neunzehntes Kapitel. Die Opfer und die Bilanz des Kampfes

Full text

84 
von Beschlüssen einer Versammlung, welche sich als eine Vereinsver 
sammlung nicht darstellt, zur Ausführung von Beschlüssen dieser Ver 
sammlung gewählt ist und zusammentritt, als „Verein" aufgefaßt werden 
kann, ist in dem zuletzt zitierten Urteil eingehend ausgeführt, daß sämt 
liche geschlossene Vereine bezweckten, politische Gegenstände in Ver- 
sammlungen zu erörtern, kann nach Lage der Sache keinem Zweifel 
unterliegen. Es ist auch durch das vorliegende Material ein für das 
gegenwärtige vorbereitende Stadium der Sache ausreichender Anhalt 
für die Annahme erbracht, daß sämtliche Vereine gegen die Bestimmung 
des § 8b der Verordnung vom II. März 1850 verstoßen haben, indem 
sie untereinander, also mit andern Vereinen gleicher Art, zu gemein 
samen Zwecken in Verbindung getreten sind. Der Verein „öffentliche 
Vertrauensmänner" hat auch der Bestimmung des 8 8 a a. a. O. zuwider 
Frauenspersonen als Mitglieder aufgenommen. Der 8 21, Absatz 2, 
wonach Wahlvereine den Beschränkungen des 8 8 nicht unterliegen, 
trifft auf die zu l, 1—6 aufgeführten Vereine nicht zu, weil unter Wahl- 
vereinen im Sinne des 8 21, Absatz 2, nur solche zu verstehen sind, 
welche die Vorberatung bestimmter bereits anstehender oder bevor 
stehender Wahlen zum Gegenstände haben, nicht auch solche, welche 
darüber hinaus allgemeine politische Zwecke verfolgen. Letzteres ist bei 
den geschlossenen sechs sog. Wahlvereinen zweifellos der Fall, in dem 
Statut der Wahlvereine für den II., IV., V. und VI. Reichstagswahlkreis 
ist dies sogar klar zum Ausdruck gebracht. Hiernach war die vorläufige 
Schließung der Vereine (8 8 a. a. O.) zulässig. Die Sachlage bietet auch 
keinen Anlaß, die im 8 16 a. a. O. vorgesehene richterliche Bestätigung 
zu versagen. 
Berlin, den II. Dezember 1895. 
Königliches Landgericht I, Strafkammer 5. 
(gez.) Schenck. Leydel. Regeler." 
Die Sache kam nun vor den Untersuchungsrichter, der unzählige Ver 
höre aufnahm, bis er am 1. Februar 1896 so weit war, die Voruntersuchung 
für abgeschlossen zu erklären, worauf die Akten an die Staatsanwaltschaft 
wanderten. Am 22. Februar beantragte der Oberstaatsanwalt Drescher 
bei der Strafkammer des Landgerichts l, gegen nicht weniger als 47 Per 
sonen das Lauptverfahren zu eröffnen, am 8. April beschloß die Kammer 
diesem Antrag gemäß; es dauerte aber noch gut fünf Wochen, bis es zur 
öffentlichen Gerichtsverhandlung kam. Sie begann am 15. Mai 1896 und 
nahm drei Tage in Anspruch, nämlich den 15., 16. und 18. Mai. Ihr 
Ende war die Verurteilung von 15 Personen zu Geldstrafen zwischen 
30 und 75 Mark sowie die gerichtliche Schließung des Parteivorstandes 
und der sozialdemokratischen Wahlvereine des 2., 4., 5. und 6. Berliner 
Reichstagswahlkreises. Nicht geschlossen wurden die Wahlvereine des 1. und 
3. Berliner Reichstagswahlkreises sowie die verschiedenen obengenannten 
Zweckkommissionen. 
Die 58 Folioseiten umfassende Anklageschrift gibt sehr eingehend über 
die Arbeitsweise der Berliner Organisationen Auskunft. Man hatte 
auf der Polizei genau die Veröffentlichungen der Partei und Vereine 
studiert, allerhand vertrauliche Rundschreiben in die Land bekommen und 
war durch Spitzel über viele intime Vorgänge des Parteilebens informiert. 
Es liegt nun auf der Land, daß es stets eine Sache der juristischen Be 
griffsauslegung ist, wo bei einem Zusammenwirken von Menschen die ge-
	        

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The Fiscal Problem in Missouri. National Industrial Conference Board, Inc., 1930.
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