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Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

Monograph

Identifikator:
1040326099
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-81250
Document type:
Monograph
Author:
Wittstock, Friedrich http://d-nb.info/gnd/1146021178
Title:
Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
A. Deichert'sche Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 155 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Hauptstück. Die allgemeine Entwicklung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen
  • Title page
  • Contents
  • I. Hauptstück. Die allgemeine Entwicklung
  • II. Hauptstück. Die Ausgaben der Gemeinde
  • III. Haupstück. Die ordentlichen Einnahmen der Gemeinde
  • IV. Hauptstück. Die Anleihen als außerordentliche Einnahmen. Vermögen und Schulden der Gemeinde
  • V. Hauptstück. Rückblick und Ausblick

Full text

19 
'Gemeindepolitik" gegen die Kommunalisierung des städtischen Haus- und 
Grundbesitzes ausspricht, ist der frühere mehrjährige Leiter des Bundes 
Freesest entgegengesetzter Ansicht: „Die einzige Lösung bleibt die Kom 
munalisierung des städtischen Grund und Bodens, wird dieser der 
Spekulation entzogen, so hören Grnndmncher und Wohnungsnot von 
selbst auf". Adolf Wagner hält den städtischen Besitz von Bauland 
bedingt für nötig, ähnlich sieht v. Mangolds) in seinem großen Werk 
die Stadterweiterung als eine Einrichtung an, die dem Privatunter 
nehmer entzogen und der Öffentlichkeit übertragen werden müßte. Und 
in dieser Modifikation kommt auch der derzeitige Vorsitzende des Bundes 
deutscher Bodenreformer Damaschkech zur selben Forderung. „Die Ge 
meinde soll jeden gangbaren Weg benutzen, um ihr Gemeindegrund 
eigentum zu vergrößern. Ja, die Bodenreformer stehen nicht an, für 
die Gemeinde zu diesem Zweck eine Ausdehnung des Enteignungsrechts 
zu verlangen". 
Ich würde kein Bedenken tragen, die letzten Forderungen auch 
meinerseits zu erheben, schon um den Gemeindekörperschaften die Mittel 
in die Hand zu geben, ihrer Bau- und Bodenpolitik den richtigen Nach 
druck zu verschaffen, wenn die Möglichkeit gegeben werden könnte, daß 
die Gemeinde den Spekulationscharakter vermeidet, der sie in Konflikt 
nicht nur mit ihrem Haushalt bringen würde, sondern ihrer ganzen Natur 
zuwider wäre, wie denn auch Diehlch m. E. richtig bemerkt: „Wenn 
die öffentliche Stadterweiterung nicht nur für Bauordnung und Be 
bauungsplan sorgen soll, sondern auch auf Rechnung der öffentlichen 
Körperschaften das Bauland und die Baustellen beschafft, die Straßen 
erschlossen und der Bebauung übergeben werden sollen, wenn die nötigen 
Landmassen von der betreffenden öffentlichen Stelle beschafft und int 
Obereigentnm behalten werden sollen, so scheint uns dies solange un 
möglich, als im übrigen die Ansiedelung eine private Angelegenheit ist." 
Bevor ich nun näher auf das ebenerwähnte „Obereigentum" ein 
gehe, sei von der Speknlationsmöglichkeit der Gemeinde gesprochen. 
Um sich auf die Bodeupreise einen Einfluß zu verschaffe», kann 
die Gemeinde erstens aus ihrem altüberkommenen Besitz als Konkurrenz 
des gewerbsmäßigen Grundstückshandels Bauplätze verkaufen. In 
diesem Falle würde die Gemeinde zwar eine Zeitlang die Bodenpreise 
niedrig halten können, aber nur durch die Hingabe eines Gewinns, der 
ohne Zweifel nur erst recht in späterer Zeit der Bodenspekulation zn- 
J ) Bodenreform S. 16. 
a ) Die städtische Bodenfrage. 
3) Die Bodenreform S. 84. 
*) Handwörterbuch der Staatswissenschaften. III S. K2.
	        

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Die Entwicklung Der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau Unter Besonderer Berücksichtigung Der Finanzen. A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung, 1913.
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